Datentransfers in das Vereinigte Königreich
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs am 31.01.2020 stand aus datenschutzrechtlicher Perspektive fest, dass Großbritannien nach Ablauf der vereinbarten Übergangsregelungen ein Drittland i. S. d. DSGVO sein wird.
Das erste Austrittsabkommen und das folgende Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich stellen hierzu Übergangsregelungen auf, auf die wir im Folgenden eingehen.
Lesen Sie nachfolgend wie die datenschutzrechtliche Status von Großbritannien zur Zeit ist und welche Konsequenzen in der Praxis von EU Unternehmen gezogen werden sollten, um rechtliche Risiken bewältigen zu können.

Der Betrieb von Online-Shops stellt den Verantwortlichen vor viele rechtliche Hindernisse. Von der neuen Entscheidung dürften aber auch weitere Formulare wie Kontaktformular& Newsletter betroffen sein. Das Landgericht Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 3.12.2020 (Az. 2-13 O 131/20), festgestellt dass die Verpflichtung in einem Online-Shop bzw. einem Registrierungsformular zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität verletzt.
Patientendaten im Krankenhaus sind besonders schützenswert und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden. Aber nicht jeder Vorgang, bei dem solche Patientendaten betroffen sind, stellt auch eine Datenverarbeitung dar, die unter die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fällt. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied mit seinem Beschluss vom 15. Oktober 2020 (Az.: 5 Bs 152/20), dass die bloße Lagerung von alten Patientenakten keine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist.
Wenn eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eingeht ist es sehr verlockend, zu schauen, welche Wettbewerbsverstöße der Abmahner denn so alles begangen hat.
Am 07.04.2021 haben wir eine neue Micro-Landing-Page zum Thema Behördendatenschutz auf
Seit kurzem müssen alle Apps im App Store angeben, welche Nutzerdaten sie verwenden. Damit will Apple seinen Nutzern mehr Datenschutz gewährleisten. Wie die Kennzeichnung konkret aussieht und was sie bezwecken soll, erfahren Sie im folgendem Blogbeitrag.
Derzeit werden wieder verstärkt betrügerische Zahlungsaufforderungen an Markenanmelder versendet, die weitgehend offiziellen Anschein erwecken und nur im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass man einen vollkommen wertlosen Eintrag auf irgendeiner Website erhält. Die Summe, die für diesen Nonsens gezahlt werden soll, bewegt sich bei ca. 2.000€ und damit in etwa bei dem doppelten, was für eine europäische Markenanmeldung beim EUIPO in 3 Klassen an Amtsgebühren zu erwarten ist.
Behörden und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (KdöR), also auch kommunale Eigenbetriebe, Krankenkassen, Landesstiftungen oder Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden betreiben - ebenso wie privatrechtliche Unternehmen und Organisationen - mittlerweile selbstverständlich Internetseiten, leisten hierdurch Öffentlichkeitsarbeit und bieten bürgernahe Leistungen an.