Beim Online-Shopping nehmen Händler häufig eine Bonitätsprüfung vor. Das Bundeskartellamt leitete nun eine so genannte Sektoruntersuchung ein, um zu prüfen, ob Händler sich bei der Bonitätsprüfung auch rechtskonform verhalten. Bei einer Sektoruntersuchung werden die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen bestimmter Wettbewerbszweige (z.B. Online-Handel) untersucht und auf Auffälligkeiten hin geprüft.
Erfahren Sie wann eine Bonitätsprüfung rechtlich zulässig ist und in welchem Fall ein Online-Händler auf die Prüfung verzichten sollte.

Ist für den Verbraucher ersichtlich, dass er auf einer Internet-Plattform mit dem Klicken des Buttons „Buchung abschließen“ etwas zahlungspflichtig bucht?
Die belgische Datenschutzaufsichtsbehörde APD entschied im Einvernehmen mit 27 anderen EU-Datenschutzaufsichtsbehörden am 02.02.2022 , dass das vom Marketingverband IAB Europe entwickelte Einwilligungssystem „Transparency and Consent Framework“ (TCF) mehrfach gegen die DSGVO verstößt (Case number: DOS-2019-01377). Aufgrund des „One-Stop-Shop“- Mechanismus gilt die belgische Entscheidung automatisch für die ganze Europäische Union mit sofortiger Wirkung.
Auf Basis des neusten EuGH Urteils müssen bald viele Supermärkte ihre Zigarettenautomaten umgestalten. Der EuGH hat mit Urteil vom 09.12.2021(Az. C 370/20) entschieden, dass Warnhinweise bei Zigaretten nicht erst auf der Packung selbst, sondern auch auf jedem Abbild, das Verbraucher mit einer Packung in Verbindung bringen, angebracht werden müssen. Die finale Entscheidung wurde nach Urteil des EuGH über die vom BGH gestellten Vorlagefragen zur finalen Entscheidung an den BGH zurücküberwiesen.
Das im Bundesgesetzblatt verkündete
Wer Werbung per E-Mail versendet, braucht grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Dies gilt auch für geschäftliche E-Mails, die kleine Werbebotschaften (z.B. in der Signatur) enthalten. Ohne Einwilligung gilt eine solche E-Mail-Werbung als rechtswidriger Spam, was zu einer Abmahnung und Unterlassungsansprüchen führen kann. Dies gilt insbesondere für Business-E-Mails, die sachbezogene Inhalte mit werblichen Inhalten vermischen. Über die Frage, ob durch eine kleine Werbebotschaft die gesamte E-Mail als Werbung einzuordnen ist, entschied das Kammergericht Berlin (Urteil vom 15.09.2021 - Az. 5 U 35/20).
Über diese Frage muss nun der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entscheiden. Im Kern geht es darum, ob eine Kommune oder eine Stadt ein Internetangebot in Form eines Stadtportals betreiben darf, auf dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch Informationen über das Stadtgeschehen veröffentlicht werden.
[UPDATE 30,03.2022]