Die europäische Kommission hat Ende Juni kurz vor Ablauf der Frist einen Angemessenheitsbeschluss bezüglich der Datenexporte nach Großbritannien verabschiedet. Die Kommission stellt damit fest, dass nach ihrer Ansicht das Datenschutzniveau in Großbritannien auf einem gleich hohen Schutzniveau wie in der Europäischen Union ist.
Einem rechtmäßigen Export personenbezogener Daten nach Großbritannien steht somit nichts mehr im Wege.
Mit der Verabschiedung der Angemessenheitsentscheidung stellt sich die EU-Kommission gegen das EU-Parlament, welches zuvor die Verabschiedung des UK-Angemessenheitsbeschlusses mit knapper Mehrheit ablehnte.