Das Verpackungsgesetz enthält eine Reihe von Pflichten für Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, erstmals verwenden und dadurch Abfall verursachen. Ziel ist es, die Auswirkungen von Kunststoffverpackungen auf die Umwelt einzudämmen, um so die Recyclingquoten zu erhöhen. Die Umsetzung des 2021 überarbeiten Verpackungsgesetz erfolgte in bislang 2 Etappen (siehe https://www.dury.de/onlinerecht-blog/erneuerung-des-verpackungsgesetzes-was-sich-konkret-aendert). Nunmehr steht im Juli die 3. Etappe der Änderungen an.
Insbesondere beinhaltet das Verpackungsgesetz eine Systembeteiligungspflicht und eine Registrierungspflicht. Für Online-Händler stellt sich somit die Frage, ob für sie im Rahmen der Dritten Etappe auch eine Pflicht besteht über eine Systembeteiligungspflicht oder die Registrierung im Verpackungsregister LUCID zu informieren.
Erfahren Sie mehr über die Systembeteiligungspflicht und die Registrierungspflicht.