Kammergericht Berlin: Google Street View Aufnahmen

In seinem Beschluss vom 25.10.2010 - Az.: 10 W 127/10 - hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass die Aufnahmen eines Hauses für Google Street View - von der offenen Straße aus - nicht zu beanstanden sind.

Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin Aufnahmen ihres Hauses - und deren Veröffentlichung von Google - zu untersagen. Sie befürchtete eine zu große Einschränkung ihrer Persönlichkeitsrechte da sie und ihre Familie auf den Bildern möglicherweise erkennbar seien. Die Klage wurde abgewiesen.

OLG Köln: Werbung mit älteren Titelseiten ist zulässig

Mit Urteil vom 22.2.2011 – Az.: 15 U 133/10 – hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass ein Verlag seine Zeitschrift auch mit älteren Titelseiten bewerben darf und keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Prominenten vorliegt, wenn dieser im Rahmen einer Werbeanzeige lediglich auf der Titelseite der abgebildeten Zeitschrift zu sehen ist.

Im vorliegenden Rechtsstreit war in der Zeitschrift „Glücks Revue“ eine Werbeanzeige für die Zeitschrift „Viel Spaß“ –  die Beklagte – zu sehen,  welche die Überschrift „Für den kleinen Urlaub zwischendurch“ trug. Unter dieser war ein Foto einer Frau abgebildet, die ein älteres Exemplar der „Viel Spaß“ in den Händen hielt. Auf der Titelseite des ca. 11 Monate alten Exemplars war ein Foto eines Prominenten - des Klägers - abgebildet, das allerdings die Titelseite nicht füllte. Da sein Bild über den ursprünglichen Zeitraum der Erstveröffentlichung der Zeitschrift werblich verwendet wurde, fühlte der Kläger sich durch diese Imagekampagne in seinem Recht am eigenen Bild verletzt. Der Kläger erwirkte zunächst eine einstweilige Verfügung und sodann einen Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte. Die Zeitschrift „Viel Spaß“ konnte jedoch erfolgreich vor dem OLG Köln Berufung einlegen. Das Gericht verneinte den Unterlassungsanspruch und stellte fest, dass ein Verlag seine Zeitschrift nicht nur mit der jeweils aktuellen, sondern auch mit älteren Titelseiten bewerben dürfe.

OVG Münster: Hersteller muss gegen lebensmittelrechtliche Maßnahmen einer Behörde Anfechtungs- statt Feststellungsklage erheben

Das OVG Münster hat in seinem Beschluss vom 26.10.2010 – Az.: 13 A 929/10 - für  Beanstandungen lebensmittelrechtlicher Verstöße und daraufhin folgende Maßnahmen mit Verwaltungsaktqualität festgestellt, dass die Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO statthafte Klageart für den Adressaten solcher Maßnahmen ist.

VG Potsdam: Unzulässigkeit von Hausverlosungen im Internet

Gesetz_kleinMit seinem Beschluss vom 12.1.2011 (Az.: VG 6 L 327/10) hat das Verwaltungsgericht Potsdam Hausverlosungen im Internet als unzulässig erklärt.

Das Gericht ist der Ansicht, dass es sich bei der angebotenen Verlosung eines Hauses im Internet auch dann um ein Glücksspiel i.S.d. Glückspielvertrages handelt, wenn diese Verlosung unter bestimmten Voraussetzungen abläuft. Im vorliegenden Fall hätte eine Verlosung nur bei einer Mindestzahl von Loskäufern stattgefunden, welche pro Los eine Reservierungsgebühr zu entrichten hätten; im Fall eines Scheiterns der Verlosung, wäre diese Reservierungsgebühr abzüglich einer Kostenpauschale ersetzt worden.

BGH: EuGH muss entscheiden, ob der Vertrieb gebrauchter Software zulässig ist

bgh_logoMit seinem Beschluss vom 3. Februar 2011 (I ZR 129/08) im UsedSoft-Verfahren, wird der Bundesgerichtshof die Frage der Zulässigkeit des Handels mit „gebrauchter“ Software dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Somit besteht ist weiterhin offen, ob und inwiefern online erworbene Software ohne Zustimmung des Software-Anbieters gehandelt werden darf.