Verpackungsgesetz: Hinweispflichten zur Systembeteiligung

box 5766346 6409Das Verpackungsgesetz enthält eine Reihe von Pflichten für Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, erstmals verwenden und dadurch Abfall verursachen. Ziel ist es, die Auswirkungen von Kunststoffverpackungen auf die Umwelt einzudämmen, um so die Recyclingquoten zu erhöhen. Die Umsetzung des 2021 überarbeiten Verpackungsgesetz erfolgte in bislang 2 Etappen (siehe https://www.dury.de/onlinerecht-blog/erneuerung-des-verpackungsgesetzes-was-sich-konkret-aendert). Nunmehr steht im Juli die 3. Etappe der Änderungen an.
Insbesondere beinhaltet das Verpackungsgesetz eine Systembeteiligungspflicht und eine Registrierungspflicht. Für Online-Händler stellt sich somit die Frage, ob für sie im Rahmen der Dritten Etappe auch eine Pflicht besteht über eine Systembeteiligungspflicht oder die Registrierung im Verpackungsregister LUCID zu informieren.

Erfahren Sie mehr über die Systembeteiligungspflicht und die Registrierungspflicht.

Google Fonts immer lokal einbinden! - LG München: Schadensersatz wegen Einbindung von Google Fonts

hammerDas Landgericht München I verurteilte die Betreiberin einer Website zu Unterlassung und Schadensersatz (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Sie hatte denn Dienst Google Fonts auf ihrer Website als externer Service eingebunden, so dass eine Weiterleitung der IP-Adresse des klagenden Website-Besuchers an Google erfolgte. Die Website-Betreiberin habe aber kein berechtigtes Interesse an der Weiterleitung, da der Einsatz von Google Fonts auch möglich sei, ohne dabei eine Verbindung zu Google-Servern herzustellen. Weshalb die Klägerin u schlecht beraten war und Google-Fonts nicht einfach lokal auf dem Server eingebunden hat, ist ungeklärt.

Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen dieses Urteils.

DURY LEGAL positioniert sich klar gegen den Angriffskrieg in der Ukraine

ukrain europeWir von DURY LEGAL sind überzeugte Demokraten und Europäer.

DURY LEGAL hat daher Anfang März 2022 einen Betrag von erst einmal 1000,- € auf das Konto der Ukrainischen Armee überwiesen und unterstützt damit die Verteidigung der #Ukraine. Zudem supporten wir seit Anfang April 2022 die Vereinsgründung der Hilfsorganisation "Hunsrück hilft" (https://www.hunsrueck-hilft.de/), die bereits mehrfach Hilfsgüter an die polnisch-ukrainische Grenze geliefert haben. Von dort werden die Hilfsgüter dann durch ukrainische Fahrer innerhalb der Ukraine weiterverteilt, teilweise bis hinein in das ost-ukrainische Kriegsgebiet. DURY LEGAL übernimmt die mit der Vereinsgründung zusammenhängenden bürokratischen Arbeiten und wir "Hunsrück hilft" bis auf weiteres auch im Bereich Buchhaltung als DATEV-Partner kostenfrei unterstützen.

Neue Regelungen zur Auszeichnung von Pfand, Aktionspreisen, SALE-Preisen und Grundpreisen in Online-Shops ab dem 28.05.2022

store gdab509cfc 640Der Gesetzgeber ändert zum 28.05.2022 die Auszeichnung von Preisen in Online-Shops durch die Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV). Online-Shop-Händler müssen die Preisauszeichnung von Aktionspreisen, Rabattpreisen, UVP-Preisen, Grundpreisen (Preis pro kg/l) anpassen. Auf viele Lebensmittel in Flaschen fällt bereits Pfand an, dies muss in Onlineshops ebenfalls richtig gekennzeichnet werden. Die Vorgaben gelten auch für alle Handelsplattformen inklusive Google Shopping, eBay, Amazon und weitere externe Vertriebskanäle.
Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.

Neue Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zum TTDSG für Anbieter von Telemedien

pexels acrossAm 01.12.2021 trat das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft Über die Auswirkungen des TTDSG auf Internetseiten haben wir bereits informiert. Nun hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (kurz: Datenschutzkonferenz oder DSK) eine neue Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht. Diese Orientierungshilfe bietet  Anbietern von Telemediendiensten konkrete Hilfestellungen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften des TTDSG, insbesondere enthält die Praxishilfe Vorgaben und Ausgestaltungshinweise zu Cookie-Bannern.
Die wichtigsten Inhalte der Orientierungshilfe haben wir in diesem Beitrag kurz zusammengefasst.

Österreichische Datenschutzbehörde: Google Analytics verstößt gegen die DSGVO

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[Update 14.02.2022] Nach der österreichischen Datenschutzbehörde entschied nun auch die französische Datenschutzbehörde "CNIL", dass der Einsatz von Google Analytics auf europäischen Websites nicht mit der DSGVO vereinbar ist (vgl. https://www.heise.de/news/Frankreichs-Datenschutzbehoerde-Google-Analytics-ist-in-der-EU-rechtswidrig-6439306.html). Die ergriffenen zusätzlichen Maßnahmen (wie z. B. Standarddatenschutzklauseln) reichen nach Ansicht der CNIL nicht aus um das bestehende Risiko (Zugriff der US-Geheimdienste) auszuschließen. Es ist zu erwarten, dass andere europäische Aufsichtsbehörden bald ebenfalls nachlegen und den Einsatz von Google Analytics als rechtswidrig einstufen. Die niederländische Datenschutzbehörde "Autoriteit Persoonsgegevens" weist in ihren FAQ zum Einsatz von Google Analytics bereits darauf hin, dass die Verwendung von Google Analytics möglicherweise bald nicht mehr zulässig sein wird (vgl. https://autoriteitpersoonsgegevens.nl/nl/onderwerpen/internet-telefoon-tv-en-post/cookies#hoe-kan-ik-bij-google-analytics-de-privacy-van-mijn-websitebezoekers-beschermen-4898)

Wie wir in einem kurzen Blogbeitrag bereits berichteten, erklärte die österreichische Datenschutzbehörde die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch den Einsatz von Google Analytics auf Websites aus der EU für datenschutzwidrig.

In diesem Beitrag haben wir nun die Entscheidung der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde juristisch näher geprüft und erörtert, welche praktischen Konsequenzen daraus gezogen werden sollten.

Leitfaden für Cookie-Banner – Was häufig immer noch falsch gemacht wird

cookie bannerDen durchschnittlichen Internetnutzer stören die Cookie-Banner, die er jedes Mal beim Aufruf einer Website akzeptieren oder ablehnen muss. Doch in datenschutzrechtlicher Hinsicht sind die Cookie-Banner nach wie vor notwendig und müssen vom Websitebetreiber zwingend nutzerfreundlich ausgestaltet sein.

Welche Anforderungen an Cookie-Banner gelten und welche Fehler sich bei der Ausgestaltung häufig einschleichen, erfahren Sie in dem folgenden Blogbeitrag.

VGH Hessen - Cookiebot Entscheidung des VG Wiesbaden aus formellen Gründen aufgehoben! [UPDATE] Entscheidung des VGH Hessen vom 17.01.2022 Az.: 10 B 2486/21

Cookiebot Urteil DSGVO CookiebannerDer Verwaltungsgerichtshof Hessen, hat am 17.01.2022 unter dem Aktenzeichen 10 B 2486/21 in der nächsten Instanz entschieden, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in Sachen Cookiebot aus formellen Gründen aufgehoben wird, da die Frage der Vereinbarkeit des Cookie-Consent-Tools Cookiebot mit der DSGVO nicht für ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren geeignet ist. Nun muss das Verwaltungsgericht in einem Hauptsacheverfahren nochmals entscheiden. Bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergeht, können noch einige Monate vergehen. Lesen Sie hier mehr über die erstinstanzliche Entscheidung des VG Wiesbaden bzgl. der DSGVO-Konformität von Cookie-Bot.

 

Quelltext einer Behördensoftware ist keine "amtliche Information" - Urteil des VG Wiesbaden vom 17.01.2022 - 6 K 784/21.WI

VG Wiesbanden QuelltextDas Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 17.01.2022 (Az. 6 K 784/21.WI) entschieden, dass es nicht möglich ist, unter Berufung auf Informationsfreiheitsrechte gem. den Informationsfreiheitsgesetzen, die Einsichtnahme oder gar die Herausgabe des Quelltextes von Behördensoftware  zu verlangen.

Eine entsprechende Klage eines Bürgers vor dem VG Wiesbaden, der sich auf seine Informationsfreiheitsrechte berief, wurde nun abgewiesen.

DURY LEGAL war als Prozessvertreter in das Verfahren federführend involviert. Berater in dem Verfahren waren Rechtsanwalt Michael Pfeiffer (Fachanwalt für IT-Recht), Dimplomjurist Benjamin Schmidt (Datenschutzbeauftragter TÜV Rheinland) sowie Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachwanwalt für IT-Recht, Master of Legal Informatics). 

Recht auf Auskunft - DSGVO - Gemeinsame Leitlinien des EDPB / EDSA - Januar 2022

banner g2251a1e2e 640Der Europäische  Datenschutz-Ausschuss (EDPB bzw. EDSA) hat sog. "Leitlinien zum Recht auf Auskunft (auf Englisch:  Guidelines 01/2022 on data subject rights - Right of access) online gestellt. Durch diese Leitlinien, solle es Unternehmen ermöglicht werden, die Beantwortung von Auskunftsersuchen rechttsicher zu gestalten und klare Prozesse einzuführen. Zudem soll europaweit eine einheitliche Auslegung der DSGVO bzgl. der Auskunftsersuchen gewährleistet werden.

Lesen Sie nachfolgend die u.E. wichtigsten Aspekte, die wir zu den Leitlinien 01/2022 des EDSA zum Recht auf Auskunft herausgearbeitet haben.