Gewinnspiel - Teilnahmebedingungen


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Gewinnspiele, Preisausschreiben oder Verlosungen sind sehr beliebte und wirkungsvolle Marketinginstrument, um die eigenen Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen. Entsprechend häufig empfehlen Werbeagenturen die Durchführung eines Gewinnspieles, eines Preisausschreibens oder eine Verlosung.
Mit Glücksspiel darf man Gewinnspiele übrigens nicht verwechseln. Diese sind gesetzlich stark reglementiert und dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht veranstaltet werden. Gewinnspiele, Preisausschreiben oder Verlosungen aber hingegen schon.
Das Wettbewerbsrecht und das Datenschutzrecht setzen allerdings enge Grenzen für Gewinnspiele, Preisausschreiben oder Verlosungen, die einzuhalten sind, um Abmahnungen durch Konkurrenten zu vermeiden.
Je erfolgreicher ein Gewinnspiel und je größer die Teilnehmeranzahl, desto eher erregen Rechtsverstöße die Aufmerksamkeit von Abmahnvereinen und Konkurrenten.

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Erstellung von Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben
Veranstalter von Online-Gewinnspielen mit Werbecharakter müssen den Teilnehmern gem. §6 Abs. 1 Nr. 4 TMG zwingend klare und eindeutige Teilnahmebedingungen zur Verfügung stellen. Versanstalter von Offline-Gewinnspielen sollten dies auch tun, da es ansonsten nahezu unmöglich ist, den Teilnehmern die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Online-Gewinnspiele und somit auch Facebook-Gewinnspiele müssen klar als solche erkennbar sein und die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich sein.
Inhaltlich müssen insbesondere folgende Informationen in den Teilnahmebedingungen enthalten sein:
- Informationen über den Veranstalter (Bezeichnung, Firma bzw. Name des Veranstalters;
- Definition des teilnahmeberechtigten Personenkreises (falls diesbzgl. Einschränkungen bestehen);
- Eingrenzung des Zeitraums, d.h. Nennung von Beginn und Ende des Gewinnspiels;
- Genaue Beschreibung des Gewinns (inkl. etwaiger Zusatzkosten)
- Datum der Preisauslosung
- Regeln, nach denen die Gewinner bestimmt werden (Zufall, Jury)
- Informationen über die Art und Weise der Gewinnausschüttung (Abholung, Versand, etc.)
- Einschlägige Datenschutzhinweise

Als Werbeagentur sollte man sich übrigens nicht dazu verleiten lassen, auf eigene Faust Teilnahmebedingungen für die Gewinnspiele der Kunden zu erstellen.
Zum einen drohen Abmahnungen, wenn die von der Werbeagentur gelieferten Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen rechtswidrig sein sollten und die Werbeagentur kommt in die Haftung, zum anderen wird keine Berufshaftpflichtversicherung eingreifen, da es sich um unzulässige Rechtsberatung der Agentur handelt.
Nutzen Sie besser unser Know-How, melden Sie sich bei uns und lassen Sie sich die für Ihr Gewinnspiel passenden Teilnahmebedingungen von uns erstellen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Anfrage nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir melden uns bei Ihnen!
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