Online-Kündigungsprozess muss einfach sein - Urteil des OLG Düsseldorf

kündigungDas Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.05.2024 (Az. I-20 UKl 3/23) entschieden, dass ein dreistufiger Kündigungsprozess (statt den gesetzlich vorgeschriebenen zwei Stufen) auf einer Website gegen § 312k Abs. 2 S. 3 BGB („Kündigungsbutton“) verstößt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Senat die Revision zugelassen hat.

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Digitale-Dienste-Gesetz: Alte Regeln unter neuem Namen

laptop 5673901 640Seit dem 17. Februar 2024 ist die EU-Verordnung 2022/2065, der so genannte Digital Services Act (DSA) europaweit anwendbar. Dieser schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für sämtliche Kategorien digitaler Vermittlungsdienste. In diesem Zuge hat die Bundesrepublik Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) am 21. März 2024 verabschiedet. Es wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.

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Brand-Management mit DURY LEGAL: Globales Markenmanagement auf höchstem Niveau

markenrechtDas Markenteam von DURY LEGAL verwaltet nationale, europaweit ausgedehnte oder weltweit ausgedehnte Markenportfolios für Unternehmen. Dabei liegt unser Fokus darauf, unseren Mandanten einen weltweit umfassenden Marken-Service aus einer Hand zu bieten. Unsere Mandanten schätzen dabei eine digitale, effizient organisierte und dadurch kostenoptimierte Leistungen in Bezug auf die Markenadministration, die Markenüberwachung und die Verlängerung der Schutzdauer von Marken (Renewals).

Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag, wie DURY LEGAL im globalen Markenumfeld die Herausforderungen des Brand-Managements meistert und unseren Mandanten optimalen markenrechtlichen Schutz bietet.

Wie lange dauert es, bis meine Marke nach der Anmeldung eingetragen wird?

markenrechtWenn es darum geht, eine Marke zu registrieren, gibt es viele Faktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen können. Die Antwort lautet also in schönster Juristen-Manier: "Es kommt darauf an ...".

Verzögerungen kann man leicht vermeiden, wenn man die formellen Anforderungen an eine Markenanmeldung einhält, den Prüferinnen und Prüfern beim jeweiligen Markenamt das Leben dadurch möglichst erleichtert und zeitraubende Rückfragen und Klarstellungsanfragen vermeidet. Ein weiterer Faktor ist die Automatisierung der Prüfung der EIntragungsvoraussetzungen durch die Markenämter. Während man bei einer Anmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) manchmal noch aufgefordert wird, ein Formular "per Fax" einzureichen, setzt man beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) schon seit Jahren auf komplett digitalisierte Workflows.

In diesem Blogartikel werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Zeiträume, die für eine Markenanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) und beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) eingeplant werden sollten. Klicken Sie auf auf "Weiterlesen", um den vollständigen Beitrag zu lesen.

 

Datensparsamkeit beim Betrieb eines Online-Shops

Großaufnahme einer weisen Tastatur, auf der Eingabetaste ist ein grünes Einkaufswagen-Symbol zu sehen.Jeder Online-Shop erhebt beim Kauf personenbezogene Daten des kaufenden Kunden. Den wenigsten Shop-Betreibern ist bewusst, dass Sie nur sehr wenige Daten verpflichtend abfragen dürfen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Datensparsamkeit gemäß Art. 5 DSGVO.

Dass das Geburtsdatum in vielen Fällen nicht zwingend notwendig ist, wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Beschl. v. 23.01.2024, Az.: 14 LA 1/24 ) noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Die 5 häufigsten Fehler bei selbst durchgeführten Markenanmeldungen

Fehler MarkenanmeldungWenn man selbst ohne professionelle Beratung eine Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO machen möchte, können viele Fehler passieren, die im Nachhinein schwerwiegende Konsequenzen haben können.  In Deutschland beim DPMA und in der EU beim EUIPO besteht die Möglichkeit, ohne juristische Vorkenntnisse Marken anzumelden . Dies ist natürlich gut für alle, die wenig Budget für eine anwaltliche Beratung haben (z.B. Startups), kann aber - wenn es später mal zu einem Markenkonflikt kommen sollte, zu schwerwiegenden markenrechtlichen Problemen führen.
In diesem Beitrag haben wir die Top 5 Fehler, die bei selbst durchgeführten Markenanmeldungen häufig gemacht werden, zusammengestellt. Klicken Sie auf "Weiterlesen", um den Blogbeitrag, um die "Top 5 der Fehler bei Markenanmeldungen" zu erfahren:

Chatbots in der Rechtsprechung - Die Verbindlichkeit von KI-Aussagen

mohamed nohassi 2iUrK025cec unsplashUnternehmen setzen zunehmend sogenannte Chatbots ein, um mit ihren Kunden zu interagieren. Diese künstliche Intelligenz ermöglicht schnelle Antworten auf Kundenanfragen. Doch was passiert, wenn der Chatbot falsche Informationen gibt?

Ein kanadisches Gericht, das Civil Resolution Tribunal of British Columbia (Urteil vom 14.02.2024 - BCCRT 149) entschied, dass sich Air Canada für die irreführende Auskunft seines Chatbots verantworten muss.

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Fake-Zahlungsaufforderungen von Frau Dr. Sorg vom Deutschen Patent- und Markenamt DPMA

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In letzter Zeit haben wir vermehrt von Mandanten gehört, die fragwürdige Zahlungsaufforderungen von einer Frau Dr. Sorg erhalten haben, die angeblich im Namen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) agiert.
Diese Phishing-E-Mails fordern zur Zahlung einer Markenanmeldegebühr auf deutsche IBAN Nummer, um den Markenschutz zu erhalten.
Bei diesen Mitteilungen handelt es sich um betrügerische Zahlungsaufforderungen. Das DPMA warnt ausdrücklich vor diesen gefälschten Zahlungsaufforderungen und empfiehlt, den Forderungen nicht nachzukommen und keine Zahlungen zu leisten. Die E-Mails enthalten eine gefälschte Markenurkunde mit dem Logo des DPMA und einer gefälschten Unterschrift.
Es ist wichtig, dass Markeninhaber, die solche E-Mails erhalten, diese ignorieren und nicht darauf reagieren. Das DPMA hat bereits Strafanzeige erstattet und warnt vor betrügerischen Machenschaften.
Falls Sie unsicher sind oder Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen. Es ist wichtig, dass Sie bei solchen fragwürdigen Zahlungsaufforderungen wachsam bleiben und sich nicht täuschen lassen. Bleiben Sie vorsichtig und informiert!

EuGH-Urteil: Real Time Bidding als gemeinsame Verantwortlichkeit?

computer 4736566 640Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 07.03.2024 (Az. C-604/22) eine entscheidende Komponente des Systems zur Einwilligung der Nutzern in Echtzeit-Auktionen für Werbeplätze ("Real Time Bidding") - den "TC-String" zur Übermittlung der Einwilligung - als personenbezogenes Datum eingestuft.

Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben.

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Landesdatenschutzbehörde führt Kontrolle von Websites und Apps durch

Das Bild zeigt eine Lupe auf blauem Hintergrund.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) gab bekannt, dass es derzeit eine anlasslose Kontrolle von über 350 Websites und 15 Apps durchführt. Diese Schwerpunktprüfung konzentriert sich auf  die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen. Dabei werden zufällig ausgewählte Website- und App-Betreiber untersucht. Es ist möglich, dass die Kontrollen auch in der Zukunft weitergeführt werden.

Schwerpunkt der Prüfung bei den Apps war die Einbindung von Diensten ohne erforderliche Einwilligung. Bei den Websites lag der Fokus auf dem Vorhandensein einer Widerspruchsmöglichkeit auf der ersten Ebene des Cookie-Banners. Das BayLDA hat für eine effiziente Bearbeitung ein Tool zur automatisierten Prüfung der Datenverarbeitung entwickelt.

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