Gewinnspiele, Preisausschreiben oder Verlosungen sind sehr beliebte und wirkungsvolle Marketinginstrument, um die eigenen Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen. Entsprechend häufig empfehlen Werbeagenturen die Durchführung eines Gewinnspieles, eines Preisausschreibens oder eine Verlosung.
Mit Glücksspiel darf man Gewinnspiele übrigens nicht verwechseln. Diese sind gesetzlich stark reglementiert und dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht veranstaltet werden. Gewinnspiele, Preisausschreiben oder Verlosungen aber hingegen schon.
Das Wettbewerbsrecht und das Datenschutzrecht setzen allerdings enge Grenzen für Gewinnspiele, Preisausschreiben oder Verlosungen, die einzuhalten sind, um Abmahnungen durch Konkurrenten zu vermeiden.
Je erfolgreicher ein Gewinnspiel und je größer die Teilnehmeranzahl, desto eher erregen Rechtsverstöße die Aufmerksamkeit von Abmahnvereinen und Konkurrenten.