Heilmittelwerberecht

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Rechtliche Beratung in Fragen des Heilmittelwerberechts

Wir vertreten Ärzte, Apotheker, sowie Arzneimittelhersteller, Krankenhäuser, Werbeagenturen im Bereich des Heilmittelwerberechts und allen wettbewerbsrechtlichen Fragen des Arzneimittelrechts.

Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Das Werberecht für Arzneimittel (Heilmittelwerbegesetz bzw. HWG) enthält im Vergleich zum allgemeinen Wettbewerbsrecht und zu den Regelungen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel verschärfte rechtliche Vorgaben. Insbesondere der Vertrieb von Heilmitteln und Arzneimitteln über das Internet stellt Apotheker, Ärzte und Arzneimittelhersteller vor große Herausforderungen.

Das können wir für Sie tun

Neben der rechtlichen Beratung in Fragen des Heilmittelwerberechts, unterstützen wir Sie außerdem:

wenn Sie eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das HWG erhalten haben;

wenn Sie rechtliche Beratung beim Aufbau eines Online-Shops zum Vertrieb von Heilmitteln und Arzneimitteln benötigen;

oder wenn Sie eine Werbekampagne für Arzneimittel oder Heilmittel planen.

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Kontaktieren Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Anfrage nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir melden uns bei Ihnen!

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Beethovenstraße 24, 66111 Saarbrücken

Telefon 0681 94005430

Email kanzlei@dury.de

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