Der BREXIT hat dazu geführt, dass Großbritannien aus dem Europäischen Markensystem der Unionsmarken (EUIPO-Marken) "herausgefallen" ist. Im Brexit-Vertrag wurde seinerzeit geregelt, dass alle Unternehmen, die bis zum Stichtag 31.12.2020 beim Europäischen Markenamt EUIPO (www.euipo.eu) eine sog. Unionsmarke angemeldet hatten, in Großbritannien kostenfrei eine äquivalente britische Marke beim britischen Markenamt (UKIPO) "geschenkt" bekommen, die exakt ihrer Europäschen Unionsmarke entsprach.
Zum 31.12.2023 ist nun eine wichtige Frist aus dem Brexit-Vertrag abgelaufen. Ab Januar 2024 muss man für seine UK-Marken zwingend einen rechtlichen Vertreter in Großbritannien damit beauftragen, im britischen Markenregister des UKIPO die Markenvertretung zu übernehmen, ansonsten läuft man Gefahr, dass wichtige Post des UKIPO untergeht.
Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass erhaltenswerte Markenrechte in Großbritannien untergehen.
Um dieses Problem zu lösen haben wir eine kostenfreie Lösung für unsere Mandanten geschaffen. Die renommierte Londonder Kanzlei SHERRARDS (https://sherrards.com/) arbeitet mit DURY LEGAL zusammen und bietet allen Mandanten von DURY LEGAL an, bestehende UK-Marken kostenfrei in ihre Markenverwaltung zu übernehmen und die Stellung als "Markenvertreter" (= Trademark Representative) beim UKIPO für die bestehende Schutzperiode zu übernehmen.
Falls Sie auch Interesse am britischen Markt besitzen, sollten Sie sicher stellen, dass Ihre Markenrechte, die Sie ggf. in Großbritannien im Zuge des Brexit geschenkt bekommen haben, nicht aus Versehen gelöscht werden. Melden Sie sich bei uns! Wir machen Ihnen gerne ein Angebot, um Ihre Markenrechte in UK aufrecht zu erhalten!
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