Steiff-Urteil des EuG - Knopf im Ohr als Positionsmarke nicht schützenswert - Urteil vom 16. Januar 2014 -- T-433-12

Der EuG, das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 16. Januar 2014 (Az.: T-433/12) entschieden, dass das Anbringen eines Knopfes oder eines Fähnchens am Ohr eines Stofftieres als Positionsmarke keinerlei Unterhscheidungskraft zukommt und eine entsprechende Gemeinschaftsmarke daher nicht eintragungsfähig ist.

Ein Knopf im Ohr oder ein kleines Stoffähnchen am Ohr eines Kuscheltieres sei nicht geeignet, dem europäischen Durchschnittsverbraucher die betriebliche Herkunft des Stofftiers zu erkennen zu geben.

Wichtig ist dabei, dass das Urteil keine Aussage über die Wortmarke "Knop im Ohr" trifft, die in Deutschland markenmäßigen Schutz genießt.

Das Urteil ist hier im Volltext abrufbar:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=146425&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.