SCC - Neue Standardvertragsklauseln ab 27.09.2021 verpflichtend - DSGVO

binary 6286234 640hjhBereits im Juni 2021 haben wir in einem Blogbeitrag über die Einführung der neuen Standardvertragsklauseln (SCC) berichtet, die in Verträgen verwendet werden müssen, soweit der Vertrag eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einem "unsicheren Drittstaat" vorsieht / regelt, d.h. wenn personenbezogene Daten in einen Nicht-EU-Staat exportiert werden sollen, für den kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt.

Nun ist es bald soweit!

Ab dem 27.09.2021, dürfen in allen neuen Verträge für eine internationale Datenübermittlung in unsichere Drittstaaten nur noch die neuen SCC verwendet werden. Die 3 monatige Umstellungsfrist für Neuverträge endet dann.
Lesen Sie nachfolgend weiter, was es noch zu beachten gibt:

Für Altverträge gilt die Übergangsfrist von 18 Monaten, gerechnet ab dem 27.06.2021.
Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie selbst bei Unterzeichnung eines Vertrages mit den neuen SCC nicht automatisch eine  rechtskonforme Vertragsgrundlage für die internationale Datenverarbeitung / den Datenexport schaffen, denn trotz Abschluss eines Vertrages mit den neuen SCC müssen Sie weitere technische Maßnahmen ergeiffen, um einen Datenverarbeitungsvorgang mit Drittlandbezug auf ein Datenschutzniveau zu heben, das dem europäischen Datenschutzniveau entspricht

Im Ergebnis können also auch die neuen Standarddatenschutzklauseln die große Rechtsunsicherheit im Hinblick auf den Datentransfer in Drittstaaten nicht beseitigen, die seit dem Schrems-II-Urteil des EuGHs besteht.


Wenn Sie im Zusammenhang mit der Organisation Ihrer Datenverarbeitung rechtlichen Support benötigen oder Unterstützung bei der Umsetzung der zahlreichen Datenschutzthemen in Ihrer Organisation benötigen, melden Sie sich einfach bei uns!

Kosten entstehen erst nach Abklärung des Beratungsbedarfs.

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