Die DMSV UG - Deutsche Markenschutzverlängerung UG versucht derzeit wieder Markeninhaber dazu zu bringen, für 1.300 € einen Auftrag zur Verlängerung einer DPMA-Marke in 3 Klassen zu erteilen.
Die DMSV UG bietet in ihren per Briefpost versendeten Schreiben hierzu an, die Laufzeit einer eingetragenen nationalen deutschen Marke beim DPMA zu eben diesem Preis um weitere 10 Jahre zu verlängern, obwohl letztlich nur eine Überweisung an das DPMA i.H.v. 750 € für die Verlängerung einer DPMA-Marke in 3 Klassen notwendig ist, um eine Marke verlängern zu lassen.
Letztlich lässt sich die DMSV UG eine einfache Überweisung also mit 550 € vergüten. Dies halten wir absolut überteuert.
Die Schreiben sehen wie folgt aus:
Erst im Kleingedruckten erfährt man also, dass der "Service" darin besteht, eine einfache Banküberweisung i.H.v. 750 € an das DPMA zu tätigen; für weitere 550 €!.
Ein gutes Angebot? 550 € für eine einfache Überweisung?
Richtig ist: eine deutsche nationale Marke, die beim DMPA registriert ist, hat standardmäßig eine Schutzdauer von 10 Jahren.
Nach Ablauf dieser 10 Jahre kann die Schutzdauer verlängert werden.
Wer die "DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG (haftungsbeschränkt)" damit beauftragt, schmeißt sein Geld aus dem Fenster und erhält weder Rechtsberatung noch zahlt er einen marküblichen Preis!
Selbst die Übernahme der Vertreterstellung beim DPMA scheint von dem bescheidenen Angebot der DMSV UG nicht umfasst zu sein.
Warum auch? Hierdurch würde man sich ja zahlreiche rechtliche Pflichten aufbürden, die man nicht übernehmen muss, wenn man einfach nur eine Überweisung für 550 € ausführen muss.
Unser Rat
Sparen Sie sich diesen Unfug und werfen Sie die Angebote der DMSV UG direkt in den Mülleimer, also dorthin wo sie hingehören.
Melden Sie sich stattdessen besser bei uns von DURY LEGAL unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und beauftragen Sie uns mit der Verlängerung Ihrer Marke für weitere 10 Jahre.
Wir berechnen hierfür lediglich 250 € und übernehmen - im Gegensatz zur DMSV UG - die Vertreterstellung gegenüber dem DPMA für für die anstehende Schutzperiode von 10 Jahren und können auch Rechtsberatung leisten.
Haben Sie versehentlich das Angebot der DMSV UG unterzeichnet?
Wenn Sie das Angebot der DMSV UG unterzeichnet haben und eine Rechnung erhalten haben, sollte zunächst geprüft werden, ob es sich um einen gültigen Vertragsabschluss handelt. Die AGB der DMSV UG, die auf der Rückseite der Schreiben in grauer Schrift, kaum lesbar, aufgedruckt sind, sollten ebenfalls überprüft werden. Es besteht die Möglichkeit, dass das Vertragsverhältnis mit der DMSV UG nichtig ist und Sie somit von der Zahlungsverpflichtung entbunden sind. Eine Option könnte es auch sein, einfach nicht zu zahlen, da ohnehin nicht davon auszugehen ist, dass die DMSV UG ein Interesse hat, ihr Geschäftsmodell gerichtlich überprüfen zu lassen. Vielmehr könnte das Kalkül darin bestehen, dass schon genug Doofe zahlen; die Nichtzahler lässt man einfach in Ruhe, um sein Geschäftsmodell nicht zu gefährden.
Kontaktieren Sie uns gerne und übermitteln Sie uns das Schreiben der "DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG (haftungsbeschränkt)". Wir werden uns schnellstmöglich mit einer Einschätzung bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können und Ihnen aufzeigen, welche Kosten für unsere Dienstleistung, Ihnen die "DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG (haftungsbeschränkt)" vom Hals zu halten, entstehen werden. [FunFact: Die "DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG (haftungsbeschränkt)" scheint noch nicht davon gehört zu haben, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, ordnungsgemäß auf Geschäftsbriefen zu firmieren. Die Firmierung als "DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG" also ohne den Zusatz "haftungsbeschränkt" könnte ein Wettbewerbsverstoß darstellen.
Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht).
Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.