KI-Recht - Künstliche Intelligenz -
Rechtsfragen bzgl. der Nutzung von KI-Systemen - AI Act - KI-Verordnung

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AI-Act - KI-Verordnung - Rechtsberatung bzgl. der Einführung von KI-Systemen - Risikoeinschätzung - Grundrechtefolgeabschätzung - Datenschutz - Haftungsrisiken und geistiges Eigentum

Die Einführung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in privatwirtschaftlichen Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung bringt viele tatsächliche und rechtliche Herausforderungen mit sich. Was muss man datenschutzrechtlich beachten? Welchen technischen Aufbau soll man wählen? Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen muss man ergreifen und wie muss man den Betriebsrat bzw. den Personalrat beteiligen? Dies sind die Fragen, die uns in der täglichen Beratungspraxis in Zusammenhang mit der Einführung von KI-Systemen beschäftigen.

Die erfolgreiche Einführung von Systemen der "künstlichen Intelligenz" ist eine Herausforderung für jede Organisation. Die Erfolgschancen steigen mit einer lösungsorientierten technischen und rechtlichen Beratung, die nicht nur rechtliche Risiken skizziert sondern auch Handlungsanleitungen gibt, um das Projekt auch Abseits von "Quick Wins" strukturell zum Erfolg zu führen.

Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung in der Beratung der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung bei der Einführung neuer IT-Systeme. Seit dem Jahr 2022 beraten wir auch bzgl. der Erstellung neuer KI-Systeme und Integration von KI-Systemen in bestehende Abläufe und Prozesse.

Dabei beraten wir z.B. Förderprojekte von "Low-Code-Plattformen für die öffentliche Verwaltung" und kommunale IT-Dienstleister als Eigenbetriebe. Wir verstehen uns dabei als Bindeglied zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft und bringen umfassende Expertise in den benötigten Rechtsgebieten mit. Diese Rechtsgebiete umfassen den Bereich der EU_KI-Verordnung (AI-Act) , des Urheberrechts, des Datenschutzrechts (insbesondere bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und damit des Landesdatenschutzrechts), der Barrierefreiheit und des OZG-Gesetzes.

Gerne vereinbaren wir ein persönliches Gespräch oder einen Videocall, um Ihre Anforderungen im Detail zu besprechen und herauszufinden, wie wir Sie bei Ihrem KI-Projekten unterstützen können. 

Kontaktieren Sie uns gerne unter kanzlei@dury.de für einen unverbindlichen Kennenlerntemin!

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