Mit Daten bezahlen: Entscheidung zu Lidl-App im September

App_Symbolbild.pngIm digitalen Zeitalter sind persönliche Daten zu einem Gut von unschätzbarem Wert avanciert. Unternehmen sammeln sie, um ihre Dienste zu personalisieren, Marketing zu optimieren und letztlich ihren Umsatz zu steigern. Doch was passiert, wenn diese Daten nicht nur zur Verbesserung eines Dienstes genutzt, sondern als implizite "Währung" für Rabatte und Vorteile verlangt werden? Diese zentrale Frage steht im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Rechtsstreits um die "Lidl Plus"-App, der weitreichende Konsequenzen für den gesamten E-Commerce und das Verbraucherrecht haben könnte. Verbraucherschützer werfen dem Discounter Lidl vor, nicht transparent genug offenzulegen, dass Nutzer der App ihre Rabatte nicht "kostenlos" erhalten, sondern mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Ein Fall, der die Grenzen zwischen Geld und Information neu definiert und die Debatte um Datenschutz und Transparenz im Online-Handel anheizt.

Daten als neue Währung: Der Fall der Lidl Plus App

Rabatte sichern, Coupons einlösen, exklusive Angebote nutzen – digitale Kundenbindungsprogramme sind aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken. Millionen von Menschen in Deutschland und darüber hinaus vertrauen auf solche Apps, um beim Einkauf zu sparen. Eines der prominentesten Beispiele ist die "Lidl Plus"-App, die nach Angaben des Discounters von über 100 Millionen Kunden weltweit genutzt wird. Sie verspricht attraktive Vorteile. Doch die scheinbaren Ersparnisse haben einen Preis, der vielen Nutzern möglicherweise nicht vollständig bewusst ist: ihre persönlichen Daten.

Genau hier setzt der Kern des Rechtsstreits an, der derzeit die Gerichte beschäftigt und von Verbraucherschützern initiiert wurde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht, da er die Informationspraxis des Unternehmens als unzureichend ansieht. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass Lidl weder vor dem Abschluss des Nutzungsvertrags noch in den Nutzungsbedingungen der App ausreichend darauf hinweist, dass die "kostenlosen" Vorteile und Rabatte nur im Tausch gegen persönliche Daten erhältlich sind. Es geht also um die grundlegende Frage der Transparenz bei der Erhebung und Nutzung von Daten im Kontext von Bonusprogrammen.

Die rechtliche Grauzone: Ist Daten ein Preis?

Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, das eine Entscheidung für den 23. September ankündigte (wobei die Möglichkeit einer Revision zum Bundesgerichtshof – BGH – bereits angedeutet wurde), beleuchtet eine komplexe rechtliche Problematik. Richter Oliver Mosthaf, der den Vorsitz des Verbrauchersenats innehat, fasste die Herausforderung prägnant zusammen: "Wir haben einen Sachverhalt, der relativ einfach ist, und eine Rechtslage, die ziemlich kompliziert ist."

Die Kernfrage, die das Gericht nun zu beantworten hat, ist von grundsätzlicher Bedeutung für den gesamten E-Commerce und alle digitalen Geschäftsmodelle, die auf dem Austausch von Daten basieren: Muss ein "Gesamtpreis" angegeben werden, auch wenn dieser nicht in monetärer Form, sondern in Form von persönlichen Daten besteht? Und ist es zulässig, etwas als "kostenlos" zu bewerben, wenn zwar kein Geld fließt, aber eine andere Form der Gegenleistung – eben Daten – erbracht wird?

Diese Fragen berühren nicht nur das deutsche Verbraucherrecht, sondern auch europäische Richtlinien. Der Richter deutete an, dass der BGH im Falle einer Revision sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen könnte. Dies würde bedeuten, dass der EuGH eine verbindliche Auslegung der EU-Richtlinien vornehmen müsste, was weitreichende Auswirkungen auf die gesamte EU hätte und eine einheitliche Rechtsauffassung schaffen würde. Es handelt sich um ein sogenanntes Pilotverfahren, da bisher nicht abschließend geklärt ist, welche Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen bestehen, die Nutzerdaten als Gegenleistung vorsehen.

Die Wertigkeit von Daten: Mehr als nur Zahlen

Um die Tragweite dieses Rechtsstreits zu verstehen, muss man sich die immense Wertigkeit von Daten im heutigen E-Commerce bewusst machen. Persönliche Daten sind der Rohstoff der digitalen Wirtschaft. Sie ermöglichen es Unternehmen, detaillierte Profile ihrer Kunden zu erstellen: Welche Produkte kaufen sie? Wann kaufen sie? Welche Präferenzen haben sie? Wo wohnen sie? Wie alt sind sie? Diese Informationen erlauben es Lidl und anderen Händlern, maßgeschneiderte Werbung auszuspielen, Sortimente zu optimieren und Kaufverhalten vorherzusagen.

Für Unternehmen wie Lidl ist die Kenntnis des Einkaufsverhaltens ihrer Kunden Gold wert. Sie können personalisierte Angebote unterbreiten, die Absätze steigern und die Kundenbindung erhöhen. Die gesammelten Daten können zudem zur Marktsegmentierung, zur Entwicklung neuer Produkte und zur Optimierung der gesamten Lieferkette genutzt werden. Aus dieser Perspektive sind die Daten der Kunden eine direkte wirtschaftliche Gegenleistung, die den gewährten Rabatten und Vorteilen gegenübersteht. Es ist also keineswegs ein einseitiges "Geschenk" an den Kunden.

Auswirkungen auf E-Commerce und digitale Geschäftsmodelle

Ein Urteil zugunsten der Verbraucherschützer hätte weitreichende Folgen für den gesamten E-Commerce-Sektor und alle Unternehmen, die datenbasierte Bonusprogramme oder "kostenlose" Dienste anbieten:

  1. Erhöhte Transparenzpflichten: Unternehmen müssten ihre Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen noch präziser formulieren. Die "Bezahlung" mit Daten müsste explizit und verständlich dargestellt werden.
  2. Neubewertung von "kostenlos": Die Verwendung des Begriffs "kostenlos" müsste überdacht werden, wenn Daten als Gegenleistung erbracht werden. Dies könnte dazu führen, dass Apps und Dienste, die auf Datenerhebung basieren, nicht mehr als "kostenlos" beworben werden dürfen, sondern als "im Tausch gegen Daten" oder ähnlich.
  3. Anpassung der Geschäftsmodelle: Unternehmen müssten ihre Geschäftsmodelle überprüfen. Werden Daten in einem Ausmaß gesammelt, das nicht direkt für die Erbringung des beworbenen Dienstes notwendig ist, könnte dies auf eine unangemessene "Bezahlung" hindeuten. Dies könnte dazu führen, dass weniger Daten gesammelt werden dürfen oder der Wert der gesammelten Daten transparenter gemacht werden muss.
  4. Rechtliche Unsicherheit: Kurzfristig könnte es zu erhöhter rechtlicher Unsicherheit kommen, da viele Unternehmen ihre Praktiken anpassen müssten. 

Fazit und Ausblick

Der Rechtsstreit um die Lidl Plus App ist weit mehr als nur ein Gerichtsverfahren zwischen einem Discounter und Verbraucherschützern. Er ist ein Indikator für eine grundlegende Verschiebung im Verständnis von "Bezahlung" und "Wert" in der digitalen Welt. Wenn persönliche Daten als eine Form der Gegenleistung für scheinbar kostenlose Dienste betrachtet werden, hat dies tiefgreifende Implikationen für das Verbraucherrecht, den Datenschutz und die Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle.

Die Entscheidung des OLG Stuttgart, und gegebenenfalls des BGH oder sogar des EuGH, wird ein wichtiges Signal senden. Sie wird darüber entscheiden, wie transparent Unternehmen künftig mit dem Wert umgehen müssen, den sie aus den Daten ihrer Nutzer ziehen. Für Verbraucher bedeutet dies hoffentlich mehr Klarheit und eine fundiertere Entscheidungsgrundlage, ob sie bereit sind, ihre Daten als Währung einzusetzen. Für Unternehmen im E-Commerce bedeutet es die Notwendigkeit, ihre Geschäftsmodelle und die Kommunikation mit ihren Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den gestiegenen Anforderungen an Datenschutz und Transparenz gerecht zu werden. Der Fall Lidl Plus ist somit ein Meilenstein auf dem Weg zu einem fairen und transparenten digitalen Markt, in dem der Schutz der persönlichen Daten eine zentrale Rolle spielt.

Autor
Benjamin Schmidt
Benjamin Schmidt
Counsel - Dipl. Jur. - Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Herr Schmidt gehört der DURY GRUPPE bereits seit Juni 2015 an und ist seit Januar 2016 Mitarbeiter bei DURY LEGAL. Neben seiner juristischen Ausbildung ist Herr Schmidt auch zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). In dieser Funktion betreut er unsere Mandanten im Bereich E-Commerce, Datenschutz und IT-Recht.