Im November 2014 versendete die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH aus Mannheim im großen Stil Inkassoschreiben an unsere Mandanten und an weitere Abgemahnte der Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh.
Es wurden dabei auch Verzugszinsen und Inkassokosten geltend gemacht.
Alle uns bislang bekannten Inkassoschreiben betreffen dabei den Rechteinhaber RGF Productions Limited aus Dublin, wobei die Gesamtforderungen zwischen 1800 und über 2000 Euro liegen.
Bei den Schreiben handelt es sich um Serienbriefe, die alle den gleichen Wortlaut haben und insoweit keinen Bezug zum Einzelfall aufweisen.
In den von uns vertretenen Fällen hatten wir bei den Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh zuvor stets alle Zahlungsforderungen bestritten und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.
Daher sehen wir das gesamte Inkassoverfahren als zum Scheitern verurteilt an. Die Inkassokosten sind nicht ersatzfähig, da von Anfang an nicht davon ausgegangen werden konnte, dass durch das Inkassoverfahren eine Zahlung herbeigeführt werden kann.
Nach unserer Meinung wird durch das beauftragte Inkasso-Unternehmen Rhein-Inkasso nun versucht, den letzten Rest aus den angeblichen Forderungen herauszuholen.
Mit jedem Weitergeben einer angeblichen Forderung aus einer Filesharing-Abmahnung dürfte jedoch das Klagerisiko abnehmen, auch wenn die Inkasso-Firmen natürlich versuchen, erheblichen Druck aufzubauen.
Wir raten unseren Mandanten dazu, keine Vergleiche abzuschließen und nicht zu zahlen.
In Regelfall sollte man die Forderung nochmals bestreiten und keine weiteren Informationen an die Gegenseite liefern. Gerne sind wir Ihnen hierbei auch behilflich und stehen Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis für die gesamte außergerichtliche Vertretung gegenüber der Rhein Inkasso GmbH zur Verfügung.
Laden Sie Ihr Inkassoschreiben einfach über unser Kontaktformular zu uns hoch oder schicken Sie es an