Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat unserem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Michael Pfeiffer, aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des IT-Rechts die Befugnis erteilt, die Bezeichnung “Fachanwalt für IT-Recht” zu führen.
Das gesamte Team von DURY LEGAL gratuliert ihm von Herzen!
Rechtsanwalt Michael Pfeiffer betreut bereits seit dem Jahr 2016 unsere Mandanten erfolgreich im Bereich des IT-Rechts, insbesondere des Datenschutzrecht sowie IT-Vertragsrechts sowie des Markenrechts, Urheberrechts und Wettbewerbsrechts.
DURY LEGAL ist damit die erste und bislang einzige Anwaltskanzlei im Saarland, die über zwei Fachanwälte für IT-Recht verfügt.
Wenn Sie rechtlichen Support von Rechtsanwalt Michael Pfeiffer benötigen, melden Sie sich einfach unter

Das Markenteam von DURY LEGAL übernimmt ab Oktober 2020 die Verwaltung über ein international weit ausgedehntes Markenportfolio eines rheinland-pfälzischen Maschinenbauunternehmens.
Das automatisierte Kopieren von Daten aus einer Datenbank mittels Web-Scraper-Tools wird immer einfacher. Hierzu gab es in den letzten 10 Jahren schon
Vor einigen Wochen wurde mitten in der Corona Krise heiß darüber diskutiert, ob die beim Deutschen Patent- und Markenamt, unter der Registernummer DE303160438, eingetragene Wortmarke „Webinar“ dazu geeignet ist Abmahnungen auszusprechen.
DURY LEGAL hat einen großen saarländischen Klinikverband in Hinblick auf den Abschluss eines urheberrechtlichen Rechte Buy-Out Vertrages für das neu entwickelte Corporate Design beraten und begleitet zur Zeit die Neuanmeldung diverser nationaler deutscher Marken (DPMA) für diesen Klinikverband.
Datenschutzverstöße können schnell teuer werden, insbesondere dann, wenn man ein öffentliches Unternehmen (wie z.B. eine Krankenkasse) ist. Dass Bußgelder jeden treffen können zeigt das neuste Beispiel aus Baden-Württemberg. Obwohl die AOK Baden-Württemberg sich laut Aussage des Landesdatenschutzbeauftragen „konstruktiv“ verhalten hat, wurde gegen diese ein Bußgeld in Höhe von 1,24 Millionen Euro verhängt, da sie unberechtigterweise Daten aus älteren Gewinnspielen zu Werbezwecken genutzt hat.