Die europäische Kommission hat Ende Juni kurz vor Ablauf der Frist einen Angemessenheitsbeschluss bezüglich der Datenexporte nach Großbritannien verabschiedet. Die Kommission stellt damit fest, dass nach ihrer Ansicht das Datenschutzniveau in Großbritannien auf einem gleich hohen Schutzniveau wie in der Europäischen Union ist.
Einem rechtmäßigen Export personenbezogener Daten nach Großbritannien steht somit nichts mehr im Wege.
Mit der Verabschiedung der Angemessenheitsentscheidung stellt sich die EU-Kommission gegen das EU-Parlament, welches zuvor die Verabschiedung des UK-Angemessenheitsbeschlusses mit knapper Mehrheit ablehnte.

Der „Black Friday“
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2019 führte Deutschland das Verpackungsgesetz ein, welches eine große Bedeutung für Onlinehändler hat. Mit dem neuen am 20.01.2021 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf (
Die Datenschutz Aufsichtsbhörden mehrerer deutscher Länder haben seit dem August 2020 die Internetseiten von Medienunternehmen in Bezug auf den Einsatz von Cookies und die Einbindung von Webservices von Dritten (sog. Drittdienste) untersucht. Insgesamt wurden dabei 49 Internetangebote von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden technisch untersucht. 
Wurde eine Marke angemeldet, die zuvor von einem Dritten benutzt wurde (sogenannte Vorbenutzung), stellt sich die Frage, ob der Markenanmelder bei Kenntnis der Vorbenutzung bösgläubig gehandelt hat. Gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 14 MarkenG ist eine bösgläubige Markenanmeldung von der Eintragung ausgeschlossen. Ist die Eintragung bereits erfolgt, so ist diese Eintragung gemäß § 50 Absatz 1 MarkenG nichtig und zu löschen.
Händler, die Ihre Bio-Lebensmittel mit offiziellen Gütezeichen oder Qualitätssiegel wie z.B. das EU-Bio-Siegel bewerben, erwecken beim betroffenen Verkehrskreis ein besonderes Vertrauen in die Qualität des Bio-Produkts selbst und in die Seriosität des Anbieters. Hierbei gehen Verbraucher davon aus, dass diese Siegel stets von neutralen Stellen aufgrund von objektiven Kriterien und nach Kontrollen verliehen werden.