
Uns erreichen derzeit einige Anfragen, in denen eine angebliche "Kanzlei" bzw. ein "Inkassodienstleister" Mandanten wegen vermeintlicher Impressumsfehler "abmahnt". Nach eingehender Prüfung halten wir das Anschreiben für unseriös und möchten Ihnen unsere Einschätzung und Empfehlungen mitteilen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat entschieden, dass eine Werbung, die mit Rabatten auf "alle Ostersüßwaren" wirbt, keine Einschränkungen durch eine Fußnote vornehmen darf. Die Aussage "alle" sei unmissverständlich und nicht relativierbar. Die Praxis, Markenprodukte auszuschließen, sei wettbewerbswidrig (Urteil vom 23.07.2024 – 3 U 392/24). Onlinehändler sollten bei der Erstellung von Angeboten daher stets darauf achten, dass diese eindeutig sind und keine versteckten Ausschlüsse beinhalten.
Gesundheitsbezogene Werbung unterliegt strengen Anforderungen – auch bei Tierfutter. Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 07.05.2024 (Az. 52 O 44/24) entschieden, dass gesundheitsfördernde Wirkungen von Tierfuttermitteln ausreichend wissenschaftlich belegt sein müssen, um nicht als unlautere Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu gelten.
Am 25. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutendes Urteil im Bereich des Wettbewerbsrechts gefällt (Urteil vom 25. Juli 2024 - I ZR 143/23). Der I. Zivilsenat des BGH entschied über die Frage, ob bei der Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung neben der Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der zugrundeliegenden Kundenbewertungen auch eine Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen erforderlich ist.
Der Bundesgerichtshof hat nun, nach ca. 3 Jahren, höchstrichterlich entschieden, dass Werbung mit mehrdeutigen umweltbezogenen Begriffen wie "klimaneutral" nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, was genau damit gemeint ist. Entsprechend hatten dies auch bereits einige Instanzgericht eingeordnet (vgl. unseren
Ende des Jahres findet die Fußball-Weltmeisterschaft in Katar statt. Viele Unternehmen nehmen diese zum Anlass, verschiedene Werbe- und Rabattaktionen durchzuführen. Was es in rechtlicher Hinsicht dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in dem folgenden Blogbeitrag.
Das Münchner Stadtportal „
BGH: Bei Flugbuchungen im Internet ist es Flugvermittlungsportalen untersagt, dem Verbraucher einen Rabatt zu gewähren, wenn dieser als Zahlungsmittel die vom Portal vertriebene Kreditkarte wählt. Außerdem muss das Portal zusätzliche Kosten für die Aufgabe von Gepäckstücken dem Verbraucher schon bei Buchung des Fluges anzeigen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Verfahren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen Travel24
Die Wettbewerbszentrale erhielt mehrere Beschwerden zur Werbung verschiedener Unternehmen mit dem Begriff „klimaneutral“. Mehrere solcher Werbungen beanstandet die Wettbewerbszentrale als irreführend und intransparent. In bereits zwölf Fällen mahnte sie Unternehmen ab. Die meisten Unternehmen verpflichteten sich, die getätigten Werbeaussagen nicht zu wiederholen. Gegen vier Unternehmen reichte die Wettbewerbszentrale Unterlassungsklage ein.