Aufgrund des Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), das am 18. August 2017 in Kraft getreten ist, müssen bis zum Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen der öffentlichen Stellen –soweit möglich – auch digital über Verwaltungsportale angeboten werden.
Damit die öffentlichen Stellen eine entsprechende Umsetzung leisten können, entwickelt der IT-Planungsrat (www.it-planungsrat.de) in Abstimmung mit den einzelnen Ländern einzelne Bausteine zur Umsetzung der über 6.000 Verwaltungsleistungen.
Erfahren Sie mehr zum Onlinezugangsgesetz (OZG) und dessen drei zentrale Umsetzungssäulen.