
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1. Januar 2024 wird die umfangreichste Reform des GbR-Rechts seit über 100 Jahren wirksam.
Zukünftig werden die in der Rechtsprechung geprägten Begriffe der Innengesellschaft und der Außen-GbR normiert. Der Gesetzgeber unterscheidet nunmehr zwischen einer nicht-rechtsfähigen GbR und einer rechtsfähigen GbR und bietet die Möglichkeit eine GbR im Handelsregister eintragen zu lassen.
Für die Durchführung einiger Rechtsgeschäfte (z.B. Grundstückserwerb) wird bei GbR zudem eine Registrierung zwingend notwendig.
Erfahren Sie in unserem Beitrag für wen die Eintragung erforderlich ist, wie diese erfolgt und was Sie dabei beachten müssen.