Die nachfolgende Muster-Unterlassungserklärung steht zum freien Download zur Verfügung. Sie können sich hier die Muster-Unterlassngserklärung für Filesharing-Abmahnungen herunterladen und die mod. UE an die Abmahnkanzlei absenden.
Dieses Muster sollte nur mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich der Filesharing-Abmahnungen verwendet werden.
Wir raten dazu, dass Sie unser Angebot nutzen und bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung bzgl. Ihrer Filesharing-Abmahnung anfordern.
Sollten Sie es vorziehen alleine vorzugehen, empfehlen wir dringend, unser Abmahnkompendium intensiv zu studieren.
Ihr Zeichen:
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
[Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Wohnort]
- Schuldner -
verpflichtet sich gegenüber
[Unterlassungsgläubiger bezeichnen]
- Gläubiger –
vertreten durch: [Rechtsanwaltskanzlei einsetzen, die die Abmahnung verfasst hat]
es - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fällig werdenden, an den Gläubiger zu zahlenden und von diesem festzusetzenden, angemessenen Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Einzelfall von einem zuständigen Gericht auf Wunsch des Schuldners überprüft werden kann, zu unterlassen, das Werkstück:
[konkreten Namen des Werkstücks einfügen, das hochgeladen worden sein soll - immer auch Werkart benennen (Musikwerk bzw. Tonaufnahme, Filmwerk, etc.) ]
ganz oder in Teilen im Internet oder auf sonstige Weise öffentlich zugänglich zu machen und/oder zugänglich machen zu lassen; über dezentrale Computernetzwerke (sog. Filesharing-Netzwerke bzw. Tauschbörsen) zu verbreiten und/oder es Dritten durch einen ungesicherten Internetanschluss zu ermöglichen, derartige Rechtsverletzungen zu begehen.
Ort, Datum
_________________________________
[Unterschriftenfeld Vorname Nachname]
*Achtung!: Dieses Muster sollte nur mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich der Filesharing-Abmahnungen verwendet werden. Für eine Fehlerhaftigkeit des Musters oder Fehler bei der Verwendung übernehmen wir keine Haftung. Wir raten dazu, unser nachfolgendes Angebot für einekostenlose telefonische Ersteinschätzung zu nutzen oder sich durch Lektüre unseres Abmahnkompendiums ausreichend zu informieren.
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Sie haben Fragen zur Abgabe einer mod. UE? Ihnen liegt eine Filesharing Abmahnung eines Rechtsanwalts vor und Sie benötigen rechtliche Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen schnell und bundesweit. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0681 94005430 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen der abmahnenden Kanzlei sollte man jedoch unter keinen Umständen unterschreiben, da diese stets rechtlich nachteilige Formulierungen enthalten! Wenn Sie Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an ! Unsere Hotline: 0681 94005430 oder schicken Sie uns die Abmahnung per E-Mail an
Massenhafte Filesharing-Abmahnungen sind kein neues Phänomen. Auch wenn die Verbände der Rechteinhaber mittlerweile die Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" gestoppt haben, werden immer noch täglich hunderte von Abmahnungen durch die einschlägig bekannten Abmahnkanzleien (Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Rechtsanwälte, Sasse & Partner, C-S-R Rechtsanwälte, etc.) versendet.
Die Empfänger der Abmahnungen sind stets die Anschlussinhaber, die oftmals überhaupt keine Kenntnis von irgendwelchen Urheberrechtsverletzungen haben, die angeblich über ihren Internetanschluss begangen worden sind. Den Anschlussinhaber trifft es, weil dessen Postadresse über § 101 Abs.9 UrhG bei den Telefon- und Internetanbietern ermittel werden kann.
Bei einer Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung bei der Teilnahme an einer Internettauschbörse (Filesharung-Netzwerk, peer-to-peer-Netzwerk, P2P-Netzwerk) können spezialisierte Überwachungsfirmen die IP-Adresse des eigenen Rechners ermitteln. Nach Erhalt der IP-Adresse machen die Abmahnkanzleien bei dem örtlichen zuständigen Gericht einen Auskunftsanspruch gegen die Telekommunikationsdiensteanbieter (Deutsche Telekom, O2, etc.) geltend und erhalten so die Adresse und den bürgerlichen Namen des Anschlussinhabers.
Bei einer Urheberrechtsverletzung in einem Filesharing-Netzwerk ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, die Abmahnung komplett zurückzuweisen, um sich gegen den angeblichen Unterlassungsanspruch des Abmahners (Unterlassungsgläubigers) zu verteidigen. Die Streitwerte sind regelmäßig sehr hoch (zwischen 10.000,00 € und 30.000,00 € pro Werkstück), so dass es oberstes Ziel sein muss, den Streitwert zu senken, um das Klagerisiko zu minimieren. Natürlich darf aber auch kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat in seiner jüngsten Rechtsprechung die Haftung des Anschlussinhabers für die über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen (sog. Störerhaftung) eingeschränkt.
Zwar ist der BGH der weiterhin Ansicht, dass jeder dafür zu sorgen hat, dass der eigene Internetanschluss nicht von Familienangehörigen oder Dritten zur Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht wird, es sind aber zumindest alle zumutbaren technischen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und die Mitbenutzer müssen aufgeklärt und belehrt werden, dass keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden dürfen.
Wichtig ist, selbst wenn man die Störerhaftung bejaht, dass sich die Haftung des Anschlussinhabers auf den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch beschränkt. Schadensersatzansprüche bestehen nur gegenüber dem tatsächlichen Rechtsverletzer, dies übersehen viele immer wieder und lassen sich auf irgendwelche Verhandlungen zu einem angeblichen Schadensersatzanspruch ein.
Wir raten unseren Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung stets fristgerecht eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung (auch mod. UE oder mod. UVE genannt) abzugeben, um den ggf. bestehenden Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zu erfüllen. Sinn und Zweck der mod. UE ist es, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Die Wiederholungsgefahr ist zwingende Voraussetzung des Unterlassungsanspruches der Gegenseite.
Bei der Formulierung der modifizierten Unterlassungserklärung kommt es auf viele juristische Feinheiten an. Im Internet finden sich außer unserem Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung auch noch einige weitere brauchbare Vorlagen, die jedoch stets auf die Umstände des Einzelfalles angepasst werden sollten.
Wie bereits erläutert, haftet nur der Rechtsverletzer selbst auf Schadensersatz. Allerdings hat auch der Anschlussinhaber aus der sogenannten Rechtsfigur der "Geschäftsführung ohne Auftrag" die tatsächlichen Kosten des Abmahners für die Beauftragung der Abmahnkanzlei zu ersetzen, wenn die Abmahnung berechtigt war.
Auch nach Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung wird sich die Gegenseite daher in der Regel an Sie wenden und Sie zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages auffordern. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Einschaltung eines auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Kanzlei je nach Höhe der Forderung zu einem erheblich geringeren Rücklauf von Forderungsschreiben führt, d.h. die Wahrscheinlichkeit weiterer Forderungsschreiben sinkt durch die Einschaltung eines Anwalts.
Eine Klage auf Zahlung der Anwaltskosten lohnt sich für die Gegenseite selten, etwa weil mehrere Filmwerke oder Musiktitel Gegenstand der Filesharing-Abmahnung sind und die Forderungssumme oberhalb von 700,- EUR liegt.
Unsere Erfahrung mit mehr als 6000 Filesharing-Abmahnungen zeigt, dass die Abmahnkanzleien nicht sehr klagefreudig sind, sobald eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde.
Bitte beachten Sie, dass es immer sinnvoll ist, der Abmahnkanzlei so wenig Informationen über den Sachverhalt wie möglich zu geben!
Wenn Sie mit uns über Ihre Filesharing-Abmahnung sprechen möchten, können Sie Ihre Abmahnung gerne zu uns hochladen, wir rufen Sie dann zeitnah zurück. Dieser Service kostet Sie nichts. DURY regelt das !
In dringenden Fällen (Fristablauf am selben Tag) können Sie uns auch unter unserer Abmahnungshotline - 0681 94005430 - erreichen und eine kostenfreie Erstberatung erhalten.