Farbmarke der Sparkassen nicht löschungsreif! - BGH Beschluss vom 21.07.2016, Az.: I ZB 52/15 - Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21.07.2016

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 129/2016 vom 21.07.2016

Bundesgerichtshof entscheidet über den Bestandder roten Farbmarke der Sparkassen

Beschluss vom 21. Juli 2016 - I ZB 52/15 - Sparkassen-Rot

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21.07.2016 entschieden, dass die rote Farbmarke der Sparkassen nicht im Markenregister zu löschen ist.

DPMA: Hinweis zum Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. 2016 I S. 1354) ist am 24. Juni 2016 in Kraft getreten.

Die elektronische Schutzrechtsakte in Markenangelegenheiten hat zu Verfahrenserleichterungen geführt, welche in der Markenverordnung nachvollzogen werden. Es ist insbesondere nicht mehr erforderlich, bestimmte Unterlagen im Anmeldeverfahren mehrfach einzureichen. Darüber hinaus beinhaltet die Verordnung insbesondere folgende Änderungen:

European Patent and Trademark Registration - EPR - WARNUNG: Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach Markenanmeldung

Derzeit werden wieder verstärkt betrügerische Zahlungsaufforderungen an Markenanmelder versendet, die weitgehend offiziellen Anschein erwecken und nur im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass man einen vollkommen wertlosen Eintrag auf irgendeiner Website erhält. Die Summe, die für diesen Nonsens gezahlt werden soll, bewegt sich aber üblicherweise in den Bereichen, die für eine europäische Markenanmeldung beim EUIPO zu erwarten sind.

Die Absender dieser Pseudo-Rechnungen / Pseudo-Gebührenbescheide überwachen die öffentlichen Markenregister und schicken diese Anschreiben an die Anmelder neuer Marken.

In den letzten Tagen erhielten unsere Mandanten solch unerwünschte Post z.B. von der "European Patent and Trademark Registration - EPR".

Zahlen Sie bitte niemals auf solche Pseudo-Rechnungen! Alle unsere Mandanten erhalten sämtliche Rechnungen ausschließlich über unsere Kanzlei. Sie können daher sicher sein, nur an die richtigen Markenregister zu zahlen. Wir bitten Sie, vorsichtig zu sein.

WICHTIG: Informieren Sie auch Ihre Buchhaltung!

Das Schreiben für eine total wertlose ""European Patent and Trademark Registration - EPR" sieht wie folgt aus:

EU-Markenrechtsverordnung (EU) 2015/2424 Änderungen - Die EU-Markenrechtsverordnung ist am 23.03.2016 in Kraft gertreten

information beermedia fotolia comDie Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung ist am 23. März 2016 in Kraft getreten. Das bisherige "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" (HABM) trägt nun die Bezeichnung "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum" (EUIPO). Die bislang als "Gemeinschaftsmarke" bezeichnete gesamteuropäische Marke, die Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bietet, heißt nun "Unionsmarke".

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DURY Rechtsanwälte - Saarländische Markenanmeldungskanzlei mit den meisten Anmeldungen im Jahr 2015

Markenanmeldung AnwaltIm Jahr 2015 haben wir insgesamt 67 Marken als Vertreter beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) angemeldet. Hinzu kamen noch einige weitere Aufträge zur Markenanmeldung, die auf unser Anraten mangels Eintragungswahrscheinlichkeit nicht beim DPMA eingereicht wurden.

Mit dieser Anmeldeanzahl sind wir die saarländische Kanzlei mit den meisten Markenanmeldungen.

Die Saarländischen Kanzleien auf Platz 2 und 3 können lediglich 36 bzw. 24 Anmeldungen vorweisen.

Dabei erfolgten die Markenanmeldungen nicht nur aus dem bestehenden Mandantenstamm, sondern in den meisten Fällen im Auftrag von neuen Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Natürlich haben aber auch zufriedene Markenanmelder aus den Vorjahren immer wieder auf unsere Markenanmeldungsleistungen zurück gegriffen.

Dieses beeindruckende Wachstum der Anmeldezahlen beweist, dass wir mit unserem Marken-Team auf dem richtigen Weg sind!

Vielen Dank an alle Markeninhaber, die im vergangenen Jahr unserer Expertise im Bereich der Markenanmeldungen vertraut haben. Wir hoffen, dass wir die Anmeldezahlen im Jahr 2016 wieder steigern können.

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Neufassung der europäischen Markenrechtsrichtlinie

Logo of the European ParliamentAm 16. Dezember 2015 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken einer Revision unterzogen.

Dabei haben sich auch einzelne Artikel komplett verschoben, neue wurden eingefügt.

Die Neufassung kann ab sofort hier eingesehen werden:

RICHTLINIE (EU) 2015/2436 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Neufassung)

Lesen Sie auf unserem Markenportal, ob die Neufassung der europäischen Markenrechtsrichtlinie für Sie Relevanz besitzt und was sich alles ändern wird!

Bildquelle: Europäisches Parlament - http://www.europarl.europa.eu/downloadcentre/en/visual-identity/mute-logo

WPTS - Betrügerische Zahlungsaufforderung nach internationaler Markenanmeldung

WPTS Markenanmeldung Betrug fraudDas Problem: Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach einer Markenanmeldung - Scheinrechnungen verleiten zur Zahlung

Immer wieder melden sich Mandanten bei uns, die nach einer Markenanmeldung betrügerischen Zahlungsaufforderungen von irgendwelchen frei erfundenen, vollkommen sinnlosen, Markenregistern, z.B. dem WPTS (World Patent & Trademark Service) oder der RPT Servis (world wide patent service) erhalten.

Obwohl wir unsere Mandanten nach jeder Markenanmeldung mehrfach und gut sichtbar auf die Gefahren, die von solchen Schreiben ausgehen, hinweisen, fallen immer wieder Firmen auf diese Betrügereien herein.

Wenn das Geld erst einmal überwiesen ist, besteht wenig Hoffnung, es jemals zurück zu erhalten. Die Abzockfirmen sitzen alle schlecht erreichbar im Ausland, z.B. in Tschechien.

Buchhaltung überfordert?

Insbesondere für die Buchhaltung größerer Firmen stellen derartige Anschreiben, die den Anschein einer Rechnung haben, offenbar eine große Herausforderung dar.

Oftmals scheint es der Buchhaltung zu genügen, wenn ein Schreiben scheinbar einem Vorgang zugeordnet werden kann.

Meist wird von der Buchhaltung daher nur nachgefragt, ob der Beleg einer Markenanmeldung zugeordnet werden kann. Wenn dies der Fall ist, wird die Zahlung oftmals von der Geschäftsführung oder dem Entscheider freigegeben. Ein solches Vorgehen schützt aber gerade nicht gegen derartige betrügerische Zahlungsaufforderungen nach einer Markenanmeldung.

BGH-Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 51/12 - Davidoff Hot Water II

Zur Verpflichtung einer Bank zur Bekanntgabe des Kontoinhabers bei Markenfälschung

schach el gaucho fotolia comDer unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Bankinstitut eine Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist.

Die Klägerin ist Lizenznehmerin für die Herstellung und den Vertrieb von Davidoff-Parfüms.

Im Januar 2011 bot ein Verkäufer auf der Internetplattform eBay ein Parfüm unter der Marke "Davidoff Hot Water" an, bei dem es sich offensichtlich um eine Produktfälschung handelte. Als Konto, auf das die Zahlung des Kaufpreises erfolgen sollte, war bei eBay ein bei der beklagten Sparkasse geführtes Konto angegeben. Die Klägerin ersteigerte das Parfüm und zahlte den Kaufpreis auf das angegebene Konto. Nach ihrer Darstellung konnte sie nicht in Erfahrung bringen, wer Verkäufer des gefälschten Parfüms war. Sie hat deshalb die beklagte Sparkasse nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 MarkenG* auf Auskunft über Namen und Anschrift des Kontoinhabers in Anspruch genommen.

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Bundesgerichtshof entscheidet über Löschung der Farbmarke Nivea-Blau Beschluss vom 9. Juli 2015 - I ZB 65/13 - Nivea-Blau

Pressemitteilung Nr. 112/2015 vom 09.07.2015

Bundesgerichtshof entscheidet über Löschung der Farbmarke Nivea-Blau Beschluss vom 9. Juli 2015 - I ZB 65/13 - Nivea-Blau

Pantone280Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Löschung der Farbmarke "Blau (Pantone 280 C)" von Beiersdorf im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts entschieden.

Die Marke ist aufgrund Verkehrsdurchsetzung für "Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, nämlich Haut- und Körperpflegeprodukte" eingetragen.

Das Bundespatentgericht hat auf Antrag eines Mitbewerbers der Markeninhaberin die Löschung der Marke angeordnet. Auf die Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin hat der Bundesgerichtshof den Beschluss des Bundespatentgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG* vorliegen.

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke - Pressmitteilung des BGH vom Karlsruhe, 2. April 2015

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke

bgh logoDer unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber einer bekannten Marke die Löschung einer Marke verlangen kann, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt. Die Klägerin ist eine führende Herstellerin von Sportartikeln. Sie ist Inhaberin der bekannten deutschen Wort-Bild-Marke mit dem Schriftzug "PUMA" und dem Umriss einer springenden Raubkatze.