Rhein Inkasso – RA Rainer Munderloh – Neues Inkassoschreiben – RGF Productions Limited

Rhein InkassoIm November 2014 versendete die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH aus Mannheim im großen Stil Inkassoschreiben an unsere Mandanten und an weitere Abgemahnte der Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh.

Es wurden dabei auch Verzugszinsen und Inkassokosten geltend gemacht.

Alle uns bislang bekannten Inkassoschreiben betreffen dabei den Rechteinhaber RGF Productions Limited aus Dublin, wobei die Gesamtforderungen zwischen 1800 und über 2000 Euro liegen.

Bei den Schreiben handelt es sich um Serienbriefe, die alle den gleichen Wortlaut haben und insoweit keinen Bezug zum Einzelfall aufweisen.

In den von uns vertretenen Fällen hatten wir bei den Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh zuvor stets alle Zahlungsforderungen bestritten und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.

Daher sehen wir das gesamte Inkassoverfahren als zum Scheitern verurteilt an. Die Inkassokosten sind nicht ersatzfähig, da von Anfang an nicht davon ausgegangen werden konnte, dass durch das Inkassoverfahren eine Zahlung herbeigeführt werden kann.

Nach unserer Meinung wird durch das beauftragte Inkasso-Unternehmen Rhein-Inkasso nun versucht, den letzten Rest aus den angeblichen Forderungen herauszuholen.

Mit jedem Weitergeben einer angeblichen Forderung aus einer Filesharing-Abmahnung dürfte jedoch das Klagerisiko abnehmen, auch wenn die Inkasso-Firmen natürlich versuchen, erheblichen Druck aufzubauen.

Wir raten unseren Mandanten dazu, keine Vergleiche abzuschließen und nicht zu zahlen.

In Regelfall sollte man die Forderung nochmals bestreiten und keine weiteren Informationen an die Gegenseite liefern. Gerne sind wir Ihnen hierbei auch behilflich und stehen Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis für die gesamte außergerichtliche Vertretung gegenüber der Rhein Inkasso GmbH zur Verfügung.

Laden Sie Ihr Inkassoschreiben einfach über unser Kontaktformular zu uns hoch oder schicken Sie es an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir schauen uns Ihr Schreiben dann durch und informieren Sie kostenlos über unsere Einschätzung zu dem Schreiben der Rhein Inkasso GmbH . Gerne können Sie uns auch direkt unter unserer Abmahn-Hotline: 0681 94005430 erreichen.

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.