Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Unsere Komplettlösung »WhistleProtect«
Erfüllen Sie mühelos Ihre Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz –
Wir kümmern uns um alles!

Wir betreiben Ihre digitale Meldestelle

Wir übernehmen die Entgegennahme und Prüfung von Meldungen

Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung von Folgemaßnahmen
Interne Meldestelle laut Hinweisgeberschutzgesetz:
Wir übernehmen für Sie
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getretetn und verpflichtet Unternehmen sowie öffentliche Stellen zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber (Whistleblower). Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und entdecken Sie, wie wir mit unserem Hinweisgebersystem und anwaltlicher Betreuung Ihnen den Weg zu einer sicheren und effizienten Meldestelle ebnen.

Gesetzeskonformität leicht gemacht
Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes ohne Aufwand. Unsere Lösung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen stets gesetzeskonform agiert und minimiert so das Risiko von Sanktionen.

Kein Ressourcenverlust durch Schulungen und Personalbindung
Vermeiden Sie die Herausforderungen interner Schulungen und den Verlust wertvoller Ressourcen durch die Abstellung von Mitarbeitern. Unsere Komplettlösung ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir den reibungslosen Betrieb Ihrer Meldestelle sicherstellen.

Vollständige Betreuung durch unsere Experten
Unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie kontinuierlich. Sie erhalten umfassende rechtliche Betreuung, um alle Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz zu meistern.
Ihr Vertrauen, unsere Verantwortung
Mit unserer internen Meldestelle bieten wir nicht nur eine umfassende Lösung, sondern auch einen verlässlichen Partner für die Sicherheit Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie uns und erleben Sie, wie einfach es sein kann, gesetzeskonform zu handeln und dabei Zeit und Ressourcen zu sparen.
Ab 145 € im Monat
Interne Meldestelle laut Hinweisgeberschutzgesetz anwaltlich betreut
Wir stellen Ihnen eine anwaltliche Ombudsperson zur Seite, die als neutrale Instanz die Meldungen entgegennimmt, prüft und nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt. Dadurch wird das Vertrauen der Hinweisgeber in das System gestärkt und rechtliche Nachteile vermieden.


Anwaltliche Überwachung der Fristen

Entgegennahme der Meldungen von Hinweisgebern

Rechtskonforme und vertrauliche Kommunikation mit dem Hinweisgeber

Aussortieren von Spam und unzutreffenden Hinweisen

schnelle und rechtssichere Prüfung aller Meldungen

Erarbeitung von Folgemaßnahmen zur Behebung der gemeldeten Missstände

Haftungsübernahme hinsichtlich des Betriebs der internen Meldestelle

Digitales Hinweisgebersystem
Unsere Kanzlei betreibt für Sie ein individualisiertes digitales Hinweisgebersystem an, das den rechtlichen Anforderungen entspricht (HinSchG, DSGVO).











1. Formular ausfüllen
Füllen Sie im ersten Schritt ganz einfach das untenstehende Formular aus.

2. Bedarfsermittlung
Wir prüfen Ihren Bedarf, um Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen zu können. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.

3. Angebot
Wir senden Ihnen ein unverbindliches Angebot & weitere Informationen zu unserem Service zu.
Sie sind interessiert an unserem Service für die interne Meldestelle »WhistleProtect«?
Schreiben Sie uns eine Nachricht und Sie erhalten zeitnah weitere Informationen zu unserem Leistungsumfang und unserer Vergütung. Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für den Betrieb einer internen Meldestelle gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes.