Was tun, wenn die Werbeagentur sich weigert, den Auth-Code für eine .de-Domain zu erstellen, weil angeblich noch Zahlungsansprüche bestehen?
Viele Unternehmen vertrauen bei der Erstellung ihrer Internetseite oder ihres Online-Shops auf eine Werbeagentur. Oft wird dabei aus Bequemlichkeitsgründen auch gleich die Registrierung einer passenden Domain der Werbeagentur überlassen. Der Grundstein für einen späteren Streit wird dann gelegt, wenn die Werbeagentur die Domain auf sich selbst als Inhaber registriert. Aber auch eine Registrierung auf den Kunden und eine reine Verwaltung der Domain durch die Agentur, können zu Problemen führen, z.B. wenn die Agentur den Auth-Code bei einem geplanten Domaintransfer nicht herausgeben will.
Welche rechtlichen Probleme sich in diesem Zusammenhang stellen und wie man am besten Vorgehen sollte, können Sie in diesem Artikel nachlesen.

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.9.2010 (Az.: StbSt (R) 2/10) hält dieser fest, dass der Betrieb der Domain "steuerberater-suedniedersachsen.de" durch einen Steuerberater zulässig ist und keinen Berufsrechtsverstoß darstellt.
Die zum 30.Mai 2011 geplante Einführung neuer TLD´s hat sich erneut verzögert. Der Entschluss neu- und unbegrenzt viele TLD´s einzuführen ist beschlossene Sache. Jedoch stellt der Inhalt des Bewerberhandbuchs (TLD Applicant Guidebook), in dem das Zulassungsverfahren im Detail geregelt ist, den Grund der Verzögerung dar.