Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen

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Der weitaus überwiegende Anteil der Fälle im Bereich der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen hat einen Bezug zum Internet.

Dementsprechend vertreten wir eine große Anzahl von Webseitenbetreibern, die Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen auf ihrer Webseite erhalten haben. Meist handelt es sich um den Vorwurf der Nutzung fehlerhaft lizenzierter oder gar nicht lizenzierter Bildern oder um die Übernahme fremder Texte.

Urheberrechtliche Abmahnungen ohne Internetbezug

Auch außerhalb des Internets werden urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Da sich Rechtsverstöße aber online viel einfacher feststellen lassen, handelt es sich bei Fällen ohne Bezug zum Internet um eher seltene Fälle. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten aber auch in Fällen ohne Bezug zum Internet.

Bildabmahnungen

Bildagenturen wie Getty Images, Corbis oder Masterfile Deutschland lassen das Internet mittlerweile systematisch mit Spezialsoftware überwachen. Sobald diese Software die Nutzung eines bestimmten Bildes aus der eigenen Bilddatenbank bemerkt und keine ausreichende Lizenzierung durch den Seitenbetreiber feststellen kann, wird eine sog. Bildabmahnung erstellt und an den Seitenbetreiber versendet.

Auch wenn eine Urheberrechtsverletzung in vielen Fällen dieser Bildabmahnungen vorliegen mag, sind die Forderungen der Bildagrenturen im Regelfall extrem hoch, so dass es in der Praxis meist möglich ist, die zu zahlenden Beträge erheblich herabzusenken.

Textabmahnungen

Auch die Nutzung fremder Texte wird immer häufiger verfolgt. Über spezielle Websites oder eine einfache Suche mit einer gängigen Suchmaschine kann man leicht herausfinden, auf welchen weiteren Internetseiten ein bestimmter Text ebenfalls veröffentlicht wurde.

Zwar ist bei Textabmahnungen erforderlich, dass der Text, der der Abmahnung zu Grunde liegt, eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweist, dies ist aber jedenfalls dann der Fall, wenn der Urheber nachweisen kann, dass der Text suchmaschinenoptimiert war. Auch Textabmahnungen sollte man also nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Anfrage nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir melden uns bei Ihnen!

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