DURY LEGAL gewinnt zwei Ausschreibungen einer gesetzlichen Krankenkasse im Bereich des IT-Rechts

DURY LEGAL Logo NEUÜberregional tätige Krankenkasse vertraut auf die Expertise von DURY LEGAL im Online-Recht, IT-Recht und Datenschutzrecht und vergibt zwei Leistungspakete an DURY LEGAL

DURY LEGAL hat den Zuschlag für zwei wichtige Zuschläge in Ausschreibungsverfahren einer überregional tätigen gesetzlichen Krankenkasse erhalten.

Die erste Ausschreibung befasst sich mit der Absicherung der verschiedenen Internetpräsenzen der Krankenkasse. Das Projektteam, bestehend aus Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachanwalt für IT-Recht) und Diplomjurist Benjamin Schmidt (Datenschutzbeauftragter TÜV), wird regelmäßige Überprüfungen der Websites und Onlinedienste der Krankenkasse durchführen. Dabei liegt der Fokus auf der Aktualität der Rechtstexte wie Datenschutzerklärungen, Impressum und Cookie-Auflistungen gemäß DSGVO, BDSG, SDSG, UWG sowie den Sozialgesetzbüchern IV, V und X. DURY LEGAL wird nicht nur die Prüfung und Aktualisierung der Rechtstexte übernehmen, sondern auch die Haftung dafür übernehmen, Prüfsiegel und/oder Copyright in den Rechtstexten einbinden und einen persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Dabei profitiert DURY LEGAL von der umfassenden Expertise der DURY GRUPPE, mit der Website-Check GmbH für Legal Tech-Themen und DURY CONSULT als Partnerunternehmen für IT-Sicherheitsspezifika.

Die zweite Ausschreibung betrifft die Beratung in Datenschutz- und IT-rechtlichen Fragestellungen. Hier wird das Projektteam von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachanwalt für IT-Recht) und Rechtsanwältin Sandra Dury (Datenschutzauditorin TÜV) geleitet. Die Anwälte und Juristen von DURY LEGAL haben sich aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und ihres spezifischen Know-hows in den Bereichen IT-Recht, Datenschutzrecht und Online-Recht qualifiziert und konnten schließlich auch die Zuschläge für diese Ausschreibungen sichern.

Rechtsanwalt Marcus Dury kommentiert den Erfolg: "Wir sind äußerst stolz darauf, das Vertrauen einer überregional tätigen Krankenkasse gewonnen zu haben und freuen uns auf die Zusammenarbeit. Unsere Expertise im Bereich Online-Recht, IT-Recht und Datenschutzrecht wird es uns ermöglichen, unsere Mandanten umfassend zu unterstützen und ihre Internetpräsenzen sowie datenschutzrechtlichen und IT-rechtlichen Belange optimal abzusichern."

Wenn auch Ihre Organisation Unterstützung bei der Absicherung von Internetpräsenzen sowie bei datenschutzrechtlichen und IT-rechtlichen Fragestellungen benötigt, kontaktieren Sie uns einfach unter +49 (0)681 94005430 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Neuer Leitfaden für Markenanmeldungen ist online

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Schützen Sie Ihre Marke mit unserem kostenlosen Leitfaden für erfolgreiche Markenanmeldungen

Ein erfolgreicher Markenschutz ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung. Ihre Marke verkörpert die Werte, das Image und die Identität Ihres Unternehmens und ist entscheidend, um sich von Mitbewerbern abzuheben und das Vertrauen der Zielgruppe zu gewinnen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, Ihre Marke auch rechtlich durch eine Markeneintragung abzusichern.

Um Sie bei diesem wichtigen Schritt zu unterstützen, haben wir bei DURY LEGAL einen Leitfaden für erfolgreiche Markenanmeldungen entwickelt. Dieser Leitfaden steht Ihnen ab sofort kostenlos auf unserer Kanzlei-Website zum Download zur Verfügung. In dem Leitfaden finden Sie umfangreiche Informationen und hilfreiche Tipps rund um den Prozess der Markeneintragung.

Sie können den Leitfaden für erfolgreiche Markeneintragungen hier abrufen!

Urteil des Bundesgerichtshofs: Pfandbetrag muss bei Werbung für Waren in Pfandbehältern gesondert angegeben werden

Pfandbetrag bei Werbung mit Pfandbehältern -PfanddosenAm 26. Oktober 2023 verkündete der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ein wegweisendes Urteil zum Wettbewerbsrecht. Im Fall "Flaschenpfand IV" (Az. I ZR 135/20) entschied der BGH, dass bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern der Pfandbetrag gesondert ausgewiesen werden muss.

Diese Entscheidung halten wir im Hinblick auf die Transparenz von Preisen für nachvollziehbar und korrekt. Die durch das bisherige Verfahren ausgelöste Rechtsunsicherheit ist damit endgültig behoben.

Erfahren Sie ins unserem Beitrag mehr zu den Hintergründen und dem Urteil des BGH.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ab Januar 2024 – die eingetragene GbR

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts die eingetragene GbR

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1. Januar 2024 wird die umfangreichste Reform des GbR-Rechts seit über 100 Jahren wirksam.

Zukünftig werden die in der Rechtsprechung geprägten Begriffe der Innengesellschaft und der Außen-GbR normiert. Der Gesetzgeber unterscheidet nunmehr zwischen einer nicht-rechtsfähigen GbR und einer rechtsfähigen GbR und bietet die Möglichkeit eine GbR im Handelsregister eintragen zu lassen.

Für die Durchführung einiger Rechtsgeschäfte (z.B. Grundstückserwerb) wird bei GbR zudem eine Registrierung zwingend notwendig.

Erfahren Sie in unserem Beitrag für wen die Eintragung erforderlich ist, wie diese erfolgt und was Sie dabei beachten müssen.

ALLIOTT GLOBAL ALLIANCE - AGA - German Circle Meeting - 2023 - Luxemburg - Recap - 21. bis 22. September 2023

AGA Luxemburg smallRechtsanwalt Marcus Dury LL.M. hat vom 21-22 September 2023 an dem Treffen des German Circle von Alliott Global Alliance ("AGA") in Luxemburg teilgenommen.

Am Donnerstag 21.09.2023 trafen sich die Teilnehmer bei einem informellen Abendessen, um dann am 22.09.2023 einen interessanten Konferenztag zu absolvieren.

Dabei wurden rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge und der Vermögensverwaltung aus dem Blickwinkel verschiedener Jurisdiktionen beleuchtet. 

Es war erneut eine gute Gelegenheit, die iinternationale Vernetzung von DURY LEGAL voranzutreiben und wertvolle Kontakte in der DACH-Region zu knüpfen, u.a. z.B. zur Steuerberaterkanzlei Keiper & Co. (https://www.keiper-co.de/).

 

Rechtsanswalt Marcus Dury im Interview: Künstliche Intelligenz in Kanzleien macht Anwälte zu strategischen Beratern

pexels tara winstead 8386440In einem aktuellen Interview mit der Kölnischen Rundschau spricht Rechtsanwalt Marcus Dury, Fachanwalt für IT-Recht und Inhaber der Kanzlei DURY LEGAL Rechtsanwälte, über die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Rechtsbranche. Das Interview beleuchtet die zunehmende Bedeutung von KI-Technologien in Anwaltskanzleien und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Juristen.

Rechtsanwalt Dury ist der Ansicht, dass KI in Unternehmen bereits auf dem Vormarsch ist, aber wie sieht es in der Anwaltschaft aus?

Auf die Frage, ob Anwälte um ihre Jobs fürchten müssten, antwortete er: "Ich starte mal mit der berühmten Juristenantwort 'Das kommt darauf an'." Er betonte, dass der Berufsalltag von Anwälten sich stark verändern werde, insbesondere für "Feld-Wald-Wiesenanwälte" oder Universalisten, deren Mandanten vermehrt auf Online-KI-Systeme zurückgreifen könnten. Sein Rat an den Anwaltsnachwuchs lautet, sich frühzeitig zu spezialisieren, die Technologie zu nutzen und ein Netzwerk aufzubauen.

Lesen Sie den nachfolgend verlinkten vollständigen Artikel um zu erfahren, wie sich die Zukunft der Anwälte wahrscheinlich gestaltet und welche Herausforderungen und Chancen die KI-Technologien für die Anwaltschaft mit sich bringen:

Anwendungshinweise zum Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework - Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden

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4. September 2023

PRESSEMITTEILUNG

der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 4. September 2023

"Datenschutzkonferenz veröffentlicht Anwendungshinweise zum Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework"

Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten. Die EU-Kommission kann in einem Angemessenheitsbeschluss die Gleichwertigkeit des Datenschutzniveaus feststellen. Frühere Angemessenheitsbeschlüsse für die USA hatte der Europäische Gerichtshof insbesondere aufgrund der weitreichenden Befugnisse für US-Sicherheitsbehörden, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, für ungültig erklärt: im Jahr 2015 „Safe Harbor“ und im Jahr 2020 den so genannten „Privacy Shield“.

Lesen Sie nachfolgend weiter, wie die DSK den Umgang mit den neuen Regelungen für den transatlantischen Datentransfer einstuft.

Datenübermittlung in die USA - ein neuer Angemessenheitsbeschluss

Privacy Shield Biden Leyen 2.0Das lange Zeit unter dem Namen Trans Atlantic Data Privacy Framework - TADPF geführte Projekt der EU-Kommission und der USA zur Einführung eines neuen Angemessenheitsbeschlusses (wir berichteten: TADPF bzw. Privacy Shield 2.0 - Cloudanwendungen und DSGVO - UPDATE - Aktueller Stand - Einschätzung von DURY LEGAL) ist sehr kurzfristig abgeschlossen worden.

Seit heute (11.07.2023) gilt der neue Angemessenheitsbeschluss zwischen den USA und der Europäischen Union.

Aufgrund der Fülle und der Kürze der Zeit kann an dieser Stelle nur ein erster grober Überblick über die neuen Regelungen des Angemessenheitsbeschlusses gegeben werden. Wir werden diesen Blogbeitrag von Zeit zu Zeit aktualisieren.

€ 1,2 Mrd. DSGVO-Strafe für Meta wegen US-Massenüberwachung. Entscheidung nach 10 Jahren und 3 Gerichtsverfahren gegen irische DPC.

binary 6286234 640hjhNach einem Jahrzehnt (2013-2023) wurde im Fall der Beteiligung von FACEBOOK (META) an der US-Massenüberwachung erstmals durch den Euopäischen Datenschutzausschuss (EDPB) eine direkte Bußgeld-Entscheidung getroffen. META muss mit seinen Diensten FACEBOOK und INSTAGRAM jegliche weitere Übertragung europäischer personenbezogener Daten in die USA sofort stoppen und 1.2 Milliarden Euro Bußgeld an den irischen Staat zahlen. Der Europäische Datenschutzaussschuss "EDPB" hat die vorherige Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde größtenteils aufgehoben und auf eine Rekordstrafe sowie die Rückführung bereits übertragener Daten in die EU bestanden.

Erfahren Sie mehr zu dem Bußgeldverfahren des EDPB gegen META:

ALLIOTT GLOBAL ALLIANCE - EMEA Regional Conference - 2023 - Stockholm - Recap - 10. bis 13. Mai 2023

AGA EMEA Stockholm 2023 - Alliott Global AllianceRechtsanwalt Marcus Dury LL.M. hat vom 10-13 Mai 2023 an der EMEA-Konferenz der Alliott Global Alliance ("AGA") in Stockholm teilgenommen.

Am Donnerstag, 10.05.2023 diskutierte er zusammen mit dem englischen Rechtsanwalt Jean-Paul da Costa, Partner der renommierten englischen Kanzlei Sherrards (London) vor ca. 60 internationalen Wirtschaftsanwälten den Einsatz von KI-Systemen in Kanzleien und welchen Einfluss die aktuellen und anstehenden Entwicklungen auf das Geschäftsmodell von Wirtschaftskanzleien haben werden.

Laut Rechtsanwalt Dury LL.M. wird sich das Geschäftsmodell von Wirtschaftskanzleien durch den Einsatz von spezialisierten KI-Systemen stark verändern, gerade im Bereich der Vertragserstellung und im Hinblick auf die Tätigkeit von Junior-Associates. Die Aufgabe von Wirtschaftsanwälten und den Mehrwert gegenüber der KI wird in der Zukunft noch stärker im Bereich der strategischen Beratung von Entscheidern in Unternehmen und auch in der Überprüfung von KI-generierten Inhalten sowie der damit zusammenhängenden Haftungsübernahme liegen. 

Insgesamt hat die die EMEA Regionalkonferenz gezeigt, dass DURY LEGAL im Rahmen seiner Internationalisierungsstrategie mit AGA auf ein hochmodernes Kanzleinetzwerk gesetzt hat, das mit seinem Anspruch, nur die besten der besten Kanzleien und Berater aufzunehmen, genau das richtige Umfeld für weiteres Wachstum bietet.