Markenüberwachung


Kostenfreie Markenüberwachung für 3 Monate!
Wir bieten unseren Mandanten, die eine Marken über unsere Kanzlei anmelden übrigens zunächst eine kostenfreie Probeüberwachung für drei Monate an. Während dieses Testzeitraumes fallen keine Gebühren des Überwachungsdienstes und keine Anwaltskosten an. Nach Ablauf dieser Zeit können die zukünftig monatlich entstehenden Kosten ungefähr im Einzelfall abgeschätzt werden.
Wozu dient eine Markenüberwachung?
Allein für den Schutzbereich Deutschland werden jährlich ca. 50.000 bis 80.000 neue Marken pro Jahr neu angemeldet. Es wird daher immer schwerer, noch eine Lücke zur Eintragung einer neuen Marke zu finden.
Gefahr durch Verwässerung der Marke
Auch nach erfolgreicher Eintragung einer Marke bestehen jedoch Gefahren. Durch Neuanmeldungen verwechselungsfähiger Marke durch Dritte kann eine Verwässerung einer Marke eintreten und dies kann zur Problemen des gesamten Markenauftritts führen.
Die Registerämter sind üblicherweise nicht verpflichtet, nachrangige Anmeldungen auf die Verwechselungsfähigkeit zu bestehenden Marken zu überprüfen und zurückzuweisen. Wird eine nachrangige Marke stark beworben und im Verkehr bekannter als das eigene Schutzrecht, kann dies zu einer Abwanderung der Kunden führen.
Markenüberwachung zur frühzeitigen Erkennung von Gefahren
Ohne eine Überwachung nachrangiger Markenanmeldungen wird man von der Eintragung rechtsverletzender Marken meist erst nach einiger Zeit Kenntnis erlangen. Wenn die Konkurrenz bereits erhebliche Marktanteile gewonnen hat, wird sie die bereits eingeführte Marke auch vehementer verteidigen, als es bei einer frisch angemeldeten, aber noch nicht genutzten Marke der Fall ist.
Nutzung der Widerspruchsfrist dank Markenüberwachung
Eine schnelle und wirksame Möglichkeit zur Bekämpfung nachrangig eingetragener Marken bietet das sog. Widerspruchsverfahren bei der zuständigen Registerbehörde. Üblicherweise gilt eine kurze Widerspruchsfrist. In Deutschland beträgt diese nur 3 Monate. Wird diese Frist versäumt, muss ein Löschungsantrag bzw. eine Löschungsklage bei Gericht eingereicht werden.
Durch eine Markenüberwachung erhält man frühzeitig einen Hinweis auf gefährliche Anmeldungen und hat genug Zeit zu entscheiden, ob man Widerspruch gegen jüngere Marken einlegen möchte. Ohne eine Markenüberwachung erhält man ggf. erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist Kenntnis von rechtsverletzenden Marken und muss mit hohem Risiko und Kostenaufwand gegen die jüngeren Marken vorgehen.
Ihre Vorteile mit DURY LEGAL

Herausragende Fachkompentenz
Wir melden Ihre Marke je nach der festgelegten Anmeldestrategie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) an.

Bearbeitung internationaler Markensachen
Falls Sie grenzüberschreitende Geschäftskontakte unterhalten, z.B. im Ausland Waren produzieren oder absetzen, ist es dringend empfehlenswert, eine Marke nicht nur in Deutschland anzumelden, sondern die Marke international auszudehnen oder direkt international anzumelden. Wir unterstützen zahlreiche Mandanten in ihrem internationalen Geschäft und kooperieren tagtäglich mit spezialisierten Markenkanzleien weltweit. Falls Sie in Ihrem Unternehmen ebenfalls international tätig sind, kontaktieren Sie uns! Wir können Sie dabei professionel unterstützen.

Perfekt auf Sie zugeschnitten
Wir arbeiten mit unseren Mandanten bereits im Vorfeld der Anmeldung eng zusammen und entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Anmeldestrategie.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Anfrage nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir melden uns bei Ihnen!