Markentrolle, Sperrmarken und Trittbrettfahrer:
Bösgläubige Markenanmeldungen sind im KI Zeitalter ein wachsendes Problem im Markenrecht.
Seit der Reform durch das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) 2019 kann das DPMA Anmeldungen bereits im Eintragungsverfahren zurückweisen - nicht erst nachträglich löschen - wenn sie erkennbar in bösgläubiger Absicht eingereicht wurden.
Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Recherche ergeben hat, dass ein Benutzer einer Marke vergessen hat, die Marke beim DPMA oder EUIPO schützen zu lassen und der Markenanmelder dann in diese Schutzlücke hineinspringt, die Marke einfach auf den eigenen Namen anmeldet und dann dem Benutzer der Marke, die eingetragene Marke zum Kauf anbietet.
Was das für Anmelder und Markeninhaber bedeutet und wie Sie sich und Ihr Unternehmen schützen, erfahren Sie hier in diesem Blogbeitrag.



In der heutigen digitalen Welt gibt es viele Bedrohungen, denen Unternehmen und Einzelpersonen ausgesetzt sind, wenn sie ihre Marken schützen und registrieren wollen. Eine besonders heimtückische Masche, die immer häufiger auftritt, ist der Versand falscher Zahlungsaufforderungen kurz nach der Anmeldung oder Eintragung einer Marke. Diese betrügerischen Aktivitäten zielen darauf ab, nichtsahnende Markeninhaber zur Zahlung der benötigten Amtsgebühren für eine Markenanmeldung an die Betrüger zu veranlassen.
Die Entwicklung einer Markenstrategie ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, um sich erfolgreich am Markt zu positionieren und sich von der Konkurrenz abzuheben. Dabei spielen auch rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um die Markenanmeldung geht. Ein Anwalt für Markenrecht kann dabei helfen, die Markenstrategie rechtlich abzusichern und möglichen Markenrechtsverletzungen vorzubeugen.
Wenn es darum geht, eine Marke zu registrieren, gibt es viele Faktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen können. Die Antwort lautet also in schönster Juristen-Manier: "Es kommt darauf an ...".
Wenn man selbst ohne professionelle Beratung eine Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO machen möchte, können viele Fehler passieren, die im Nachhinein schwerwiegende Konsequenzen haben können. In Deutschland beim DPMA und in der EU beim EUIPO besteht die Möglichkeit, ohne juristische Vorkenntnisse Marken anzumelden . Dies ist natürlich gut für alle, die wenig Budget für eine anwaltliche Beratung haben (z.B. Startups), kann aber - wenn es später mal zu einem Markenkonflikt kommen sollte, zu schwerwiegenden markenrechtlichen Problemen führen.
Fast jeder kennt sie, die kleinen quadratischen Sofortbilder. Was viele nicht wissen ist, dass sich zwei der größten Hersteller, nämlich Polaroid und Fujifilm seit 2017 darüber streiten, ob die nach der Insolvenz von Polaroid entstandenen „Instax“ Filme eine Nachahmung der klassischen Polaroids ist.