Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

network g460d64ccc 640Aufgrund des Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), das am 18. August 2017 in Kraft getreten ist, müssen bis zum Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen der öffentlichen Stellen –soweit möglich – auch digital über Verwaltungsportale angeboten werden.

Damit die öffentlichen Stellen eine entsprechende Umsetzung leisten können, entwickelt der IT-Planungsrat (www.it-planungsrat.de) in Abstimmung mit den einzelnen Ländern einzelne Bausteine zur Umsetzung der über 6.000 Verwaltungsleistungen.

Erfahren Sie mehr zum Onlinezugangsgesetz (OZG) und dessen drei zentrale Umsetzungssäulen.

EUROPEAN AGENCY INTELLECTUAL PROPERTY - EAIP - WARNUNG: Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach Unions-Markenanmeldung

Unbenannt 1In eigener Sache haben wir vor Kurzem eine eigene Unionsmarke "DURY" beim Europäischen Markenamt "EUIPO" angemeldet. Da unsere Mandanten nach Markenanmeldungen regelmäßig mit betrügerischen Zahlungsaufforderungen, die weitgehend offiziellen Anschein erwecken und nur im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass man einen vollkommen wertlosen Eintrag in irgendeinem nutzlosen privaten Markenregister erhält, haben wir uns schon auf entsprechende Post eingestellt.

Pünktlich nach der Anmeldung im September ereilte uns heute dann folgender Betrugsversuch des EAIP (EUROPEAN AGENCY INTELLECTUAL PROPERTY). Das Schreiben ist mit den gelben Sternen und mit seiner gesamten Aufmachung stark an die Schreiben des EUIPO angelegt. Zudem wird in der Fußzeile auf das EUIPO in Fettdruck Bezug genommen.

Nur im Kleingedruckten wird dann verklausuliert über die vollkommene Sinnlosigkeit des "Angebots" aufgeklärt, nachdem im oberen Bereich des Schreibens unter Item 004 von einer "Application Filing and Registration Total Fee" die Rede ist.

DURY LEGAL berät Unternehmen aus Asien/Pazifik bzgl. der Einführung einer ERP Software mit ca. 2 Millionen Projektvolumen

DURY Logo BlogbeiträgeDas IT-Recht-Team von DURY LEGAL berät seit November 2021 ein großes Unternehmen aus dem Raum Asien / Pazifik, im Rahmen eines Beschaffungsprojektes hinsichtlich einer ERP Software mit ca. 2 Millionen Projektvolumen.

Das Beratungsprojekt hat die Durchleuchtung des umfangreichen englischsprachigen Vertragswerks sowie des Projektverlaufs zu Gegenstand. Nachdem sich im Lauf des bisherigen Projektes herauskristalisiert hat, dass das Vertrauen des Auftraggebers in die Leistungsfähigkeit des Software-Anbieters erschüttert wurde, besteht Bedarf, die rechtlichen Handlungsoptionen zu identifizieren. Die Beratung erfolgt auf Basis deutschen Rechts ausschließlich in englischer Sprache.

Das Projektteam besteht aus Rechtsanwalt Michael Pfeiffer (Fachanwalt für IT-Recht), Diplomjurist Benjamin Schmidt und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachanwalt für IT-Recht).

Wenn auch Ihr Unternehmen wissen möchte, wo es in Bezug auf ein laufendes IT-Projekt rechtlich steht oder (viel besser) bereits erkannt hat, dass es Sinn macht, bei umfangreicheren IT-Projekt bereits im Vorfeld einen rechtlichen Berater hinzuzuziehen, rufen Sie uns einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder schreiben Sie uns eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

BGH: Keine versteckten Zusatzkosten bei Flugbuchungen

flugzeugBGH: Bei Flugbuchungen im Internet ist es Flugvermittlungsportalen untersagt, dem Verbraucher einen Rabatt zu gewähren, wenn dieser als Zahlungsmittel die vom Portal vertriebene Kreditkarte wählt. Außerdem muss das Portal zusätzliche Kosten für die Aufgabe von Gepäckstücken dem Verbraucher schon bei Buchung des Fluges anzeigen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Verfahren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen Travel24 (vgl. BGH-Urteil vom 24.09.2021 - Az. X ZR 23/20).

Erfahren Sie wie der Bundesgerichtshof zu diesem Urteil kam.

Urheberrechtsverletzung durch Framing – BGH Urteil vom 9. September 2021, I ZR 113/18 - Deutsche Digitale Bibliothek II

framingDas Urheberrecht ist eine komplexe Materie. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob eine "Urheberrechtsverletzung" auch vorliegen kann, wenn die urheberrechtlich geschützten Werke "nur" in eine iframe eingebunden werden und die Inhalte nicht direkt unmittelbar in die Internetseite des potentiellen Rechtsverlertzers eingebunden werden. Der BGH hatte im September 2021 darüber zu entscheiden, ob eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von "Digitalisaten" (ein durch Digitalisierung entstandenes Produkt) urheberrechtlich geschützter Werke davon abhängig gemacht werden darf, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes „Framing“ ergreift (vgl. BGH Urteil vom 9. September 2021, I ZR 113/18 - Urheberrechtsverletzung durch Framing - Deutsche Digitale Bibliothek II).

Lesen Sie nachfolgend, wie der BGH in der Sache I ZR 113/18 entschieden hat.

[UPDATE] 22.12.2021 - Auswirkungen des TTDSG auf Internetseiten

security g27aef56f2 640Der Bundestag hat am 20.05.2021 das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) und damit ein neues datenschutzrechtliches Gesetz beschlossen. Das neue Gesetz wird die bisherigen datenschutzrechtlichen Gesetze des TMG und TKG zusammenführen und am 01.12.2021 in Kraft treten.

[UPDATE 22.12.2021]

Erfahren Sie welche neuen rechtlichen Regelungen das TTDSG mit sich bringt. 

Rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb von Internetseiten durch kirchliche Träger und Körperschaften

2048 1356 maxDie Digitalisierung macht auch vor Kirchen und religiösen Vereinigungen nicht halt. Viele Kirchen, kirchliche Organisationen und Gruppierungen präsentieren sich im Internet und erbringen dort auf Internetseiten ihre Öffentlichkeitsarbeit. Auf den Seiten werden oft Informationen zur eigenen Tätigkeit veröffentlicht und es wird die eigene (diakonische) Arbeit beworben.

Was viele dabei nicht beachten ist, dass für christliche-religiöse Organisationen von der DSGVO und dem BDSG abweichende Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, nämlich die des eigenen Kirchendatenschutzrechts, gelten.

Dabei sind die kircheneigenen Regelungen zum Datenschutz zum Teil sogar strenger, als es bei privatrechtlichen Unternehmen und Organisationen der Fall wäre.

Erfahren Sie mehr über das Kirchendatenschutzrecht und worauf Kirchen, kirchliche Organisationen und Gruppierungen diesbezüglich beim Betrieb einer Internetseite achten müssen. 

Markenschutz für die Bezeichnung „Oktoberfest“ in der EU

oktoberfestBereits im Jahr 2016 beantragte die Landeshauptstadt München den Schutz für die Bezeichnung „Oktoberfest“ . Nach fünf Jahren Prüfung und erfolgreichem Abschluss des Beschwerdeverfahrens führte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) am 31.08.2021 die Eintragung durch.

Erfahren Sie mehr zum Hintergrund und zu welchen Konsequenzen die Markeneintragung führt. 

Online-Händler aufgepasst – Omnibus Richtlinie und weitere neue EU-Richtlinien bringen zahlreiche Gesetzesänderungen im Jahr 2022

Unbenannt 1Das Jahr 2022 wird einige Änderungen für Online-Händler mitbringen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte insgesamt drei EU-Richtlinien in nationales Recht zu übertragen. EU-Richtlinien gelten – anders als EU-Verordnungen wie die DSGVO – nicht unmittelbar, sondern sind durch den jeweiligen nationalen Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen.

Im Januar 2020 trat die so genannte Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161 in Kraft. Diese dient vor allem der Verbesserung des Verbraucherschutzrechts und ist Teil des so genannten „New Deal for Customers“ der EU-Kommission. Dieser soll das Verbraucherschutzrecht im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung anpassen. Zudem wurde die Europäische Warenkaufrichtlinie (kurz: WKRL – (EU) 2019/711) sowie die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (kurz: DIDRL – (EU) 2019/770) in nationales Recht umgesetzt.

Im Zuge der Umsetzung in Deutschland wurden mehrere Gesetzesänderungen vorgeschlagen und teilweise bereits verabschiedet.

Erfahren Sie in unserem nachfolgenden Blogbeitrag, auf welche erneuten Änderungen sich Onlinehändler zukünftig einstellen müssen. 

DSGVO: Bußgeld für Online-Shop wegen veralteter Technik

zahnrad verostetDass die Datenschutzbehörden für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften Bußgelder verhängen können und das in der jüngeren Vergangenheit auch verstärkt tun, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Dabei geht es häufig um eine Verarbeitung von Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage oder um die unzureichende Erfüllung von Informationspflichten. Dass aber auch eine an sich zulässige Verarbeitung Bußgelder nach sich ziehen kann, wenn sie mit unzureichenden Schutzmaßnahmen erfolgt, musste ein Online-Shop-Betreiber erfahren. Gegen diesen verhängte die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Niedersachen ein Bußgeld in Höhe von 65.500 Euro. Grund war die Verwendung veralteter Technik im Web-Shop.

Erfahren Sie mehr zum Sachverhalt und zu den Hintergründen.