Markennamen schützen lassen: So sichern Sie Ihre Unternehmensidentität rechtlich ab

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In der heutigen wettbewerbsintensiven Geschäftswelt ist ein starker Markenname von unschätzbarem Wert. Er verkörpert nicht nur die Identität Ihres Unternehmens, sondern ist auch ein wesentlicher Faktor für den Wiedererkennungswert und die Kundenbindung. Doch wie können Sie sicherstellen, dass Ihr sorgfältig ausgewählter Markenname vor Nachahmern geschützt ist?

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema "Markennamen schützen lassen" und wie Sie dabei rechtlich auf der sicheren Seite sind.

AGB und Datenschutzerklärung erstellen lassen: So schützen Sie Ihr Online-Business

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In der sich rasant entwickelnden digitalen Welt stehen Unternehmer und Website-Betreiber vor der Herausforderung, ihre Online-Präsenz nicht nur benutzerfreundlich und attraktiv zu gestalten, sondern auch rechtlich abzusichern. Zwei zentrale Elemente spielen dabei eine entscheidende Rolle: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung. Diese Dokumente sind weit mehr als nur lästige Pflichtangaben – sie bilden das rechtliche Fundament Ihres Online-Auftritts und sind Bestandteil des Schutzes vor kostspieligen Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema "AGB und Datenschutzerklärung im Online-Business" und wie Sie dabei rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Wie viel kostet eine Markenanmeldung? Kosten & Gebühren im Überblick

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Das Wichtigste im Überblick:
● Kosten setzen sich aus der Amtsgebühren, also insbesondere der Anmeldegebühr, Klassengebühr und möglichen Anwaltskosten zusammen
● Unterschiedliche Strategien für nationalen, europäischen und internationalen Markenschutz
● Professionelle Beratung sichert effektive und kosteneffiziente Markenanmeldung
Sie möchten Ihre Marke schützen, wissen aber nicht, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen? Eine berechtigte Frage, denn eine Markenanmeldung ist eine wichtige Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Wir von DURY LEGAL, spezialisiert auf Markenrecht, geben Ihnen einen transparenten Überblick über die anfallenden Gebühren und zeigen, wie Sie Ihre Marke kosteneffizient schützen können.

Vorsicht vor Phishing und Betrug bei Markenregistrierungen: Betrüger senden täuschend echte Fakerechnungen

Fake rechnungenIn der heutigen digitalen Welt gibt es viele Bedrohungen, denen Unternehmen und Einzelpersonen ausgesetzt sind, wenn sie ihre Marken schützen und registrieren wollen. Eine besonders heimtückische Masche, die immer häufiger auftritt, ist der Versand falscher Zahlungsaufforderungen kurz nach der Anmeldung oder Eintragung einer Marke. Diese betrügerischen Aktivitäten zielen darauf ab, nichtsahnende Markeninhaber zur Zahlung der benötigten Amtsgebühren für eine Markenanmeldung an die Betrüger zu veranlassen.

Wie Sie diese falschen Zahlungsaufforderungen erkennen und was Sie tun sollten, wenn Sie eine erhalten haben, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Marketingstrategien und Markenführung aus rechtlicher Perspektive - Was sollte man aus der Sicht eines Anwalts für Markenrecht beachten?

markenausdehnungDie Entwicklung einer Markenstrategie ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, um sich erfolgreich am Markt zu positionieren und sich von der Konkurrenz abzuheben. Dabei spielen auch rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um die Markenanmeldung geht. Ein Anwalt für Markenrecht kann dabei helfen, die Markenstrategie rechtlich abzusichern und möglichen Markenrechtsverletzungen vorzubeugen.

Wie lange dauert es, bis meine Marke nach der Anmeldung eingetragen wird?

markenrechtWenn es darum geht, eine Marke zu registrieren, gibt es viele Faktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen können. Die Antwort lautet also in schönster Juristen-Manier: "Es kommt darauf an ...".

Verzögerungen kann man leicht vermeiden, wenn man die formellen Anforderungen an eine Markenanmeldung einhält, den Prüferinnen und Prüfern beim jeweiligen Markenamt das Leben dadurch möglichst erleichtert und zeitraubende Rückfragen und Klarstellungsanfragen vermeidet. Ein weiterer Faktor ist die Automatisierung der Prüfung der EIntragungsvoraussetzungen durch die Markenämter. Während man bei einer Anmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) manchmal noch aufgefordert wird, ein Formular "per Fax" einzureichen, setzt man beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) schon seit Jahren auf komplett digitalisierte Workflows.

In diesem Blogartikel werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Zeiträume, die für eine Markenanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) und beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) eingeplant werden sollten. Klicken Sie auf auf "Weiterlesen", um den vollständigen Beitrag zu lesen.

 

Die 5 häufigsten Fehler bei selbst durchgeführten Markenanmeldungen

Fehler MarkenanmeldungWenn man selbst ohne professionelle Beratung eine Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO machen möchte, können viele Fehler passieren, die im Nachhinein schwerwiegende Konsequenzen haben können.  In Deutschland beim DPMA und in der EU beim EUIPO besteht die Möglichkeit, ohne juristische Vorkenntnisse Marken anzumelden . Dies ist natürlich gut für alle, die wenig Budget für eine anwaltliche Beratung haben (z.B. Startups), kann aber - wenn es später mal zu einem Markenkonflikt kommen sollte, zu schwerwiegenden markenrechtlichen Problemen führen.
In diesem Beitrag haben wir die Top 5 Fehler, die bei selbst durchgeführten Markenanmeldungen häufig gemacht werden, zusammengestellt. Klicken Sie auf "Weiterlesen", um den Blogbeitrag, um die "Top 5 der Fehler bei Markenanmeldungen" zu erfahren:

Fake-Zahlungsaufforderungen von Frau Dr. Sorg vom Deutschen Patent- und Markenamt DPMA

2024 03 11 17h39 06

In letzter Zeit haben wir vermehrt von Mandanten gehört, die fragwürdige Zahlungsaufforderungen von einer Frau Dr. Sorg erhalten haben, die angeblich im Namen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) agiert.
Diese Phishing-E-Mails fordern zur Zahlung einer Markenanmeldegebühr auf deutsche IBAN Nummer, um den Markenschutz zu erhalten.
Bei diesen Mitteilungen handelt es sich um betrügerische Zahlungsaufforderungen. Das DPMA warnt ausdrücklich vor diesen gefälschten Zahlungsaufforderungen und empfiehlt, den Forderungen nicht nachzukommen und keine Zahlungen zu leisten. Die E-Mails enthalten eine gefälschte Markenurkunde mit dem Logo des DPMA und einer gefälschten Unterschrift.
Es ist wichtig, dass Markeninhaber, die solche E-Mails erhalten, diese ignorieren und nicht darauf reagieren. Das DPMA hat bereits Strafanzeige erstattet und warnt vor betrügerischen Machenschaften.
Falls Sie unsicher sind oder Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen. Es ist wichtig, dass Sie bei solchen fragwürdigen Zahlungsaufforderungen wachsam bleiben und sich nicht täuschen lassen. Bleiben Sie vorsichtig und informiert!

Markenrechtsstreit um Sofortbilder: Entscheidung des EuG

pexels taryn elliott 4340792Fast jeder kennt sie, die kleinen quadratischen Sofortbilder. Was viele nicht wissen ist, dass sich zwei der größten Hersteller, nämlich Polaroid und Fujifilm seit 2017 darüber streiten, ob die nach der Insolvenz von Polaroid entstandenen „Instax“ Filme eine Nachahmung der klassischen Polaroids ist.

Das Gericht der Europäische Union (EuG) bestätigte kürzlich die Löschung einer eingetragenen Marke von Polaroid.

Mehr zu den Hintergründen dieses Falls und wie es zu der Entscheidung des EuG kam, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

DURY LEGAL übernimmt kostenfrei die Markenvertretung für Marken aus Großbritannien in Kooperation mit der britischen Kanzlei SHERRARDS

DURY LEGAL Logo NEU 200Der BREXIT hat dazu geführt, dass Großbritannien aus dem Europäischen Markensystem der Unionsmarken (EUIPO-Marken) "herausgefallen" ist.  Im Brexit-Vertrag wurde seinerzeit geregelt, dass alle Unternehmen, die bis zum Stichtag 31.12.2020 beim Europäischen Markenamt EUIPO (www.euipo.eu) eine sog. Unionsmarke angemeldet hatten, in Großbritannien kostenfrei eine äquivalente britische Marke beim britischen Markenamt (UKIPO) "geschenkt" bekommen, die exakt ihrer Europäschen Unionsmarke entsprach.

Zum 31.12.2023 ist nun eine wichtige Frist aus dem Brexit-Vertrag abgelaufen. Ab Januar 2024 muss man für seine UK-Marken zwingend einen rechtlichen Vertreter in Großbritannien damit beauftragen, im britischen Markenregister des UKIPO die Markenvertretung zu übernehmen, ansonsten läuft man Gefahr, dass wichtige Post des UKIPO untergeht.

Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass erhaltenswerte Markenrechte in Großbritannien untergehen.

SHERRARDSUm dieses Problem zu lösen haben wir eine kostenfreie Lösung für unsere Mandanten geschaffen. Die renommierte Londonder Kanzlei SHERRARDS (https://sherrards.com/) arbeitet mit DURY LEGAL zusammen und bietet allen Mandanten von DURY LEGAL an, bestehende UK-Marken kostenfrei in ihre Markenverwaltung zu übernehmen und die Stellung als "Markenvertreter" (= Trademark Representative) beim UKIPO für die bestehende Schutzperiode zu übernehmen.

Falls Sie auch Interesse am britischen Markt besitzen, sollten Sie sicher stellen, dass Ihre Markenrechte, die Sie ggf. in Großbritannien im Zuge des Brexit geschenkt bekommen haben, nicht aus Versehen gelöscht werden. Melden Sie sich bei uns! Wir machen Ihnen gerne ein Angebot, um Ihre Markenrechte in UK aufrecht zu erhalten!

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