In seinem Urteil C-280/08 P. vom 14.10.2010 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die Deutsche Telekom AG ihre beherrschende Stellung auf den Märkten für Festnetz-Telefondienste in Deutschland missbraucht hat. Dies äußere sich in einem Erheben von höheren Entgelten für den Zugang ihrer Mitbewerber zum Netz. Als Folge dieser Preiserhöhung sind die Wettbewerber der Deutschen Telekom somit gezwungen ihren Endkunden höhere Entgelte zu berechnen als die Deutsche Telekom ihren eigenen Endkunden in Rechnung stelle.
Das gerichtliche Urteil beruht auf der unangemessenen Entgelterhebung der Deutschen Telekom, welche aufgrund eines Missverhältnisses zwischen den Zwischenabnehmerentgelten für Vorleistungszugangsdienste und den Endkundenentgelten für Endkundenzugangsdienste zu einer Beschneidung der Margen geführt hätte.
In seinen Entscheidungsgründen führt der EuGH weiter aus, dass Margenbeschneidung zu den Fällen der marktbeherrschenden Stellung gehöre, und diese rechtswidrig im europäischen Recht seien. Der Schutz der Verbraucher wäre nicht mehr gewährleistet, da die Deutsche Telekom durch das Beschneiden der Margen ihre Wettbewerber vom Markt verdränge und ihre beherrschende Stellung stärke. Dies hätte wiederum zur Folge, dass die Wahlmöglichkeiten und ein Sinken der Endkundenentgelte für Endkunden-Zugangsdienste für den Verbraucher eingeschränkt würden.
Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihre Konkurrenten wettbewerbswidrig handeln, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen schnell und bundesweit. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0681 94005430 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an