Datenschutzrecht

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Datenschutz als vertrauensbildender Faktor

Der Umgang mit Kundendaten ist eine Frage des Vertrauens. Vertrauen ist wiederum ein wichtiger Faktor der Kundengewinnung und Kundenbindung. Das Thema "Datenschutz" sollte man daher sowohl "online" als auch "offline" ernst nehmen. Dies gilt um so mehr vor dem Hintergrund der EU-Datenschutzgrundverordnung, die ab dem 25.05.2018 das Bundesdatenschutzgesetz in weiten Teilen ablösen wird.
Ein transparenter und offensiver Umgang mit dem Thema Datenschutz sollte daher für jedes Unternehmen selbstverständlich sein, egal ob es um die eigene Internetseite geht oder um die internen Verfahren im täglichen Geschäft.

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Unsere Leistungen im Datenschutzrecht

Arbeitsrechtliche Aspekte des Datenschutzrechts

Abseits der datenschutzrechtlichen Fragen des Betriebs einer Internetseite, beraten wir unsere Mandanten auch bei der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der landesrechtlichen Datenschutzgesetze. So sollte jedes Unternehmen eine IT-Benutzerordnung besitzen, um den Umgang der Mitarbeiter mit den IT-Systemen des Unternehmens zu regeln.

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist vorgeschrieben, wenn mehr als 9 Mitarbeiter Zugriff auf personenbezogene Daten in einem Unternehmen haben. Wir arbeiten daher sowohl mit internen als auch mit externen Datenschutzbeauftragten zusammen, um einen datenschutzkonformen Umgang mit Arbeitnehmerdaten und sonstigen personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Vertretung in Bußgeldverfahren

Wir vertreten unsere Mandanten selbstverständlich auch in datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren, die durch die Aufsichtsbehörden durchgeführt werden.

Zusammenarbeit mit internen Datenschutzbeauftragten

Wir unterstützen unternehmensinterne Datenschutzbeauftragte bei der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen, Begutachtung datenschutzrechtlicher Fragen und der Erstellung von ADV-Verträgen (Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG bzw. § 80 SGB X).

Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter

Wenn Sie die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten genießen möchten, sind Sie bei DURY an der richtigen Stelle. Die Berater unseres Partnerunternehmens DURY CONSULT  verfolgen als externe Datenschutzebauftragte den Ansatz der Integration eines Datenschutzmanagementsystems. D.h. die Experten führen zunächst eine Bestandsaufnahme durch, anschließend analysieren und priorisieren sie den datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme bearbeitet DURY CONSULT nach und nach die einzelnen definierten Arbeitsfelder.

Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten? Kontaktieren Sie uns einfach, wir stellen Ihnen den Kontakt zu DURY CONSULT her!

Ihre Vorteile mit DURY LEGAL

Herausragende Fachkompentenz
Herausragende Fachkompentenz

Unsere Rechtsberater sind alle technisch versiert.  Wir verstehen also auch technische Sachverhalte und sprechen Techniksprache!

Rundum Beratung
Rundum Beratung

Wir beraten Sie zu allen Rechtsfragen des Telekommunikationsrechts, rund um Internetseiten und Online-Shops, sowie zur rechtlichen Absicherung von Hard- und Software durch Schutzrechte und Domains. Außerdem erstellen wir  Software-Verträge und AGB-Werke.

Auch im Notfall für Sie da
Auch im Notfall für Sie da

Zu unseren Dienstleistungen gehört selbstverständlich nicht nur die Beratung in ruhigen Zeiten. Auch die qualifizierte und effiziente Vertretung in Krisenfällen, einschließlich der Vertretung in Gerichtsverfahren gehört zu unserem Leistungsspektrum. DURY regelt das!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Anfrage nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir melden uns bei Ihnen!

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Beethovenstraße 24, 66111 Saarbrücken

Telefon 0681 94005430

Email kanzlei@dury.de

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