Aufgrund der Entscheidung "Schrems II" des Europäischen Gerichthofs vom 16.07.2020 (Az.: C-311/18) dürfen Datenübermittlungen in die USA nicht länger auf Grundlage des EU-US Privacy Shields erfolgen. Um nun datenschutzrechtkonform Daten in die USA (oder ggf. auch andere Drittstaaten) transferieren zu können, können beispielsweise die von der EU vorgesehenen Standarddatenschutzklauseln verwendet werden. Diese sind aber insbesondere im Falle der USA um zusätzliche Maßnahmen zu erweitern, wenn im Empfängerstaat kein gleichwertiges Datenschutzniveau herrscht.
Erfahren Sie mehr zu den Kontrollen der Aufsichtsbehörden und worauf Unternehmer achten sollten.

Die europäische Kommission hat Ende Juni kurz vor Ablauf der Frist einen Angemessenheitsbeschluss bezüglich der Datenexporte nach Großbritannien verabschiedet. Die Kommission stellt damit fest, dass nach ihrer Ansicht das Datenschutzniveau in Großbritannien auf einem gleich hohen Schutzniveau wie in der Europäischen Union ist.
Der „Black Friday“
In
2019 führte Deutschland das Verpackungsgesetz ein, welches eine große Bedeutung für Onlinehändler hat. Mit dem neuen am 20.01.2021 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf (
Die Datenschutz Aufsichtsbhörden mehrerer deutscher Länder haben seit dem August 2020 die Internetseiten von Medienunternehmen in Bezug auf den Einsatz von Cookies und die Einbindung von Webservices von Dritten (sog. Drittdienste) untersucht. Insgesamt wurden dabei 49 Internetangebote von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden technisch untersucht. 
Wurde eine Marke angemeldet, die zuvor von einem Dritten benutzt wurde (sogenannte Vorbenutzung), stellt sich die Frage, ob der Markenanmelder bei Kenntnis der Vorbenutzung bösgläubig gehandelt hat. Gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 14 MarkenG ist eine bösgläubige Markenanmeldung von der Eintragung ausgeschlossen. Ist die Eintragung bereits erfolgt, so ist diese Eintragung gemäß § 50 Absatz 1 MarkenG nichtig und zu löschen.