Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 13.07.2015 entschieden, dass in Fällen, in denen Internetnutzern infolge der Verwendung eines mit einer geschützten Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts durch einen Dritten, dessen Werbung angezeigt wird (Keyword-Advertising), der Umstand, dass in der Werbeanzeige nicht ausdrücklich auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zum Markeninhaber hingewiesen wird, nicht schon – auch nicht nach der Rechtsprechung des EuGH – die Annahme einer Markenverletzung rechtfertigt.
Dass ein in der Werbeanzeige angegebener Domainname auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist, ist keine notwendige Bedingung, sondern nur ein zusätzlicher Grund für den Ausschluss einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion (Anschluss an BGH GRUR 2013, 290 – MOST-Pralinen; Abgrenzung zu OLG Hamburg GRUR-RR 2015, 282) - Amtlicher Leitsatz

Die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung ist am 23. März 2016 in Kraft getreten. Das bisherige "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" (HABM) trägt nun die Bezeichnung "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum" (EUIPO). Die bislang als "Gemeinschaftsmarke" bezeichnete gesamteuropäische Marke, die Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bietet, heißt nun "Unionsmarke".
Im Jahr 2015 haben wir insgesamt 67 Marken als Vertreter beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) angemeldet. Hinzu kamen noch einige weitere Aufträge zur Markenanmeldung, die auf unser Anraten mangels Eintragungswahrscheinlichkeit nicht beim DPMA eingereicht wurden.
Am 16. Dezember 2015 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken einer Revision unterzogen.
Das Problem: Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach einer Markenanmeldung - Scheinrechnungen verleiten zur Zahlung
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Bankinstitut eine Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers nicht unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist.
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Löschung der Farbmarke "Blau (Pantone 280 C)" von Beiersdorf im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts entschieden.