Domain Auth Code - Anspruch gegen Werbeagentur auf Herausgabe des Auth Codes für die eigene Domain

schach el gaucho fotolia comWas tun, wenn die Werbeagentur sich weigert, den Auth-Code für eine .de-Domain zu erstellen, weil angeblich noch Zahlungsansprüche bestehen?

Viele Unternehmen vertrauen bei der Erstellung ihrer Internetseite oder ihres Online-Shops auf eine Werbeagentur. Oft wird dabei aus Bequemlichkeitsgründen auch gleich die Registrierung einer passenden Domain der Werbeagentur überlassen. Der Grundstein für einen späteren Streit wird dann gelegt, wenn die Werbeagentur die Domain auf sich selbst als Inhaber registriert. Aber auch eine Registrierung auf den Kunden und eine reine Verwaltung der Domain durch die Agentur, können zu Problemen führen, z.B. wenn die Agentur den Auth-Code bei einem geplanten Domaintransfer nicht herausgeben will.

Wenn die Domain auf die Agentur registriert ist, liegt zumindest eine sog. stillschweigende Treuhändervereinbarung vor. Wenn es dann später zum Streit um die Domain kommt, z.B. weil die Werbeagentur noch Forderungen gegen den Kunden behauptet und bei einem geplanten Domaintransfer ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht, ist die Rechtslage glücklicherweise geklärt.

Der BGH hat bereits im Jahr 2010 in einer solchen Fallkonstellation entschieden, dass dem Treuhänder (d.h. der Werbeagentur), auch wenn noch offene Posten bestehen, kein Zurückbehaltungsrecht an der Domain zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2010 - I ZR 197/08 - Braunkohle-nein.de).

Immer wieder verweigern Werbeagenturen aber trotzdem die Herausgabe des Auth-Codes, auch wenn der Kunde als Domaininhaber eingetragen ist. Sie wollen so den Kunden zur Zahlung auf eine umstrittene Rechnung zwingen. Auch in diesen Fallkonstellationen wird in der Praxis oft auf ein angeblich bestehendes "Zurückbehaltungsrecht" verwiesen.

Kein Zurückbehaltungsrecht der Agentur - Weder bei Treuhand-Fällen noch bei Domaininhaberschaft des Kunden

Rechtlich ist die Sache in allen Fallkonstellationen einfach. Die Agentur darf die Herausgabe des Auth-Codes nicht verweigern (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2010 - I ZR 197/08 - Braunkohle-nein.de), wenn sie die Domain ursprünglich im Kundenauftrag registriert hat. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Domaininhaberin eingetragen ist und die Domain treuhänderisch verwaltet oder ob sie sich ggf. sogar selbst als Domaininhaber hat eintragen lassen.

Es spielt auch keine Rolle, ob angeblich noch offene Posten / offene Forderungen der Agentur gegen den Kunden bestehen, es sei denn diese würden aus der Domainregistrierung selbst herrühren.

Auch wenn es noch keine BGH-Rechtsprechung zu den Fällen gibt, in denen die Agentur die Domain zwar auf den Kunden registriert hat, dann aber den Auth-Code nicht herausgibt, kann man sich nach unserer Einschätzung auch dann auf das zitierte BGH-Urteil berufen, denn eine "erst recht" Argumentation ist unproblematisch zulässig. Wenn der BGH schon einen Herausgabeanspruch als fällig ansieht, wenn die Agentur Domaininhaberin ist, dann muss dies erst recht gelten, wenn die Agentur nicht Domaininhaberin ist.

Praxistipps

  • Wenn eine Agentur sich selbst zum Domaininhaber "aufschwingt", sollten bei jedem Kunden alle Alarmglocken läuten. Intervenieren Sie frühzeitig, so lange das Verhältnis zur Agentur noch gut ist und bestehen Sie darauf, dass Sie als Domaininhaber eingetragen werden. Sie können dies in dem sog. WHOIS-Eintrag der Domain nachschauen.
  • Achten Sie darauf, stets aktuelle Kopien der MySQL-Datenbanken und des FTP-Webspaces zu erhalten. Im Idealfall sollten Sie die Daten automatisch als Backup und tagesaktuell auf Ihre Systeme gespielt bekommen. Hierfür sollte die Agentur sog. Cron-Jobs einrichten können. So sind Sie im Fall einer Auseinandersetzung mit der Agentur nicht auf das Wohl und Wehe der Agentur angewiesen, dass diese Ihnen den aktuellen Datenbestand aushändigt. Hier könnte die Agentur nämlich tatsächlich ein Zurückbehaltungsrecht besitzen.
  • Verwalten Sie Ihre Domains in einem eigenen Domainportfolio, z.B. bei einem spezialisierten Anbieter wie domaindiscount.de oder united-domains.de. So bleibt die Domain immer in Ihrem "Machtbereich". Wenn es Probleme mit der Werbeagentur kommen sollte, sind Sie unabhängig, jedenfalls wenn Sie auch Zugriff auf die aktuellen MySQL-Datenbanken und die Dateien auf dem Webspace haben.
  • Wenn die Agentur die Herausgabe die Erstellung einer Auth-Info (auch Auth-Code genannt) verweigert, kann Ihr neuer Provider bei der Deutschen Domainverwaltung DENIC (DENIC eG, Kaiserstraße 75-77, 60329 Frankfurt am Main,E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Telefon +49 (0)69 / 27235-0, http://www.denic.de) die Übertragung der Domain auch ohne Mitwirkung der bisherigen Werbeagentur veranlassen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die neue Agentur ein DENIC-Mitglied ist. Üblicherweise wird die DENIC diesem Wunsch im Rahmen des Authinfo2-Verfahrens problemlos nachkommen, wenn Sie sich als Besitzer der Domain authentifizieren können. Bei dem kostenpflichtigen AuthInfo2-Verfahren kann der neue Provider eine Auth-Info erzeugen, den die DENIC dann per Post an Sie als Domaininhaber schickt. Mit dieser Auth-Info kann die Domain anschließend zu dem neuen Provider / der neuen Agentur in die Verwaltung übertragen werden, d.h. der Domaintransfer kann durchgeführt werden.

Wichtig ist in allen Fällen, dass die Forderungen, auf die sich die Agentur beruft, nicht aus der Domainregistrierung herrühren. Dies ist in der Praxis aber meist kein Problem, denn die Domainregistrierungskosten belaufen sich nur auf ein paar Euro pro Jahr. Meist haben die offenen Forderungen ihren Ursprung im Bereich der Webseitenerstellung oder der Erstellung und Wartung eines Online-Shops. 

Wenn Sie Support beim Streit um eine Domain benötigen, z.B. wenn Ihre Werbeagentur Ihnen in Bezug auf einen Domaintransfer versucht Steine in den Weg zu legen, melden Sie sich einfach bei uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder dem verlinkten Kontaktformular.

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