Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt Michael Pfeiffer

MP FachanwaltDer Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat unserem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Michael Pfeiffer, aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des IT-Rechts  die Befugnis erteilt, die Bezeichnung “Fachanwalt für IT-Recht” zu führen.

Das gesamte Team von DURY LEGAL gratuliert ihm von Herzen!

Rechtsanwalt Michael Pfeiffer betreut bereits seit dem Jahr 2016 unsere Mandanten erfolgreich im Bereich des IT-Rechts, insbesondere des Datenschutzrecht sowie IT-Vertragsrechts sowie des Markenrechts, Urheberrechts und Wettbewerbsrechts.

DURY LEGAL ist damit die erste und bislang einzige Anwaltskanzlei im Saarland, die über zwei Fachanwälte für IT-Recht verfügt.

Wenn Sie rechtlichen Support von Rechtsanwalt Michael Pfeiffer benötigen, melden Sie sich einfach unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter +49 681 94005430.

DURY LEGAL übernimmt Verwaltung eines Markenportfolios eines rheinland-pfälzischen Maschinenbauunternehmens

dury legal logo blauDas Markenteam von DURY LEGAL übernimmt ab Oktober 2020 die Verwaltung über ein international weit ausgedehntes Markenportfolio eines rheinland-pfälzischen Maschinenbauunternehmens.

Nachdem das Unternehmen bereits Mitte des Jahres 2019 die Absicht bekundete, mit seinen Marken von einer etablierten Mannheimer Patentanwaltskanzlei zu DURY LEGAL zu wechseln, wird dieser Wechsel nun zum 01.10.2020 vollzogen.

Das mit der Migration der ca. 25 Marken befasste DURY LEGAL-Marken-Team besteht aus Wirtschaftsjuristin Mükrime Özgün LL.M., Wirtschaftsjuristin Teresa Lukas LL.M. und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M.. Gegenstand des Projekts ist auch die Analyse des bestehenden Portfolios sowie dessen juristische und betriebswirtschaftliche Optimierung.

Das Markenteam von DURY LEGAL verwaltet bereits seit über einem Jahrzehnt zahlreiche Marken im In- und Ausland und bietet alle Leistungen in Zusammenhang mit der Verwaltung von Schutzrechten in Deutscher und Englischer Sprache an.

Wenn auch Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Verwaltung und der Ausrichtung Ihres Markenportfolios oder der Neuanmeldung von Marken benötigen, rufen Sie einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder Schreiben Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Erstellung von Angeboten zur Migration eines Markenportfolios und eine Kostenanalyse bzgl. der laufenden Verwaltungskosten erstellt DURY LEGAL kostenfrei.

Webscraping, Screenscraping und das Datenbankurheberrecht

Screenscraping Webscraping BotDas automatisierte Kopieren von Daten aus einer Datenbank mittels Web-Scraper-Tools wird immer einfacher. Hierzu gab es in den letzten 10 Jahren schon einige Entscheidungen. Die Rechtslage lässt sich so zusammenfassen, dass Screescraping und Webscraping grundsätzlich zulässig ist, wenn von den eingesetzten Bots (Crawler, Scraper) keine technischen Schutzmaßnahmen überwunden werden und man auch keine eigene "Schattendatenbank" mit den Daten bestückt.

Problematisch sind vor allem also Szenarien, bei denen man Daten aus einem System (z.B: Online-Shop) ausliest und in ein eigenes einspeist.

Dies haben viele Entwickler nicht auf dem Radar.

Lesen Sie nachfolgend, wie das OLG Köln im Februar 2020 über einen aktuellen Screenscraping-Fall entschieden hat.

Webinar Marke Abmahnung - Markenschutz der eingetragenen Wortmarke „Webinar“ – Hätte die Wortmarke überhaupt vom Deutschen Patent-und Markenamt eingetragen werden dürfen

mistake 1966448 640Vor einigen Wochen wurde mitten in der Corona Krise heiß darüber diskutiert, ob die beim Deutschen Patent- und Markenamt, unter der Registernummer DE303160438, eingetragene Wortmarke „Webinar“ dazu geeignet ist Abmahnungen auszusprechen.

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema...

Kein automatischer Schadensersatzanspruch bei Verletzung der DSGVO, Urteil des LG Hamburg, 04.09.2020, 324 S 9/19

Wie nun bekannt wurde, hat das LG Hamburg mit Urteil vom 04.09.2020 (Az.: 324 S 9/19) entschieden, dass bei Verstößen gegen die DSGVO dem Betroffenen nicht ohne Weiteres ein Anspruch auf Ersatz immaterieller
Schäden („Schmerzensgeld“) aus Art. 82 DSGVO oder sonst einem rechtlichen Aspekt zusteht.

Ein Schadensersatzanspruch kann nach Ansicht des LG Hamburg nur dann eingreifen, wenn auch tatsächlich ein Schaden eingetreten ist.

Allein der Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften führt nicht zu einer Verpflichtung des Verantwortlichen zur Zahlung von Schadensersatz (so auch LG Karlsruhe, Urteil vom 2.8.2019 – 8 O 26/19 = ZD 2019, 511).

Volltext:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?doc.id=JURE200013067&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

#InvestInPrivacy: DURY LEGAL wird Mitglied bei "noyb - none of your business"

Logo noyb cmyk

Spätestens seit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 ist jedes Unternehmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO verpflichtet.

Leider betrachten viele Unternehmen das Thema "Datenschutz" immer noch als "nervigen Faktor", den man einfach ignorieren kann. Dass Datenschutz Transparenz und somit Vertrauen schafft, haben viele Unterenhmen immer noch nicht kapiert.

Stattdessen wundern sie sich über schlechte Zahlen, wenn die Kunden nach einem Datenskandal kein Vertrauen mehr besitzen und zu Konkurrenten wechseln, zu denen mehr Vertrauen besteht.

Da das Thema "Datenschutz" bei DURY LEGAL eine sehr wichtige Rolle spielt, unterstützen wir seit kurzem das "Europäische Zentrum für digitale Rechte" - NOYB ("noyb - none of your business").

Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr über "noyb"...

DURY LEGAL schafft mit sofortiger Wirkung alle Faxgeräte ab

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DURY LEGAL hat mit sofortiger Wirkung alle Faxgeräte abgeschafft, da wir uns im Jahr 2020 befinden.

Elektronisch ist DURY LEGAL per beA oder E-Mail erreichbar.

Für die verschlüsselte Kommunikation steht das DURY LEGAL Mandantenportal zur Verfügung oder Sie nutzen die öffentlich verfügbaren PGP-Schlüssel von DURY LEGAL.

Wenn Sie Fragen zur Möglichkeit der elektronischen Erreichbarkeit von DURY LEGAL haben, rufen Sie einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder Schreiben Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

DURY LEGAL berät große Klinikkette beim Abschluss eines urheberrechtlichen Rechte-Buy-Out-Vertrages

alle rechte vorbehalten coloures pic fotolia.com DURY LEGAL hat einen großen saarländischen Klinikverband in Hinblick auf den Abschluss eines urheberrechtlichen Rechte Buy-Out Vertrages für das neu entwickelte Corporate Design beraten und begleitet zur Zeit die Neuanmeldung diverser nationaler deutscher Marken (DPMA) für diesen Klinikverband.

Buy-Out-Verträge dienen dazu, die Rechte eines Urhebers an seinem Werk gegen eine entsprechende Vergütung zu übertragen. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die externe Leistungen von Agenturen oder Freelancern beziehen, um sich z. B. die Rechte an ihrem neu entwickelten CD / Logo umfassend zu sichern. Die Schwierigkeiten bei der Verhandlung eines Rechte-Buy-Out-Vertrages bestehen darin, die Interessen beider Parteien – Designer / Agentur und Unternehmen - korrekt abzubilden und die Rechtslage für die Zukunft so eindeutig zu regeln, dass zukünftige Streitigkeiten gar nicht entstehen können.

Das Beratungsprojekt bzgl. des Rechte-Buy-Out-Vertrages wurde von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. geleitet. Die Markenanmeldekampagne wird von dem DURY Marken-Team unter der Leitung von Wirtschaftsjuristin Mükrime Özgün LL.M. DURY LEGAL mit Unterstützung von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. umgesetzt.

Falls Sie Unterstützung beim Schutz Ihres Corporate-Designs und der Sicherung umfassender Nutzungs- und Verwertungsrechte in Zusammenarbeit mit externen Agenturen benötigen, rufen Sie uns unter der +49 (0)681 94005430 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Bildquellennachweis: alle rechte vorbehalten coloures pic fotolia.com

DURY LEGAL berät Kreditkarteninstitut beim Ankauf einer Unionsmarke

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DURY LEGAL beriet im Jahr 2019/2020 eine Transaktion bzgl. einer prioritätsälteren Unionsmarke von einem texanischen Finanzunternehmen zu einem deutschen Kreditkarteninstitut. Die Transaktion wurde auf Verkäuferseite von der französischen IP-Kanzlei Plasseraud IP (www.plasseraud.com) begleitet.

Im Team von DURY LEGAL führte RA Marcus Dury LL.M. die Verhandlungen.

Im Bereich Markenrecht verfügt DURY LEGAL über eine eigene Markenabteilung, die auf eine jahrelange Erfahrung in Zusammenhang mit der Verwaltung von Schutzrechten in Deutscher und Englischer Sprache zurückblicken kann.

Wenn auch Sie Unterstützung bei der  Verwaltung und der Ausrichtung Ihres Markenportfolios benötigen, rufen Sie einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder Schreiben Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Achtung bei der Verwendung von Gewinnspieldaten - LfDI Baden-Württemberg verhängt Bußgeld in Höhe von 1.240.000 € gegen Krankenversicherung AOK Baden-Württemberg wegen Datenschutzverstößen

keyboard 1776643 640Datenschutzverstöße können schnell teuer werden, insbesondere dann, wenn man ein öffentliches Unternehmen (wie z.B. eine Krankenkasse) ist. Dass Bußgelder jeden treffen können zeigt das neuste Beispiel aus Baden-Württemberg. Obwohl die AOK Baden-Württemberg sich laut Aussage des Landesdatenschutzbeauftragen „konstruktiv“ verhalten hat, wurde gegen diese ein Bußgeld in Höhe von 1,24 Millionen Euro verhängt, da sie unberechtigterweise Daten aus älteren Gewinnspielen zu Werbezwecken genutzt hat.