Datenbankurheberrecht, Screen Scraping, Web Crawling und datengetriebene Geschäftsmodelle


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Das Datenbankurheberrecht schützt die wirtschaftlichen Interessen von Datenbankherstellern.
Das Datenbankurheberrecht ist ein Teilbereich des Urheberrechts und schützt die wirtschaftlichen Interessen von Datenbankherstellern. Es gibt dem Hersteller eines Datenbanksystems das ausschließliche Recht, seine Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Geschützt wird die Investition des Datenbankurhebers im Rahmen der Erstellung der Datenbank.
Screen-Scraping, Webcrawling und datengetriebene Geschäftsmodelle
Wir beraten zahlreiche Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet in Fragen des Screen-Scrapings und Webcrawlings in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit von datengetriebenen Geschäftsmodellen. In den letzten Jahren gab es in der Gesetzgebung hierzu zahlreiche Liberalisierungen. Nutzen Sie die darin liegenden Chancen ohne Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Wir beraten Sie gerne dabei, wie Sie Datenverarbeitungsprozesse so organisieren können, dass Sie keine Datenbank ohne die Zustimmung des Herstellers vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen. So können Sie Verletzungen des Datenbankurheberrechts vermeiden und der Datenbankhersteller kann Sie nicht auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.

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Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Spezialisten im Bereich des Datenbankurheberrechts? Dann melden Sie sich bei uns! Der Erstkontakt ist kostenfrei!
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