Im digitalen Zeitalter sind persönliche Daten zu einem Gut von unschätzbarem Wert avanciert. Unternehmen sammeln sie, um ihre Dienste zu personalisieren, Marketing zu optimieren und letztlich ihren Umsatz zu steigern. Doch was passiert, wenn diese Daten nicht nur zur Verbesserung eines Dienstes genutzt, sondern als implizite "Währung" für Rabatte und Vorteile verlangt werden? Diese zentrale Frage steht im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Rechtsstreits um die "Lidl Plus"-App, der weitreichende Konsequenzen für den gesamten E-Commerce und das Verbraucherrecht haben könnte. Verbraucherschützer werfen dem Discounter Lidl vor, nicht transparent genug offenzulegen, dass Nutzer der App ihre Rabatte nicht "kostenlos" erhalten, sondern mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Ein Fall, der die Grenzen zwischen Geld und Information neu definiert und die Debatte um Datenschutz und Transparenz im Online-Handel anheizt.

itale Präsenz von Unternehmen und Behörden im Internet ist heute selbstverständlich. Doch mit der zunehmenden Nutzung von Social Media Plattformen und eigenen Webseiten wachsen auch die datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln, Az. 13 K 141/23) beleuchtet exemplarisch die Fallstricke, die sich beim Betrieb von Facebook-Fanpages ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung von Nutzerdaten mittels Cookies. Dieses Urteil, das die Bundesregierung als Betreiberin einer Fanpage betrifft, hat weitreichende Implikationen – nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für jedes Unternehmen im E-Commerce, das soziale Medien nutzt oder Tracking-Technologien einsetzt. Es unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit eines wasserdichten Datenschutzes und einer transparenten Informationspolitik für Besucher und Kunden.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat eine neue Initiative gestartet, die es in sich hat: Im Rahmen einer teilautomatisierten Überprüfung werden massenhaft deutsche Websites auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gescannt. Im Fokus stehen dabei vor allem die Einbindung von Drittanbieter-Diensten und der damit oft verbundene, unzulässige Transfer personenbezogener Daten in die USA. Für viele Website-Betreiber tickt damit eine Zeitbombe.
Die niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde hat gegen den Fahrdienstleister Uber ein Bußgeld in Höhe von 290 Millionen Euro verhängt. Grund dafür ist die unrechtmäßige Speicherung sensibler Daten außerhalb der Europäischen Union.
In der heutigen digitalen Welt stellen Cyberangriffe eine erhebliche Bedrohung für Unternehmen dar. Diese Angriffe können nicht nur die IT-Systeme lahmlegen, sondern auch existenzbedrohende finanzielle Schäden verursachen. Viele Organisationen investieren daher nicht nur in ihre IT-Sicherheit, sondern versichern sich auch gegen entsprechende Risiken.
Am 11. Juli 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren gegen Facebook, in dem es um die Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten durch Facebook ging, die Rolle von Verbraucherverbänden bei der Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stärkt. Dieses Urteil betrifft insbesondere die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden gegen Datenschutzverstöße, wenn diese Verstöße hauptsächlich darauf beruhen, dass der Verantwortliche seinen Informationspflichten nicht nachkommt.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Trasparenz aus Sachsen, scheint mit seiner Behörde nach eigenem Bekunden die Websites und ggf. auch Online-Shops von "datenschutzrechtlich Verantwortlichen", also von Unternehmen, aus Sachsen datenschutzrechtlich zu prüfen. Am 12.06.2024 machten uns einige Unternehmen hierauf aufmerksam.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 07.03.2024 (Az. C-604/22) eine entscheidende Komponente des Systems zur Einwilligung der Nutzern in Echtzeit-Auktionen für Werbeplätze ("Real Time Bidding") - den "TC-String" zur Übermittlung der Einwilligung - als personenbezogenes Datum eingestuft.
Der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO ist das bedeutsamste Betroffenenrecht der Datenschutzgrundverordnung. Erst die Auskunft ermöglicht es dem Einzelnen, weitere Betroffenenrechte geltend zu machen. Viele Fragen zum Umfang sowie der Art und Weise der Auskunftserteilung sind rechtlich noch nicht abschließend geklärt, sodass die Erfüllung eines Auskunftsverlangens kompliziert sein kann.