Bundesgerichtshof entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" Urteil vom 27. Juni 2024 - I ZR 98/23

klimaneutral BGH Urteil 27.06.2024Der Bundesgerichtshof hat nun, nach ca. 3 Jahren, höchstrichterlich entschieden, dass Werbung mit mehrdeutigen umweltbezogenen Begriffen wie "klimaneutral" nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, was genau damit gemeint ist. Entsprechend hatten dies auch bereits einige Instanzgericht eingeordnet (vgl. unseren Blogpost)

Die Beklagte wurde vom BGH nun zur Unterlassung und Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten verurteilt.  Eine Irreführung im Sinne von § 5 UWG festgestellt.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen in einer Fachzeitung mit der Aussage geworben, seit 2021 alle Produkte klimaneutral herzustellen, obwohl der Herstellungsprozess nicht CO2-neutral ist. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hielt die Werbung für irreführend und verlangte Unterlassung.

Zwei Instanzen (LG Kleve - Urteil vom 22. Juni 2022 - 8 O 44/21 und OLG Düsseldorf - Urteil vom 6. Juli 2023 - I-20 U 152/22") hatten die Klage bereits abgewiesen, doch der Bundesgerichtshof gab der Revision der Wettbewerbszentrale nun statt.

Das Gericht urteilte, dass die Werbung irreführend sei, da der Begriff "klimaneutral" von den Verbrauchern unterschiedlich interpretiert werden könne. Es sei daher erforderlich, den Begriff in der Werbung genauer zu erläutern, um einer Irreführung vorzubeugen. Irreführende Werbung im Bereich Umweltschutz sei besonders wettbewerbsrelevant, da Verbraucher ihre Kaufentscheidung oft auf solche Angaben stützen. Daher sei es erforderlich, zu erläutern,  worauuf dei Klimaneutralität der Ware oder Leistung beruht.

Link zur Pressemitteilung des BGH: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024138.html

Bildquelle:  Adobe Firefly - KI generiert

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Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.