Immer wieder erreichen uns Abmahnungen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) wegen angeblichen Wettbewerbsverstöße in Online-Shops, bei Ebay oder anderen Handelsplattformen. In den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen werden meist verschiedene rechtliche Aspekte der Online-Auftritte der betroffenen Online-Händler bemängelt.
Im Einzelnen wurden z.B: folgende Punkte kritisiert:
Die größte Gefahr der Abmahnungen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. geht also von den ggf. zukünftig entstehenden Vertragsstrafenansprüchen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus, nicht von dem recht geringen Betrag, der im Rahmen eines angeblich besthenden Kostenerstattungsanspruches gefordert wird! Unterschreiben Sie also nicht unüberlegt die vorgefertigte Unterlassungserklärung sondern lassen Sie sich rechtlich von einem, auf solche Problemstellungen spezialisierten Anwalt beraten!
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Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. hat folgenden Wortlaut:
Bildquelle: Old boxing gloves hanging on a lace hoboton - Fotolia.com
Sollten Sie auch vom IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. abgemahnt worden sein, sollten Sie die beigefügte Unterlassugserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen, da Sie hierdurch ggf. unüberschaubare Risiken eingehen und hohe Vertragsstrafenzahlungen von mehreren tausend Euro pro Verletzungshandlung fällig werden können.