Im vom BGH (Urteil vom 13.01.2022, Az. IZR 25/19) entschiedenen Fall ging es um eine Klage der „Städtische Werke Lauf an der Pegnitz“ gegen einen anderen Anbieter aufgrund der Anzeige von Inbox Werbung durch das Beklagte Unternehmen.
Im vom BGH (Urteil vom 13.01.2022, Az. IZR 25/19) entschiedenen Fall ging es um eine Klage der „Städtische Werke Lauf an der Pegnitz“ gegen einen anderen Anbieter aufgrund der Anzeige von Inbox Werbung durch das Beklagte Unternehmen.
Besondere Vorsicht vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen ist an diesen Tagen für Anmelder neuer Markenanmeldungen geboten. Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor einem besonders gravierenden Fall von betrügerischen Zahlungsaufforderungen die derzeit an Anmelder von neuen Markenanmeldungen versendet werden.
Für den Laien besonders schwer zu erkennen sind diese, da diese Rechnungen unerlaubterweise das Logo des DPMA, der deutschen Bundesadler wie in Originalschreiben abgedruckt ist sowie die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen Mitarbeiters der oberen Bundesbehörde enthalten. In den Schreiben werden die Empfänger zu Zahlungen bestimmter Summen auf ausländische Konten aufgefordert. Meist handelt es sich hier um polnische Bankverbindungen.
Bisher konnten Plattformbetreiber für die Inhalte, die ihre Nutzer auf der Plattform veröffentlichen nur als Störer in Verfahren gegen Urheberrechtsverletzung belangt werden.
Mit seinen Urteilen vom 02.06.2022 (Az. I ZR 140/15, I ZR 53/17, I ZR 54/17, I ZR 55/17, I ZR 56/17, I ZR 57/17 und I ZR 135/18) ändert der BGH seine Rechtsprechung. Auf Basis der Urteile ist auch die rechtliche Verfolgung von Plattformbetreibern als aktive Täter denkbar, soweit diese nicht bestimmte Maßnahmen ergreifen.
Die Datenschutzkonferenz (kurz: DSK) als Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder veröffentlichte am 24.03.2022 neue Vorgaben für Onlinehändler (https://datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20222604_beschluss_datenminimierung_onlinehandel.pdf). Unter anderem müssen Onlinehändler ihren Kunden grundsätzlich einen Gastzugang für die Bestellung bereitstellen.
[UPDATE - 04-2025] - Andere Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2025 (vgl. OLG Hamburg, Az. 5 U 30/24).
Seit Mai 2022 berät Das IT-Recht-Team von DURY LEGAL - in Kooperation mit der Unternehmensberatungsgesellschaft DURY CONSULT (www.datenschutz-compliance.de) - einen großen Deutschen Finanzdienstleister, im Rahmen eines Cloud-Outsourcing-Projektes / Auslagerungsprojektes gem. MaRiskAT9 bzgl. der Einführung von MS Office365.
Das Beratungsprojekt hat die Durchleuchtung des umfangreichen Microsoft Rahmenvertrages eines der größten Deutschen Verbundes von Finanzdienstleistern und die Erstellung eines Transfer Impact Assessement (TIA) zum Gegenstand. Sinn und Zweck des Projektes besteht darin, die Geschäftsführung der Mandantin zu befähigen, eine geschäftliche Entscheidung bzgl. der Gestaltung ihrer zukünftigen IT-Systeme zu treffen.
Das Projektteam besteht aus den Juristen Diplomjurist Benjamin Schmidt (DURY LEGAL) und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachanwalt für IT-Recht) (DURY LEGAL) sowie dem Informatiker Dr. Andreas Crauser (DURY CONSULT).
Wenn auch Ihr Unternehmen datenschutzrechtliche Unterstützung und Know-How im Bereich IT-Sicherheit / Informationssicherheit in IT-Outsourcing-Projekten / Cloud-Migrationsprojekten bzw. der Einführung von MS Office 365 benötigt, rufen Sie uns einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder schreiben Sie uns eine Mail an
Die East Side Fab, die IHK Saarland und saaris e.V. laden am Mittwoch, den 6. Juli 2022, zum Cybersecurity Day in die Saarlandhalle ein. Und auch wir von DURY LEGAL und DURY CONSULT sind mit einem eigenen Stand mit an Board. Neben einer Ausstellung, gibt es praxisnahe Erfahrungsberichte, Expertenrunden, Workshops und Vorträge rund um die Themen IT-Security, Compliance und Datenschutz.
Ein besonderes Highlight sind die Podiumsdiskussion und der Escape Room, bei dem Sie Ihr Know-How und Wissen rund um Cybersecurity ausprobieren können.
Sichern Sie sich jetzt noch Tickets, dabei sein lohnt sich! :-)
Am 25. und 26. Juni 2022 startet an der htw Saar das SaarCamp. Seit dem Jahr 2011 sind wir jedes Jahr als Sponsor dabei und auch in diesem Jahr könnt ihr DURY LEGAL auf dem Saarcamp antreffen.
Das besondere am SaarCamp ist das Konferenzformat, die Speaker und Sessions sind vorher nicht festgelegt, sondern werden am morgen der Veranstaltung von den Teilnehmern vorgestellt und geplant. Im späteren Verlauf des Tages werden die Teilnehmer zu Speaker und halten ihre Vorträge zu den unterschiedlichsten Themen. Das macht das ganze spannend und abwechslungsreich.
Sichern Sie sich auch ein Ticket, dabei sein lohnt sich :-)
Am 03. Juni 2022 wurde in den USA überraschend ein Gesetzentwurf zur Verschärfung der Datenschutzrechte, der sogenannten American Data Privacy and Protection Act (kurz: ADPPA), vorgestellt. Dieser stellt eine vollkommen neue Vorgehensweise zum Thema Datenschutz in den USA dar. Was dieser beinhaltet, welche Möglichkeiten sich durch den Entwurf bieten können und ob der Entwurf wirklich so vielversprechend ist, wie es scheint, erörtern wir im nachfolgenden Blogbeitrag.
Bereits im Februar 2022 berichteten wir darüber dass die österreichische Datenschutzbehörde DSB und die französische Datenschutzbehörde CNIL die Nutzung von Google Analytics in datenschutzrechtlicher Hinsicht für rechtswidrig erklärten. Nun lehnte die österreichische Datenschutzbehörde auch den von den US-Diensten oftmals vorgeschlagenen „risikobasierten Ansatz“ für Datenübermittlungen in Drittländer ab.
Erfahren Sie mehr über den "riskobasierten Ansatz" und den Gründen der österreichischen Datenschutzbehörde diesen abzulehenen.
Wir von DURY LEGAL haben uns angesichts der unfassbaren Entwicklungen in Russland und dem Leid in der Ukraine dazu entschlossen, die vielen helfenden Hände der Hilfsorganisation "Hunsrück hilft" (www.hunsrueck-hilft.de) organisatorisch und operativ zu unterstützen.
"Hunsrück hilft" ist eine neue, als gemeinnützig anerkannte Hilfsorganisation, die sich angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges im Hunsrück (Rheinland-Pfalz) formiert hat, um Hilfstransporte aus dem Hunsrück an die polnisch-ukrainische Grenze zu schicken und auch zukünftig bei Katastrophen hilfdbedürftigen Menschen zu helfen.
Weitere Informationen über "Hunsrück hilft" finden Sie in dem nachfolgenden Blogbeitrag: