Urheberrechtliche Panoramafreiheit für Drohnenfotos

drone 1080844 640Fernsteuerbare Drohnen werden immer beliebter und sind vielseitig einsetzbar. Viele Nutzer fertigen mit der Drohne Luftbildaufnahmen im öffentlichen Raum an. Doch wie verhalten sich diesen Aufnahmen zum Urheberrecht? Mit dieser Frage befasste sich nun das LG Frankfurt (Az.: 2-06 O 136/20) und weicht dabei in seinem Urteil von der Leitrechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab.

Erfahren Sie mehr zum Hintergrund und wie das LG Franktfurt zu seiner Entscheidung kam.

Online-Shops & BREXIT - Die Auswirkungen des Brexit auf Online-Shops - Teil 4

brexitRegulierungsgebote und -verbote für den digitalen Handel

Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments vom 27. April 2021 ist das Handels- und Kooperationsabkommen nun endlich in Kraft getreten. Die vergangene mehrmonatige Untersuchung derselben in bereits drei Blogbeiträgen war also doch nicht „für die Katz“.
In diesem Beitrag werden wir das neue Brexit-Abkommen nach den Regelungen zum digitalen Handel unter die Lupe nehmen und nach der Relevanz für Online-Shops abklopfen. Geregelt sind dabei Ge- und Verbote gerichtet an die EU und das Vereinigte Königreich (nachfolgend „VK) im Zusammenhang mit dem digitalen Handel.

 

WhatsApp Facebook Datenschutz DSGVO - Hamburgischer Datenschutzbeauftragter erlässt Eilverfügung und untersagt Übertragung der Kontaktdaten zu Facebook

WhatsApp Facebook DatenschutzDer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat Facebook durch aufsichtsbehördliche Untersagungsverfügung verboten, personenbezogene Daten von WhatsApp zu eigenen Zwecken zu verarbeiten. Es wurde auch der sofortige Vollzug angeordnet. Damit steht die von WhatsApp seit Wochen und Monaten propagierte Zusammenschaltung der Datenbestände zur Debatte. In den letzten Tagen hat WhatsApp den Druck auf seine Nutzer durch immer häufigere "NagScreens" gesteigert, der Datenweitergabe an den Mutterkonzern Facebook endlich zuzustimmen, wenn dies nicht bis am 15.05.2021 geschehe, dann werde man WhatsApp für die "nicht willigen" User deaktivieren.

Nach unserer Ansicht ist es datenschutzrechtlich auch höchst fragwürdig, dass es nicht möglich ist, eine einmal erteilte Erlaubnis / Einwilligung wieder rückgängig zu machen. Dabei sieht die DSGVO explizit ein Widerrufsrecht vor, das man genauso einfach ausüben können muss wie die Erteilung der Einwilligung. Auch hiergegen wird verstoßen.

Viele User sind daher in der letzten Zeit schon auf datenschutzkonforme Messenger wie Threema und Signal ausgewichen und haben sich von dem bisherigen Marktführer "WhatsApp" verabschiedet.

Nach Ansicht von DURY LEGAL genau das richtige Vorgehen. Warum sollte man sich dazu drängen lassen, mit seinen Daten zu bezahlen, wenn es kostengünstige bzw. kostenfreie datenschutzkonforme Alternativen wie Threema und Signal gibt?

Lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung zu WhatsApp, Facebook, Datenschutz & DSGVO:

Verwendung der Bezeichnungen Zeichen® und ™ im Geschäftsverkehr

tm und r im kreisMarkeninhaber stellen sich immer wieder die Frage, wann sie das Registered Zeichen ("R im Kreis", abgekürzt ®) oder das Trademark Zeichen (abgekürzt ™) verwenden dürfen.

Verwendet man im Deutschen das Zeichen ® oder ™ ohne eine Marke zu besitzen, kann dies wettbewerbswirdrig sein und somit nach Rechtssprechung des BGH abgemahnt werden (Urteil vom 26.02.2009 - Az. I ZR 216/06).

Rechtliche Probleme beim Betrieb eines Instagram-Shops (Insta-Shop) - Teil 1

insta shopsImpressum und Datenschutzerklärung als Betreiber eines Instagram-Shops

In unserer Blogbeitragsreihe Rechtliche Probleme beim Betrieb eines Instagram-Shops (Insta-Shop) geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Fallstricke und Probleme beim Betrieb eines Insta-Shops. Hier müssen nämlich strengere Vorgaben und kompliziertere datenschutzrechtliche Regelungen beachtet werden, als es beim Betrieb eines normalen Onlineshops der Fall ist.

Lesen Sie im ersten Teil unserer Blogbeitragsreihe welche Angaben das Impressum und die Datenschutzerklärung für Instagram-Shops enthalten müssen.

Markenportal von DURY LEGAL auf Markenportal.net gelauncht

DURY LEGAL MarkenportalZum 15.04.2021 startete das DURY LEGAL Markenportal auf www.markenportal.net. Mandanten erhalten so einen direkten Zugriff auf ihre Markenverwaltungsakten bei DURY LEGAL und können dort auf die relevanten Dokumente unserer Markenverwaltungsakten online in Echtzeit zugreifen. 

Zudem ist es möglich, Zugriffe einzelner Mitarbeiter zu limitieren und Akten zu soriteren, zu filtern und in Excel und andere Dateiformate zu exportieren.

So erhalten Sie rasch Überblick über extensive Markenportfolios und können sich dank einer manuellen Datenverifizierung und einem Online-Abgleich mit den Datenbanken von offiziellen Markenämtern auf die Richtigkeit Ihrer Daten im DURY LEGAL Markenportal verlassen. Lesen Sie weiter, um weitere Informationen über das DURY LEGAL Markenportal zu erhalten!

Nachgemachte Fischstäbchen - Seemänner streiten vor Gericht - Urteil des LG München I vom 03.12.2020 - Az. 17 HK O 5744/20

unitea - Fischstäbchen - via PixabayWas ist mit den Fischstäbchen passiert? Worüber stritten die "Seemänner"?

Vor dem Landgericht München I stritten zwei Unternehmen über die Werbung für Fischprodukte, genauer gesagt: von "Fischkonserven"und "Fischstäbchen".
Das klagende Unternehmen warb seit Jahrzenten im Wesentlichen für Fischstäbchen mit einer Figur namens „Käpt’n Iglo“. Optisch war die Figur ein bärtiger, europäisch aussehender Mann mittleren Alters (im Marketing auch als „Best Ager“ bekannt). Gekleidet war die Figur in typischem „Seemanns-Look“ bestehend aus blauem Anzug, weißem Rollkragen und blauer Schiffermütze. Die Grundfarben seiner Präsentation waren blau, grau und weiß. Als Kulisse diente stets ein maritimes Ambiente, welches eine Hafen- bzw. Schiffsszenerie mit Himmel und Meer im Blick darstellte.

Lesen Sie nachfolgend, mit was sich das Gericht in dem konkreten Fall genau beschäftigen musste.

Newsletter von DURY LEGAL jetzt auch online abrufbar!

newslätter.pngDer aktuelle DURY LEGAL Newsletter ist nun auch online abrufbar unter der URL: https://www.dury.de/archive/185-dury-legal-newsletter-informationen-und-entwicklungen-aus-dem-it-recht-und-ip-recht 

In diesem Newsletter haben wir für Sie die neuesten Informationen aus dem Blog von DURY LEGAL zusammengestellt.

Regelmäßige Überprüfung der Warenabbildung für Amazon-Händler

online shopEine technische Funktion von Amazon birgt potentielles Risiko für Onlineshop-Händler. Im Rahmen der so genannten Anhängen Funktion können sich Händler an die Angebote anderer Anbieter „anhängen“. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 18.03.2021 - Az. 6 W 8/18) bestehen für Händler, die sich an andere Angebote anhängen besondere Kontrollpflichten. Alle angebotenen Produkte müssen nach Ansicht des OLG Frankfurt regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob die verkauften Produkte auch den auf dem angehängten Produkt befindlichen Bilder entsprechen.

Erfahren Sie mehr zum Hintergrund und warum das OLG Frankfurt zu dieser Entscheidung kam.

Die Auswirkungen des Brexit auf Online-Unternehmer Teil 3

brexitDatentransfers in das Vereinigte Königreich

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs am 31.01.2020 stand aus datenschutzrechtlicher Perspektive fest, dass Großbritannien nach Ablauf der vereinbarten Übergangsregelungen ein Drittland i. S. d. DSGVO sein wird.
Das erste Austrittsabkommen und das folgende Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich stellen hierzu Übergangsregelungen auf, auf die wir im Folgenden eingehen.

Lesen Sie nachfolgend wie die datenschutzrechtliche Status von Großbritannien zur Zeit ist und welche Konsequenzen in der Praxis von EU Unternehmen gezogen werden sollten, um rechtliche Risiken bewältigen zu können.