Im digitalen Zeitalter sind persönliche Daten zu einem Gut von unschätzbarem Wert avanciert. Unternehmen sammeln sie, um ihre Dienste zu personalisieren, Marketing zu optimieren und letztlich ihren Umsatz zu steigern. Doch was passiert, wenn diese Daten nicht nur zur Verbesserung eines Dienstes genutzt, sondern als implizite "Währung" für Rabatte und Vorteile verlangt werden? Diese zentrale Frage steht im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Rechtsstreits um die "Lidl Plus"-App, der weitreichende Konsequenzen für den gesamten E-Commerce und das Verbraucherrecht haben könnte. Verbraucherschützer werfen dem Discounter Lidl vor, nicht transparent genug offenzulegen, dass Nutzer der App ihre Rabatte nicht "kostenlos" erhalten, sondern mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Ein Fall, der die Grenzen zwischen Geld und Information neu definiert und die Debatte um Datenschutz und Transparenz im Online-Handel anheizt.

itale Präsenz von Unternehmen und Behörden im Internet ist heute selbstverständlich. Doch mit der zunehmenden Nutzung von Social Media Plattformen und eigenen Webseiten wachsen auch die datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln, Az. 13 K 141/23) beleuchtet exemplarisch die Fallstricke, die sich beim Betrieb von Facebook-Fanpages ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung von Nutzerdaten mittels Cookies. Dieses Urteil, das die Bundesregierung als Betreiberin einer Fanpage betrifft, hat weitreichende Implikationen – nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für jedes Unternehmen im E-Commerce, das soziale Medien nutzt oder Tracking-Technologien einsetzt. Es unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit eines wasserdichten Datenschutzes und einer transparenten Informationspolitik für Besucher und Kunden.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat eine neue Initiative gestartet, die es in sich hat: Im Rahmen einer teilautomatisierten Überprüfung werden massenhaft deutsche Websites auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gescannt. Im Fokus stehen dabei vor allem die Einbindung von Drittanbieter-Diensten und der damit oft verbundene, unzulässige Transfer personenbezogener Daten in die USA. Für viele Website-Betreiber tickt damit eine Zeitbombe.

Europäischen Kommission. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die rechtlichen Hinweise, wie das Impressum und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Unternehmen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, warum die Plattform eingestellt wurde und was dies konkret für Ihr Impressum und Ihre AGB bedeutet.
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat entschieden, dass eine Werbung, die mit Rabatten auf "alle Ostersüßwaren" wirbt, keine Einschränkungen durch eine Fußnote vornehmen darf. Die Aussage "alle" sei unmissverständlich und nicht relativierbar. Die Praxis, Markenprodukte auszuschließen, sei wettbewerbswidrig (Urteil vom 23.07.2024 – 3 U 392/24). Onlinehändler sollten bei der Erstellung von Angeboten daher stets darauf achten, dass diese eindeutig sind und keine versteckten Ausschlüsse beinhalten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10.10.2024 (Az. I ZR 108/22) entschieden, dass die Bezeichnung eines Desinfektionsmittels als “hautfreundlich” irreführend ist und daher unzulässig. Diese Entscheidung basiert auf einer Auslegung der Biozidverordnung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) (EuGH - Urteil vom 20.06.2024 - C 296/23).
b dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen für den Handel mit Biozidprodukten in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Abgabe von Bioziden, die künftig nur noch an berechtigte Personen erfolgen darf. Was bedeutet das für Online-Händler und wie können sie sicherstellen, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden? Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und praktische Umsetzung.
Nachdem wir uns in den ersten beiden Beiträgen mit der Frage beschäftigt haben, ob man überhaupt unter die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt und was aus technischer Sicht zu beachten ist, möchten uns in diesem Beitrag den rechtlichen bzw. formellen Anforderungen des BFSG widmen.