Seit der Einführung des Energielabels im Jahr 1995 gab es viele technische Neuerungen. Energiegeräte werden immer effizienter. Die letzte Anpassung im Jahr 2010, bei der die – heute weit verbreiteten – Energieklassen A+, A++ und A+++ eingeführt worden sind, ist ebenfalls schon wieder veraltet. Fast alle modernen Geräte weisen eine Energieeffizienz von A+ und aufwärts auf. Das Problem hierbei ist, dass der Unterschied zwischen A+ und A++ für den Verbraucher kaum mehr zu greifen ist. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 2020 beschlossen, die Energielabel noch einmal neu aufzustellen.
Der durchschnittliche Verbraucher geht bei einer Energieeffizienzskala von A+++ bis F davon aus, dass Elektrogeräte der Effizienzklasse A weiterhin „gut“ im Verbrauch sind. Die Berechnung der Klassen orientiert sich dabei immer an einem „fiktiven Referenzgerät“. Bei einem Kühlschrank der Klasse A+++ darf der Kühlschrank maximal 21 % der Energie des Referenzgerätes verbrauchen, für die Klasse A bis zu 55 % des Referenzgerätes. Bereits dieser riesige Sprung zeigt, dass die Klasse A und A+++ derzeit so weit auseinander liegen, dass eine Anpassung notwendig wird. Ziel der neuen Verordnung ist es, dem Verbraucher eine besser strukturierte und einfachere Aufschlüsselung des Energiebedarfs zu bieten.
Das neue Label kennt keine A-Plusklassen mehr und ersetzt diese durch rein alphabetische Klassen: A (beste Einstufung) bis G (schlechteste Einstufung). Die 2010 eingeführte Ampelskala soll erhalten bleiben. Auf dem Label müssen – je nach Gerätetyp – weitere Informationen aufgebracht werden. Zudem ist auf dem neuen Energielabel verpflichtend ein QR-Code aufzubringen, über den der Verbraucher das Produkt in der europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) nachschlagen kann.
Die Einführung ist wie folgt geplant:
Die Registrierung bei ERPEL erfolgt über den Lieferanten.
Das Energielabel wird verpflichtend für folgende Geräte eingeführt:
Für alle weiteren Gerätetypen – für die eine Kennzeichnungspflicht besteht – will die EU-Kommission die Effizienzlabels bis spätestens 2030 erneuern.
Die neuen Energieeffizienzklassen gelten ab dem 01.03.2021. Der Starttermin des Produktetikettes richtet sich nach der jeweiligen Produktkategorie.
Unabhängig davon gilt die verpflichtende Umstellung der Skalen und Effizienzklassen bereits ab dem 01.03.2021. Das heißt die jeweiligen Geräte müssen ab diesem Datum entsprechend mit der korrekten Energieeffizienzklasse gekennzeichnet werden.
Grundsätzlich gibt es keine Übergangsregelung. Das heißt alle Produkte, die ab dem Startzeitpunkt in den Verkehr gebracht werden, müssen entsprechend etikettiert werden.
Befinden sich Produkte bereits im Umlauf, regelt Art. 11 Abs. 13 der „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU“ folgendes:
Sofern Sie Geräte vertreiben, die eine Energiekennzeichnung benötigen, müssen Sie sich darauf einstellen die entsprechenden Label sowohl am Produkt selbst als auch im Onlineshop auf die neue Ausgestaltung anzupassen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die neue Energieeffizienzskala für alle oben genannten Geräte bereits ab dem 01.03.2021 gilt.
Das Energielabel sollte bei Onlineshops so gut lesbar sein, dass der Verbraucher den QR-Code abscannen kann.