Wenn es darum geht, eine Marke zu registrieren, gibt es viele Faktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen können. Die Antwort lautet also in schönster Juristen-Manier: "Es kommt darauf an ...".
Verzögerungen kann man leicht vermeiden, wenn man die formellen Anforderungen an eine Markenanmeldung einhält, den Prüferinnen und Prüfern beim jeweiligen Markenamt das Leben dadurch möglichst erleichtert und so zeitraubende Rückfragen und Klarstellungsanfragen vermeidet. Ein weiterer Faktor ist die Automatisierung der Prüfung der EIntragungsvoraussetzungen durch die Markenämter. Während man bei einer Anmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) manchmal noch aufgefordert wird, ein Formular "per Fax" einzureichen setzt man beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) schon seit Jahren auf komplett digitalisierte Workflows.
Laut einer telefonischen Auskunft des DPMA gegenüber DURY LEGAL muss man bei einer Markenanmeldung derzeit im Schnitt mehr als sechs Monate warten, bis die Eintragung einer angemeldeten Marke erfolgt. Dies läge vor allem daran, dass das DPMA eine große Anzahl von Anträgen bearbeiten müsse und die Prozesse mangels vollständiger Digitalisierung immer noch sehr viel Zeit beanspruchten. Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren vor allem die Formalien der Anmeldung und die sog. absoluten Schutzhindernisse gem. § 8 MarkenG, also schwerwiegende Fehler der Markenanmeldung, wie z.B. die Anmeldung einer rein beschreibenden Marke ohne Unterscheidungskraft für die benannten Waren und Dienstleistungen. Das DPMA prüft jedoch nicht von Amts wegen, ob bereits ähnliche, ältere Marken eingetragen sind, die ggf. mit der Neuanmeldung kollidieren.
Diese Prüfung muss jeder Markenanmelder im Vorfeld seiner Anmeldung selbst organisieren. Hierzu besteht nach ständiger Rechtsprechung eine rechtliche Obliegenheit. In der Regel wird sich die Dauer der Markeneintragung verlängern, wenn bei der Markenanmeldung formelle Fehler gemacht werden, wie z.B. die Angabe einer Adresse des Inhabers, die nicht mit der Handelsregistereintragung übereinstimmt oder wenn das Waren- und DIenstleistungsverzeichnis Begriffe enthält, die nicht von dem jeweiligen Markenamt vorab validiert sind und z.B. Teil der "harmonisierten Datenbank" der Europäischen Markenämter sind. Auch beliebt ist die Angabe eines Unternehmensnamens des designierten Markeninhabers bei der Markenanmedung, der nicht mit dem Unternehmensnamen aus dem Handelsregistereintrag identisch ist..
Unserer Erfahrung nach ist es ratsam, frühzeitig mit der Markenanmeldung zu beginnem, um sicherzustellen, dass man genügend Zeit für alle erforderlichen Schritte und die ggf. auftretende Bearbeitungsverzögerung beim Markenamt einplanen kann. Professionelle Hilfe, die darauf ausgerichtet ist, Schutzrechtszurückweisungen zu vermeiden, wird eine schnelle Eintragung der Marke in den Fokus rücken. Leider sind die Unterschiede in der Beratung eklatant. Teilweise drängt sich die Vermutung auf, dass Kanzleien, ihre Mandanten gezielt in Zurückweisungen oder Widersprüche laufen zu lassen, um dann auch Stundensatzbasis abrechnen zu können.
Eine Auswertung der Markenanmeldungen saarländischer Patentanwälte und Rechtsanwälte zeigt z.B., dass eine Kanzlei in den letzten 24 Monaten insgsamt 41 Schutzrechtszurückweisungen bei IR-Markenanmeldungen "provoziert" hat, wohingegen DURY LEGAL bei höherem internationalen Anmeldevolumen über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) nur 2 Schutzrechtszurückweisungen bei erfahren musste.
Letztlich sollten man darauf achten, dass die eigenen Berater sicherstellen, dass die Markenanmeldung reibungslos verläuft und alle formellen Anforderungen erfüllt werden. Wenn man eine Schutzrechtszurückweisung provoziert, verdient am Ende nur der Anwalt und der Markenschutz verzögert sich oder wird gar nicht erreicht.
Wenn man sicher stellen möchte, für sein Geld eine gute Leistung zu erhalten und optimalen Markenschutz für die Schutzdauer von 10 Jahren zu erhaltensollte der Anmeldeprozess formell richtig und sorgfältig durchgeführt werden. Dies ist angesichts der hohen Eintragungsquoten bei den von uns durchgeführten Markenanmeldungen bei DURY LEGAL gewährleistet.
Kanzleiinhaber | Fachanwalt für IT-Recht |
"Viele Markenanmelder, die die Markenanmeldung in Eigenregie durchführen, müssen mit einer längeren Anmeldedauer rechnen. Bei der Markenanmeldung sind derart viele Vorgaben zu beachten, dass es oft an ein oder anderen Stelle hakt. Oft kommt es zu längeren Anmeldezeiten und man verschenkt Zeit und Ressourcen, weil das Waren- und DIenstleistungsverzeichnis dilettantisch aufgebaut wird. Ein erfahrener Markenanwalt kann sicherstellen, dass die Markenanmeldung korrekt und effizient durchgeführt wird, um mögliche Verzögerungen und Fehler zu vermeiden. Wir bei DURY LEGAL haben das Fachwissen und die Erfahrung, um sicherzustellen, dass Ihre Markenanmeldung diesene Anforderungen entspricht und Ihre Marke erfolgreich in möglichst kurzer Zeit eingetragen wird. Ein erfahrener Markenanwalt wird die Anmeldestrategie danach ausrichten und Sie beraten. Reine Online-Services ohne Beratung bieten hingegen wenig Mehrwert gegenüber einer direkten Online-Anmeldung bei dem jeweiligen Markenamt. WIchtig ist es auch, an die Überwachung der Marke und die Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Markenrechte zu denken, um Ihre Marke bestmöglich zu schützen. Die reine Markeneintragung ist ansonsten wertlos, wenn man eine Verwässerung der eigenen Marke toleriert." |
Beim DPMA besteht die Möglichkeit, eine gesonderte GEbühr i.H.v. 250 € zu zahlen, um eine beschleunigte Bearbeitung der Markenanmeldung zu erreichen. Diese Beschleunigungsgebühr ist damit einer der wenigen Fälle, in denen es erlaubt ist, einer Behörde extra Geld zu zahlen, damit sie schneller arbeitet. Wenn man bereit ist, dieses zusätzliche Geld in seine nationale Markenanmeldung beim DPMA zu investieren, garantiert das DPMA, eine maximale Bearbeitungszeit von sechs Monaten. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn man seine Marke schnellstmöglich schützen und nutzen möchte. Dies ist immer dann der Fall, wenn man im Wettlauf mit Konkurrenten die Marke als erste für sich beanspruchen will oder die Prioritätsfrist der Marke nutzen möchte, um die Marke im zweiten Schritt international auszudehnen.
Beim EUIPO dauert die Bearbeitung einer Markenanmeldung ca vier Monate. Das EUIPO ist für die Registrierung von UNionsmarken mit Schutz in der gesamten Europäischen Union zuständig und verfügt über ein schnelleres Anmeldeverfahren als das DPMA, da es voll digital arbeitet.
Das EUIPO bietet bei seinen Anemldungen einen sogenannten FAST TRACK-Service an, der eine noch schnellere Bearbeitung ermöglicht. Beim FAST-TRACK-Verfahren wird eine Markenanmeldung innerhalb von ca. 30 Arbeitstagen bearbeitet, vorausgesetzt, alle erforderlichen Unterlagen sind eingereicht und die Gebühren wurden beglichen. Die Marke wird also im Idealfall, wenn keine absoluten Schutzhindernisse entgegen stehen, zeitnah veröffentlicht und dann nach Verstreichen der 3-monatigen Widerspruchsfrist eingetragen.
Diese Besonderheit einer zeitnahen Veröffentlichung einer EU-Markenanmeldung gibt besonders viel Rechtssicherheit, da dann schon klar ist, dass zumindest das EUIPO keine Einwände gegen die Markenanmeldung hat. Beim DPMA kann es hingegen Monate dauern, bis man Rückmeldung über die Schutzfähigkeit der angemeldeten Marke erhält. Die Veröffentlichung der Markenanmeldung erfolgt bei DPMA-Markenanmeldungen erst nach der Eintragung der Marke. Selbst bei Zahlung der Beschleunigungsgebühr kann bei DPMA-Anmeldungen teilweise für mehrere Monate Unklarheit bzgl. des Schicksals der angemeldeten Marke bestehen.
Dies spricht für eine EU-weite Anmeldung der eigenen Marken mittels des FAST Track-Services des EUIPO. Dieser Weg ist besonders interessant für Unternehmen, die ihre Marke schnell launchen möchten und bereits in den Startlöchern stehen.
Um das FAST-TRACK-Verfahren nutzen zu können, muss die Markenanmeldung jedoch so durchgeführt werden, dass alle Angaben standardisiert in der vom EUIPO gewünschten Form und Art und Weise eingereicht werden. Bereits geringe Abweichungen vom Standardprozess führen dazu, dass die schnelle Markenanmeldung im FAST-TRACK-Verfahren in einen Einzelfallanmeldung umgeändert wird, die eine längere Bearbeitungsdauer erfordert. Der entsprechende Sachbearbeiter prüft die Anmeldung dann genau im Einzelfall.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Dauer einer Markenanmeldung sowohl beim DPMA als auch beim EUIPO von verschiedenen Faktoren abhängt.
Beim DPMA ist mit einer Markeneintragung derzeit nicht vor sechs Monaten zu rechnen, es sei denn, man entscheidet sich für eine vorrangige Bearbeitung, die mit zusätzlichen Kosten i.H.v. 250 € verbunden ist. Aber auch dann kann es sein, dass man mehrere Monate auf eine Rückmeldung des DPMA warten muss, die dann immerhin auch noch im Jahr 2024 per Fax erfolgen kann. Alle Fans von Faxgeräten kommen beim DPMA auf ihre Kosten.
Beim EUIPO gibt es keine Faxgeräte mehr. Entsprechend effizient organisiert sind die voll digitalen Prozesse. Beim EUIPO dauert es - bei Nutzung des kostenfreien FAST-Track Services - ca. vier Monate bis zur Markeneintragung, , wobei man schon nach ca. 30 Tagen durch eine Veröffentlichung der Markenanmeldung Gewissheit erhält, ob das EUIPO etwas gegen die Eintragung der Marke hat. Anmelder sollten jedoch darauf achten, keine Abweichungen vom Standardprozess zu verursachen, sonst droht beim EUIPO der Verlust des Fast-Track-Verfahrens und man muss mit verzögerten Bearbeitungszeiten rechnen.
Autor: Associate Thomas Heß und Rechtsanwalt Marcus Dury