DURY LEGAL übernimmt kostenfrei die Markenvertretung für Marken aus Großbritannien in Kooperation mit der britischen Kanzlei SHERRARDS

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Der BREXIT hat dazu geführt, dass Großbritannien aus dem Europäischen Markensystem der Unionsmarken (EUIPO-Marken) "herausgefallen" ist.  Im Brexit-Vertrag wurde seinerzeit geregelt, dass alle Unternehmen, die bis zum Stichtag 31.12.2020 beim Europäischen Markenamt EUIPO (www.euipo.eu) eine sog. Unionsmarke angemeldet hatten, in Großbritannien kostenfrei eine äquivalente britische Marke beim britischen Markenamt (UKIPO) "geschenkt" bekommen, die exakt ihrer Europäschen Unionsmarke entsprach.

Zum 31.12.2023 ist nun eine wichtige Frist aus dem Brexit-Vertrag abgelaufen. Ab Januar 2024 muss man für seine UK-Marken zwingend einen rechtlichen Vertreter in Großbritannien damit beauftragen, im britischen Markenregister des UKIPO die Markenvertretung zu übernehmen, ansonsten läuft man Gefahr, dass wichtige Post des UKIPO untergeht.

Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass erhaltenswerte Markenrechte in Großbritannien untergehen.

SHERRARDSUm dieses Problem zu lösen haben wir eine kostenfreie Lösung für unsere Mandanten geschaffen. Die renommierte Londonder Kanzlei SHERRARDS (https://sherrards.com/) arbeitet mit DURY LEGAL zusammen und bietet allen Mandanten von DURY LEGAL an, bestehende UK-Marken kostenfrei in ihre Markenverwaltung zu übernehmen und die Stellung als "Markenvertreter" (= Trademark Representative at UKIPO) beim UKIPO für die bestehende Schutzperiode zu übernehmen.

Rechtlicher Vertreter vor Ort für UK-Marken - Trademark Representative at UKIPO

Bei einer Markenverlängerung oder im Falle eines rechtlichen Markenkonfliktes in Großbritannien, ist ein rechtlicher Vertreter in Großbritannien erforderlich, um vor Ort handeln zu können. Eine rechtliche Vertretung von UK-Marken ist für deutsche Anwälte, die keinen Sitz in Großbritannien haben, seit dem 31.12.2023 offiziell nicht mehr möglich.

Unsere Markenpartnerschaft mit SHERRARDS (https://sherrards.com/) ermöglicht eine nahtlose Übergabe der Vertreterstellung. Durch diese Partnerschaft können wir all Ihre bestehenden UK-Marken - egal ob es sog. "Similar Rights" sind, die im Zuge des Brexits als Klone von EU-Unionsmarke geschaffen wurden, oder ob es sich um originär angemeldete UK-Marken handelt, in Großbritannien optimal vertreten.

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 „Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie eine UK-Marke besitzen. Durch unsere professionelle Markenverwaltung machen wir UK-Marke kostenfrei für unsere Mandanten nutzbar. Hier hilft unsere langjährige Erfahrung in der Verwaltung und Vertretung großer Markenportfolios für unsere Mandanten.“

Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht

 

Warum sollte ein Unternehmen seine "geschenkten" UK-Marke(n) behalten?

Ein Unternehmen sollte seine UK-Marke(n) halten, wenn die Möglichkeit besteht, dass in Großbritannien anonsten Dritte entsprechende Markenrechte eintragen lassen könnten oder wenn man Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien unterhält und seine Ware bzw. Dienstleistungen dort ohnehin schon anbietet. Also entweder dienen die UK-Marken dann als Sperrmarken oder als ganz normale Abwehr- bzw. Angriffsmarken.

DURY LEGAL bietet allen Bestandsmandanten eine kostenfreie Markenvertretung für die restliche Schutzperiode an. Neue Mandanten, die uns mit der Übernahme ihrer UK-Marken beauftragen möchten, werden wir nach Durchsicht des Markenportfolios ein individuelles Angebot machen. Unsere Partnerkanzlei in Großbritannien SHERRARDS (www.sherrards.com) wird die Übernahme der Vertreterstellung in der laufenden Schutzperiode bis Ende März 2024 kostenfrei übernehmen.  Die Verlängerung der Schutzperiode um weitere 10 Jahre erfolgt dann gegen die üblichen Verlängerungsgebühren.

Wir empfehlen daher, zumindest bis zum Verlängerungsdatum, die geschenkte(n) UK-Marke(n) erst einmal aufrechtzuerhalten.

Falls Sie in Großbritannien bereits geschäftlich aktiv sind oder dies zukünftig nicht ausschließen können, raten wir zur Verlängerung Ihrer Markenrechte beim UKIPO.

Falls Sie keine Verlängerung wünschen, fallen natürlich keine Kosten an. Ihre UK-Marken werden dann einfach zum Schutzende auslaufen.

Kosten entstehen bei Verlängerung oder rechtlichen Streitigkeiten. DURY LEGAL warnt rechtzeitig vor anstehenden Problemen, wenn wir als Markenverwalter beauftragt sind.

Was passiert, wenn Unternehmen ihre UK-Marke(n) einfach weiterlaufen lassen?


Unternehmen müssen dann selbst die Verwaltung und rechtliche Betreuung der UK-Marken organisieren, wenn sie keinen rechtlichen Vertreter bestellen. Das UKIPO wird sich nicht die Mühe machen, irgendwelche Kontaktdaten, z.B. die Mailadresse, zu recherchieren und Sie über den Ablauf Ihrer Markenrechte in UK zu informieren.

Wichtig: Ohne Markenvertreter beim UKIPO erfolgt mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Benachrichtigung bei anstehenden Verlängerungen oder rechtlichen Angriffen.

Für IR-Marken, die nach UK ausgedehnt wurden, gibt es jedoch keine Probleme. Diese sind von den Umstellungsfristen gem. Brexit-Vertrag nicht betroffen. Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich nur auf britische nationale Marken, bzw. die im Zuge des Brexit kostenfrei eingetragenen Markenklone Ihrer Europäischen Unionsmarken.

Fragen offen? Sie brauchen Unterstützung?

Wenn Sie noch Fragen haben oder Interesse an einer Markenvertretung durch DURY LEGAL, schreiben Sie uns einfach eine Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

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Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.