Vorsicht vor Phishing und Betrug bei Markenregistrierungen: Betrüger senden täuschend echte Fakerechnungen

Fake rechnungenIn der heutigen digitalen Welt gibt es viele Bedrohungen, denen Unternehmen und Einzelpersonen ausgesetzt sind, wenn sie ihre Marken schützen und registrieren wollen. Eine besonders heimtückische Masche, die immer häufiger auftritt, ist der Versand falscher Zahlungsaufforderungen kurz nach der Anmeldung oder Eintragung einer Marke. Diese betrügerischen Aktivitäten zielen darauf ab, nichtsahnende Markeninhaber zur Zahlung der benötigten Amtsgebühren für eine Markenanmeldung an die Betrüger zu veranlassen.

 

Wie funktioniert dieser Betrug?

Betrüger überwachen das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Sobald ein Antrag auf Anmeldung einer Marke eingeht, vermerkt das DPMA diesen in seiner öffentlich einsehbaren Datenbank. Diese Datenbank ist für jeden zugänglich und leider auch anfällig für das Auslesen durch Bots.

Betrugsmaschen per E-Mail und Post

Nachdem die Betrüger die Anmeldung in der DPMA-Datenbank erkannt haben, schicken sie entweder per E-Mail oder per Post täuschend echt aussehende Rechnungen an die Markeninhaber. Diese Rechnungen enthalten oft Details, die den Eindruck erwecken, von einer offiziellen Stelle zu stammen. Manchmal sind sogar gefälschte Markenurkunden beigefügt, die auf falsche Namen ausgestellt sind, um den Anschein zu erwecken, dass die Zahlung notwendig ist, um die Marke zu schützen oder den Registrierungsprozess abzuschließen.
Der Phishing-Prozess ist äußerst raffiniert abgestimmt. Denn zur gleichen Zeit, in der die gefälschten Zahlungsaufforderungen versendet werden, müssen die Markenanmelder tatsächlich amtliche Gebühren überweisen. Das DPMA versendet diese Gebührenfestsetzungsdokumente tatsächlich an die Markenanmelder. Diese offiziellen Informationen werden beim DPMA jedoch per Post oder wenn Sie die Marke bei einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt angemeldet haben, der als Vertreter beim DPMA registriert ist, über DPMA Direkt an.

Urkunde geschwärzt

Die mitgesendete Fake-Urkunde

Die gefälschte Urkunde sieht auf den ersten Blick täuschend echt aus und ist gut retuschiert. Sie ähnelt einer echten Markenurkunde, aber ein Fachmann erkennt den Betrug an verschiedenen Details. Das unlogische Aktenzeichen und die unlogische Markennummer, die das DPMA in dieser Weise niemals vergeben würde, sind klare Indizien. Zudem fehlt die digitale Unterschrift der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes. Stattdessen wird eine angebliche Sachbearbeiterin nebst Unterschrift aufgeführt, was ebenfalls untypisch ist.

Weitere Betrugsmodelle

Neben diesen gefälschten Zahlungsaufforderungen gibt es auch andere Abzockmodelle. Ein bekanntes Beispiel ist die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG. Diese Firma und ähnliche Unternehmen senden irreführende Angebote zur Verlängerung des Markenschutzes, die in Wirklichkeit unnötige und überteuerte Dienstleistungen anbieten, die nicht von offiziellen Stellen stammen.
Lesen Sie den vollständigen Blogbeitrag, um mehr über das Geschäftsmodell der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG zu erfahren und wie Sie sich vor überteuerten Angeboten schützen können: https://www.dury.de/markenrecht-blog-menue/934-dmsv-deutsche-markenschutzverlaengerung-ug-markenverlaengerung-extra-teuer.

Was sollten Sie tun?

WICHTIG: Auf keinen Fall zahlen!
Wenn Sie eine solche Zahlungsaufforderung erhalten, ist es entscheidend, ruhig zu bleiben und die Echtheit der Rechnung zu überprüfen. Folgende Schritte können helfen:

  1. Prüfen Sie die Absenderadresse: Offizielle Markenämter verwenden stets ihre offiziellen E-Mail-Adressen und Kontaktdaten. Vergleichen Sie diese mit der auf der Rechnung angegebenen. Das DPMA schickt keine Rechnungen per E-Mail. Sondern per Post.
  2. Kontaktieren Sie das Markenamt direkt: Nutzen Sie die offiziellen Kontaktinformationen des Markenamtes, um nachzufragen, ob eine solche Rechnung tatsächlich existiert.
  3. Markenanmeldung durch professionellen Markenanwalt durchführen lassen: Sofern Sie einen professionellen Markenrechtsanwalt beauftragen, wird der Anwalt die Begleichung der Amtsgebühren für Markenanmeldungen übernehmen. Der professionelle Markenrechtsanwalt wird Ihnen eine individuelle Rechnung zusenden, die die Amtsgebühren enthält, somit sind Fakerechnungen ausgeschlossen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Als spezialisierte Markenanwälte übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr mit den Markenämtern für Sie. Dies umfasst nicht nur die Einreichung Ihrer Markenanmeldung, sondern auch die Abwicklung aller anfallenden Amtsgebühren. Unsere geschützten Methoden zur Kommunikation mit dem DPMA gewährleisten, dass Ihre Daten sicher und Ihre Anfragen korrekt behandelt werden.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Komplette Abwicklung der Markenanmeldung: Von der Einreichung bis zur Eintragung.
  • Sicherer Umgang mit Amtsgebühren: Wir zahlen alle notwendigen Gebühren direkt an das Markenamt und vermeiden so das Risiko, dass Sie auf gefälschte Rechnungen hereinfallen. Unsere Anwaltsrechnungen lassen sich durch die individuellen Informationen leicht von betrügerischen Rechnungen unterscheiden.
  • Schutz vor Betrug: Durch unsere umfassende Erfahrung und die sichere Kommunikation mit dem DPMA stellen wir sicher, dass Sie im Markenanmeldeprozess nicht Opfer von Phishing- oder Betrugsversuchen werden.

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben oder generell Fragen zum Thema Markenregistrierung und -schutz haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir kümmern uns um alles, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Autor
Thomas Heß
Thomas Heß
Associate - Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
Herr Thomas Heß ist seit dem Jahr 2015 bei DURY LEGAL tätig. Er unterstützt das Anwaltsteam in den Fachbereichen Datenschutzrecht, IT Recht, Markenrecht und Fernabsatzrecht. Zuvor arbeitete er dabei im Team Online-Recht im Bereich der rechtlichen Prüfung von Websites und Online-Shops und unterstützt dieses in der Zusammenarbeit mit unserer Tochtergesellschaft, der Website-Check GmbH. Seit November 2023 ist Herr Heß zudem behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland).