Wie sichere ich meine Firmenbezeichnung optimal rechtlich ab?

Schiff untergang PixabayGründerinnen und Gründer sind in der Anfangsphase mit zahlreichen neuen Aufgaben und Tätigkeiten beschäftigt.

Dass man eine Marke anmelden (lassen) sollte, hat bestimmt jeder Unternehmer auch schon mal gesagt bekommen. Viele Unternehmen werden allerdings - wenn es gut läuft - sehr schnell vom Alltagsgeschäft so in Beschlag genommen, dass das Theme Markenanmeldung immer weiter in den Hintergrund rückt und - im schlimmsten Fall - irgendwann in Vergessenheit gerät.

Dabei ist das Thema wirklich zeitkritisch und sollte auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden, zumal die Kosten für eine Markenanmeldung in Deutschland wirklich überschaubar sind (unter 700 € netto) und man nach Eintragung einer Marke ein Monopolrecht erhält.  Und mal ehrlich: Wo gibt es sowas wie ein Monopolrecht schon in unserer Marktwirtschaft?

Lesen Sie nachfolgend, wie Sie Ihr Unternehmen einfach durch Markenrechte absichern können:

Entscheidung im Rechtsstreit um „THINK DIFFERENT“ ergangen – Apple unterliegt vor dem EuG

R im KreisDie Apple Inc. versuchte mit insgesamt drei Klagen vergeblich die Löschung der Wortmarken "THINK DIFFERENT" zu verhindern. Zuvor hatte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Marken mit dem Wortbestandteil „THINK DIFFERENT“ für verfallen erklärt. Das Gericht wies die Klagen der Apple Inc. gegen die Entscheidungen des EUIPO jedoch ab.

 Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und zum Verfahrensverlauf in diesem Blogbeitrag. 

Dreiste Betrugsmasche: Deutsches Patent- und Markenamt warnt eindringlich vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

gefälschte rechung dpmaBesondere Vorsicht vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen ist an diesen Tagen für Anmelder neuer Markenanmeldungen geboten. Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor einem besonders gravierenden Fall von betrügerischen Zahlungsaufforderungen die derzeit an Anmelder von neuen Markenanmeldungen versendet werden.
Für den Laien besonders schwer zu erkennen sind diese, da diese Rechnungen unerlaubterweise das Logo des DPMA, der deutschen Bundesadler wie in Originalschreiben abgedruckt ist sowie die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen Mitarbeiters der oberen Bundesbehörde enthalten. In den Schreiben werden die Empfänger zu Zahlungen bestimmter Summen auf ausländische Konten aufgefordert. Meist handelt es sich hier um polnische Bankverbindungen.

EUROPEAN AGENCY INTELLECTUAL PROPERTY - EAIP - WARNUNG: Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach Unions-Markenanmeldung

Unbenannt 1In eigener Sache haben wir vor Kurzem eine eigene Unionsmarke "DURY" beim Europäischen Markenamt "EUIPO" angemeldet. Da unsere Mandanten nach Markenanmeldungen regelmäßig mit betrügerischen Zahlungsaufforderungen, die weitgehend offiziellen Anschein erwecken und nur im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass man einen vollkommen wertlosen Eintrag in irgendeinem nutzlosen privaten Markenregister erhält, haben wir uns schon auf entsprechende Post eingestellt.

Pünktlich nach der Anmeldung im September ereilte uns heute dann folgender Betrugsversuch des EAIP (EUROPEAN AGENCY INTELLECTUAL PROPERTY). Das Schreiben ist mit den gelben Sternen und mit seiner gesamten Aufmachung stark an die Schreiben des EUIPO angelegt. Zudem wird in der Fußzeile auf das EUIPO in Fettdruck Bezug genommen.

Nur im Kleingedruckten wird dann verklausuliert über die vollkommene Sinnlosigkeit des "Angebots" aufgeklärt, nachdem im oberen Bereich des Schreibens unter Item 004 von einer "Application Filing and Registration Total Fee" die Rede ist.

Markenschutz für die Bezeichnung „Oktoberfest“ in der EU

oktoberfestBereits im Jahr 2016 beantragte die Landeshauptstadt München den Schutz für die Bezeichnung „Oktoberfest“ . Nach fünf Jahren Prüfung und erfolgreichem Abschluss des Beschwerdeverfahrens führte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) am 31.08.2021 die Eintragung durch.

Erfahren Sie mehr zum Hintergrund und zu welchen Konsequenzen die Markeneintragung führt. 

Letzte Chance zur Markenausdehnung nach Großbritannien / UK - Frist zu Mitnahme des EUIPO-Anmeldetages läuft Ende September 2021 ab!

brexit g5f60c2e92 640xxxDie Zeit wird knapp!

Die letzte Chance, Ihre Marke im Vereinigten Königreich zu registrieren und dabei den EU-Anmeldetag geltend zu machen ist bald vorbei!

Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU erhalten Sie keinen automatischen Markenschutz in Großbritannien mehr, wenn Ihre EU-Marke, die Sie beim EUIPO angemeldet haben, am 31. Dezember 2020 noch nicht eingetragen war / erteilt wurde.

Sie besitzen dann also keinen Markenschutz im Vereinigten Königreich / UK.

Sie können jedoch den Schutz einer solchen Marke auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs erhalten, indem Sie das Datum der Anmeldung Ihres Markenrechts in der Europäischen Union bis zum

30. September 2021

geltend machen.

Falls Sie mit einer solchen EU-Marke momentan im Vereinigten Königreich geschäftlich tätig sind oder dies für die Zukunft planen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Marke im Vereinigten Königreich schützen zu lassen, um gegen die Benutzung Ihrer Marke in Großbritannien vorgehen zu können und/oder zu verhindern, dass Dritte die Marke in Ihrem Namen eintragen lassen.

Bitte zögern Sie nicht, unsere Markenabteilung wegen einer Anmeldung Ihrer Marken im Vereinigten Königreich zu kontaktieren!

Wenn Sie möchten können wir auch prüfen, ob Ihre EU-Marke die Kriterien für einen automatischen Markenschutz in Großbritannien erfüllt und ob diesbzgl. bereits entsprechendes veranlasst wurde.

Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (Az. I ZB 21/20) Beschluss des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschluss vom 28.02.2020, Az. 30 W (pat) 26/18) in Bezug auf Teillöschung der Wortmarke „Black Friday

black friday.pngDer „Black Friday“ ist mittlerweile fast jedem ein Begriff. Viele Händler und Händlerinnen haben jedoch in der Vergangenheit bei der Verwendung des Begriffes „Black Friday“ Abmahnungen erhalten. Nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über die Teillöschung der Wortmarke „Black Friday“.

Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr.

Unzulässige Rechtsausübung einer Marke bei Vorbenutzung

registered 709695 640Wurde eine Marke angemeldet, die zuvor von einem Dritten benutzt wurde (sogenannte Vorbenutzung), stellt sich die Frage, ob der Markenanmelder bei Kenntnis der Vorbenutzung bösgläubig gehandelt hat. Gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 14 MarkenG ist eine bösgläubige Markenanmeldung von der Eintragung ausgeschlossen. Ist die Eintragung bereits erfolgt, so ist diese Eintragung gemäß § 50 Absatz 1 MarkenG nichtig und zu löschen.

Erfahren Sie wann eine Markenanmeldung als bösgläubig gilt und wie die Rechtslage bei Vorbenutzung aussieht.

LG München: Markenanmeldung eines im Ausland bekannten Schokoriegels ist nicht bösgläubig

chocolate 3078857 640Bei Anmeldungen im Ausland bereits bekannter Marken ist eine Prüfung, ob die Markenanmeldung rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig ist, dringend erforderlich.

Das Landgericht München I stellte in seinem Urteil vom 01.06.2021 (Az. 33 O 12734/19) fest, dass die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel in Deutschland nicht per se rechtsmissbräuchlich ist.

Erfahren Sie mehr zum Sachverhalt und der Entscheidung des Landgerichts München I.

Verwendung der Bezeichnungen Zeichen® und ™ im Geschäftsverkehr

tm und r im kreisMarkeninhaber stellen sich immer wieder die Frage, wann sie das Registered Zeichen ("R im Kreis", abgekürzt ®) oder das Trademark Zeichen (abgekürzt ™) verwenden dürfen.

Verwendet man im Deutschen das Zeichen ® oder ™ ohne eine Marke zu besitzen, kann dies wettbewerbswirdrig sein und somit nach Rechtssprechung des BGH abgemahnt werden (Urteil vom 26.02.2009 - Az. I ZR 216/06).