Die Wettbewerbszentrale erhielt mehrere Beschwerden zur Werbung verschiedener Unternehmen mit dem Begriff „klimaneutral“. Mehrere solcher Werbungen beanstandet die Wettbewerbszentrale als irreführend und intransparent. In bereits zwölf Fällen mahnte sie Unternehmen ab. Die meisten Unternehmen verpflichteten sich, die getätigten Werbeaussagen nicht zu wiederholen. Gegen vier Unternehmen reichte die Wettbewerbszentrale Unterlassungsklage ein.
Bei den getätigten Werbeaussagen handelte es sich beispielsweise um „100% klimaneutrale Produktion“, „wir handeln klimaneutral“ oder „klimaneutrales Produkt“.
UPDATE 27.06.2024: - Urteil des BGH: https://www.dury.de/wettbewerbsrecht-blog-menue/957-bgh-urteil-werbung-klimaneutral
Erfahren Sie was genau die Wettbewerbszentrale beanstandet.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legt dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Klärung vor, ob Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen speichern dürfen. Im Einzelnen geht es um die Frage, ob eine Wirtschaftsauskunftei Informationen aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte unverändert in private Verzeichnisse übernehmen darf, ohne dass bei der Auskunftei ein konkreter Anlass zur Datenspeicherung besteht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden möchte wissen ob diese Datenspeicherung zulässig ist und wenn ja für wie lange.
Gemäß des Europarechts ist es Pflicht bei Schaumweinen eine Folienumkleidung am Flaschenhals anzubringen. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier (Urteil vom 07.07.2021 – 8 K 421/21.TR).
Nachdem bereits im August 2021 die europäische Datenschutzorganisation 
Das Litigation-Team von DURY LEGAL berät und vertritt seit September 2021 ein großes Deutsches Flächenbundesland, vertreten durch eines seiner Ministerien, im Rahmen eines Rechtsstreits vor einem Verwaltungsgericht.
Über diese wettbewerbsrechtliche Frage entschied der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 09.09.2021 in den Sachen I ZR 90/20, I ZR 125/20 und I ZR 126/20.
Die Zeit wird knapp!
Am 31. Januar 2020 um Mitternacht (MEZ) verließ das Vereinigte Königreich mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens die Europäische Union und wurde zu einem Drittland. Damit begann ein Übergangszeitraum, der am 31. Dezember 2020 endete. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat im Jahr 2018 verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft.
In den Teilen 1-3 unserer