Nachdem am 14. September 2010 die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords in Kraft getreten ist, können Unternehmen, die bei Google Anzeigen schalten, markenrechtlich geschützte Begriffe als Keywords benutzen. Soweit im Einzelfall nicht der Eindruck entsteht, die Anzeige stamme von dem fremden Markeninhaber (Zuordnungsverwirrung), dürfen sogar fremde Marken in dem Anzeigentext selbst genannt werden. Dies war in Europa bislang nicht möglich, da Google befürchtete, für Markenrechtsverletzungen in die Haftung genommen zu werden.
Das OLG Braunschweig (2 U 113/08) hat nun am 24. November 2010 folgende abweichende Rechtsansicht geäußert. Es ist zu erwarten, dass der BGH das Urteil aufheben wird.


Seit dem 14. September 2010 ist die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords in Kraft getreten. Von nun an können Unternehmen , die bei Google Anzeigen schalten, markenrechtlich geschützte Begriffe als Keywords benutzen und fremde Marken sogar in dem Anzeigentext selbst nennen. Bislang war dies in Europa nicht möglich, da Google befürchtete, für Markenrechtsverletzung in die Haftung genommen zu werden. 