Seit dem 14. September 2010 ist die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords in Kraft getreten. Von nun an können Unternehmen , die bei Google Anzeigen schalten, markenrechtlich geschützte Begriffe als Keywords benutzen und fremde Marken sogar in dem Anzeigentext selbst nennen. Bislang war dies in Europa nicht möglich, da Google befürchtete, für Markenrechtsverletzung in die Haftung genommen zu werden.
Der Sinneswandel von Google beruht auf einer EuGh-Entscheidung vom Frühjahr 2010 (vgl. EuGH-Urteil vom 23.03.2010 - C-236/08 bis C-238/08). Der EuGH hat festgestellt, dass Google selbst in keinem Fall irgendwelche Markenrechte verletze und Inserenten unter bestimmen Umständen auch Keywords verwenden dürfen, die den Marken eines anderen Unternehmen entsprechen.
Auswirkung hat die Neuerung der Google-Markenrichtlinie in erster Linie auf die Adwords-Nutzer, die Werbekampagnen für ihre Waren und Dienstleistungen über den Adwords-Dienst schalten. Zukünftig hat der Werbende auch die Möglichkeit, seine Produkte dem Suchenden nicht nur zu präsentieren, wenn dieser nach beschreibenden Begriffen sucht, sondern auch wenn er nach fremden Markennamen und Konkurrenzprodukten googelt.
Eine Verwendung fremder Markennamen als Keywords in einer Adwords-Kampagne birgt aber trotz des EuGH-Urteils ein hohes Haftungspotential für den Werbetreibenden, so dass im Zweifelsfall immer anwaltlicher Rat eingeholt werden sollte. In jedem Fall sollte eine Zuordnungsverwirrung vermieden werden, d.h. der Google-Benutzer, der die Adwords-Anzeige betrachtet, darf in keinem Fall den Eindruck gewinnen, die beworbene Ware oder Dienstleistung stamme von dem fremden Markeninhaber. Die Gefahr eines Missbrauchs von Markenrechten durch Werbetreibende steigt durch die Änderung der Google-Markenrichtlinie.
Jeder Markeninhaber, der eine Irreführung der Google-Nutzer – in Bezug auf seine Marke - durch eine Anzeige eines anderen Unternehmens befürchtet, kann nun bei Google Beschwerde einreichen. Ist diese begründet, werden die betroffenen Anzeigen von Google gelöscht. Weitere rechtliche Schritte sind selbstverständlich trotz Löschung nicht ausgeschlossen.
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