4. September 2023
PRESSEMITTEILUNG
der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 4. September 2023
"Datenschutzkonferenz veröffentlicht Anwendungshinweise zum Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework"
Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten. Die EU-Kommission kann in einem Angemessenheitsbeschluss die Gleichwertigkeit des Datenschutzniveaus feststellen. Frühere Angemessenheitsbeschlüsse für die USA hatte der Europäische Gerichtshof insbesondere aufgrund der weitreichenden Befugnisse für US-Sicherheitsbehörden, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, für ungültig erklärt: im Jahr 2015 „Safe Harbor“ und im Jahr 2020 den so genannten „Privacy Shield“.
Lesen Sie nachfolgend weiter, wie die DSK den Umgang mit den neuen Regelungen für den transatlantischen Datentransfer einstuft.