LG Frankfurt a.M.: Verpflichtende Auswahl der Anrede verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

diversDer Betrieb von Online-Shops stellt den Verantwortlichen vor viele rechtliche Hindernisse. Von der neuen Entscheidung dürften aber auch weitere Formulare wie Kontaktformular& Newsletter betroffen sein. Das Landgericht Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 3.12.2020 (Az. 2-13 O 131/20), festgestellt dass die Verpflichtung in einem Online-Shop bzw. einem Registrierungsformular zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität verletzt.

DSGVO: Lagerung von Patientenakten stellt keine Datenverarbeitung dar

files 4440841 640Patientendaten im Krankenhaus sind besonders schützenswert und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden. Aber nicht jeder Vorgang, bei dem solche Patientendaten betroffen sind, stellt auch eine Datenverarbeitung dar, die unter die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fällt. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied mit seinem Beschluss vom 15. Oktober 2020 (Az.: 5 Bs 152/20), dass die bloße Lagerung von alten Patientenakten keine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist.

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BGH: Gegenabmahnung als Reaktion auf Abmahnung eines Mitbewerbers ist nicht rechtsmissbräuchlich und Bestimmtheitsgrundsatz gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gilt nicht für Abmahnungen - BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18 - OLG Hamm - LG Bochum

highstackoffoldersVivianSeefeld FotoliacomWenn eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eingeht ist es sehr verlockend, zu schauen, welche Wettbewerbsverstöße der Abmahner denn so alles  begangen hat.

Bisher war nicht letztinstanzlich geklärt, wie das Institut der "Gegenabmahnung" bzw. "Retourkutschen-Abmahnung" rechtlich eingeordnet werden sollte. Die Instanzrechtsprechung ging bislang davon aus, dass es zumindest unzulässig, d.h. rechtsmissbräuchlich ist, wenn man die Gegenabmahnung primär deshalb ausspricht, um Verhandlungsmasse zu schaffen.

Extrem ungeschickt war es daher, wenn man in der Gegenabmahnung einen inhaltlichen Zusammenhang zu der ersten Abmahnung hergestellt und ggf. vorgeschlagen hat, beide Seiten sollten doch einfach wechselseitig auf die Kostenforderungen verzichten, das Kriegsbeil einfach begraben und sich "auf ein Unentschieden" einigen.

Der BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 21.01.2021 nun klargestellt, dass es grundsätzlich kein Problem darstellt, wenn man eine berechtigte Gegenabmahnung ausspricht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18 - OLG Hamm - LG Bochum) und es auch kein Problem zu sein scheint, wenn man wie folgt ein "Unentschieden" erreichen will:

Bildquelle: highstackoffoldersVivianSeefeld Fotolia.com

Datenschutzberatung für Behörden - Neue Landing-Page für die öffentliche Hand gestartet!

Datenschutz BehördeAm 07.04.2021 haben wir eine neue Micro-Landing-Page zum Thema Behördendatenschutz auf www.behoerde-datenschutz.de gestartet.

Die Seite wird nach und nach mit weiterem Content bestückt und dient dazu, bekannt zu machen, dass wir bei DURY LEGAL in den letzten 10 Jahren einen Schwerpunkt bzgl. der Beratung der öffentlichen Hand in allen Fragen des Datenschutzes herausgebildet haben.

Zu unseren Mandanten zählen Gebietskörperschaften von der Großstadt bis zu kleinen Kommunen, Jobcenter, Landesministerien, gesetzliche Krankenkassen, öffentlich-rechtlich organisierte Zweckverbände, Eigenbetriebe der öffentlichen Hand und Krankenhausgesellschaften in öffentlicher Trägerschaft.

Wenn auch Ihre Organisation Unterstützung im Bereich des Datenschutzes benötigt, können Sie einfach unser Kontaktformular für KdöR nutzen.

Datenschutzhinweise im App Store: Wie Apple den Datenschutz kennzeichnen will

cyber security 2765707 640Seit kurzem müssen alle Apps im App Store angeben, welche Nutzerdaten sie verwenden. Damit will Apple seinen Nutzern mehr Datenschutz gewährleisten. Wie die Kennzeichnung konkret aussieht und was sie bezwecken soll, erfahren Sie im folgendem Blogbeitrag.

ORGANISATION INTELLECTUAL PROPERTY - OIP - WARNUNG: Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach Unions-Markenanmeldung

OIP trademark fraudDerzeit werden wieder verstärkt betrügerische Zahlungsaufforderungen an Markenanmelder versendet, die weitgehend offiziellen Anschein erwecken und nur im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass man einen vollkommen wertlosen Eintrag auf irgendeiner Website erhält. Die Summe, die für diesen Nonsens gezahlt werden soll, bewegt sich bei ca. 2.000€ und damit in etwa bei dem doppelten, was  für eine europäische Markenanmeldung beim EUIPO in 3 Klassen an Amtsgebühren zu erwarten ist.

Die Absender dieser Pseudo-Rechnungen / Pseudo-Gebührenbescheide überwachen die öffentlichen Markenregister und schicken diese Anschreiben an die Anmelder neuer Unionsmarken.

In den letzten Tagen erhielten unsere Mandanten solch unerwünschte Post z.B. von der "ORGANISATION INTELLECTUAL PROPERTY - OIP".

Zahlen Sie bitte niemals auf solche Pseudo-Rechnungen! Alle unsere Mandanten erhalten sämtliche Rechnungen ausschließlich über unsere Kanzlei. Sie können daher sicher sein, nur an die richtigen Markenregister zu zahlen. Wir bitten Sie, vorsichtig zu sein.

WICHTIG: Informieren Sie auch Ihre Buchhaltung!

Falls Sie schon gezahlt haben sollten, lohnt sich oft eine Rückforderung. Wir haben schon erlebt, dass Gelder daraufhin anstandslos zurückgezahlt wurden, da die Betreiber ihr betrügerisches Geschäftsmodell nicht gefährden wollen.

Das Schreiben für eine total wertlose Eintragung bei der "ORGANISATION INTELLECTUAL PROPERTY - OIP" sieht wie folgt aus:

Die Auswirkungen des Brexit auf Online-Unternehmen -Teil 2

brexitDer Aufbau, die Systematik und die Auslegung des Handels- und Kooperationsabkommens

Im ersten Teil unserer Beitragsreihe zu den Auswirkungen des Brexit auf Online-Unternehmen, haben wir herausgearbeitet, dass der Partnerschaftsrat durch den Beschluss Nr. 1/2021 vom 23. Februar 2021 die vorläufige Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens bis zum 30. April 2021 verlängte.
Begründet wurde diese Verlängerung damit, dass man dem Europäischen Parlament mehr Zeit zur Überprüfung des Abkommens einräumt, bevor es über seine Zustimmung zu dem Abkommen abstimmt. Aus mehreren Gründen ist die Begründung nachvollziehbar. Das Abkommen umfasst 1449 Seiten und ist äußerst komplex aufgebaut.
Um die neuen Regelungen des Abkommens (in ersten Fachzeitschriften kurz „EUUKTCA“ genannt) schrittweise zu begreifen, hilft es zunächst dessen allgemeinen Aufbau, Systematik und Auslegungsregeln vor Augen zu führen.

Lesen Sie den zweiten Teil unserer Beitragsreihe "Die Auswirkungen des Brexit auf Online-Unternehmen"...

Die Auswirkungen des Brexit auf Online-Unternehmen - Teil 1

brexitDas neue Handels- und Kooperationsabkommen vom 31.12.2020 in Relation zum Austrittsabkommen vom 12.11.2019

Nachdem das Thema „Brexit“ in der deutschen Alltagspresse aufgrund gegenwärtig relevanterer Themen um Covid-19 an Bedeutung verloren hat, ist es dennoch für Online-Unternehmer nicht zu vernachlässigen. Insbesondere ist es für solche mit starkem Geschäft mit dem Vereinigten Königreich äußerst ratsam, die gegenwärtigen rechtlichen Entwicklungen im Blick zu haben.
Im Rahmen unseres ersten Beitrags der Reihe „Die Auswirkungen des Brexits auf Online-Unternehmer“ beleuchten wir fundamentale rechtliche Fragen:

Welches Recht findet Anwendung?

Datenschutzerklärung für Behörden - Rechtliche Probleme beim Betrieb von Internetseiten von Körperschaften des öffentlichen Rechts

behördeBehörden und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (KdöR), also auch kommunale Eigenbetriebe, Krankenkassen, Landesstiftungen oder Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden betreiben - ebenso wie privatrechtliche Unternehmen und Organisationen - mittlerweile selbstverständlich Internetseiten, leisten hierdurch Öffentlichkeitsarbeit und bieten bürgernahe Leistungen an.

Dabei müssen jedoch strengere Vorgaben und kompliziertere datenschutzrechtliche Regelungen beachtet werden, als es bei privatrechtlichen Unternehmen der Fall ist.

Insbesondere gelten für KdöR von der DSGVO und dem BDSG abweichende Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, nämlich die des Landesdatenschutzrechts. Für christliche-religiöse Organisationen ist ggf. kirchliches Datenschutzrecht einschlägig.

Viele online verfügbare Legal Tech Services versagen daher bei der Erstellung passender Rechtstexte.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Fallstricke und Probleme beim Betrieb von Internetseiten durch Behörden und andere KdöR. Der Betrieb von Internetseiten durch Pfarrgemeinden, Bistümer und sonstige kirchliche Organisationen wie z.B. religiösen Stiftungen bleibt einem gesonderten Blog-Beitrag vorbehalten.

Lesen Sie nachfolgend was juristische Personen des öffentlichen Rechts bei der Ausgestaltung von Impressum und Datenschutzerklärung achten müssen.

Bildquelle: wal_172619 / Pixabay / stempel-büro-buchhaltung-geschäft-5100281

Ab März: Inkrafttreten der neuen Energielabel und der Energieeffizienzklassen

energielabel newSeit der Einführung des Energielabels im Jahr 1995 gab es viele technische Neuerungen. Energiegeräte werden immer effizienter. Die letzte Anpassung im Jahr 2010, bei der die - heute weit verbreiteten - Energieklassen A+, A++ und A+++ eingeführt worden sind, ist ebenfalls schon wieder veraltet. Fast alle modernen Geräte weisen eine Energieeffizienz von A+ und aufwärts auf. Das Problem hierbei ist, dass der Unterschied zwischen A+ und A++ für den Verbraucher kaum mehr zu greifen ist. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 2020 beschlossen, die Energielabel noch einmal neu aufzustellen.

Lesen Sie weiter und erfahren Sie was sich mit der Anpassung des Energielabels ändert.