Achtung! - unberechtligte Zahlungsaufforderungen:
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Die „DMV – Deutsche Markenverlängerungs GmbH“ bietet Inhabern von eingetragenen Marken an, sich um die Verlängerung auslaufender Marken zukümmern. Hierfür bedient sich die „DMV GmbH“ eines Schreibens welches optisch den Schreiben des Deutsches Patent- und Markenamtes (DPMA) nachempfunden ist.
Die „DMV GmbH“ hat jedoch nichts mit dem „DPMA" zu tun.
Zahlungen an die DMV GmbH sollten daher nicht erfolgen, es sei denn man hat sie in Kenntnis der Umstände der Beauftragung, mit der Leistungserbringung beauftragt.
Die Umstände der Bauftragung sind meist folgende:

Seit dem 14. September 2010 ist die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords in Kraft getreten. Von nun an können Unternehmen , die bei Google Anzeigen schalten, markenrechtlich geschützte Begriffe als Keywords benutzen und fremde Marken sogar in dem Anzeigentext selbst nennen. Bislang war dies in Europa nicht möglich, da Google befürchtete, für Markenrechtsverletzung in die Haftung genommen zu werden. 