Google Analytics verstößt gegen die DSGVO - Österreichische Datenschutzbehörde

Google-Analytics DSGVO Schrems IIGoogle Analytics darf - nach Ansicht der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) - nicht auf Internetseiten aus der EU eingesetzt werden. Dies sei mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht in Einklang zu bringen.

Diese - vor dem Hintergrund des Wegfalls des EU-USA Privacy Shields im Juli 2020 (wir berichteten) - wenig überraschende Entscheidung der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde beruht auf der weit überwiegenden Rechtsansicht, dass die allgemeinen Grundsätze der Datenübermittlung gemäß Artikel 44 DSGVO verletzt sind, wenn  persönliche Nutzerinformationen an Unternehmen in den USA (hier: die Google-Konzernzentrale) weitergegeben werden. Unerheblich ist, ob US-Konzerne irgendwelche europäischen Tochtergesellschaften formell in die Datenverarbeitungsprozesse eingebunden werden.

Mit dem jetzt veröffentlichten Teilbescheid reagiert die österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde auf eine Beschwerde, der Datenschutzvereinigung NOYB, die bereits im August 2020 eingereicht wurde. Die Beschwerde bezog sich auf den Betreiber einer Internetseite aus Österreich, der Google Analytics eingebunden hatte. Eine weitergehende Beschwerde gegen Google selbst wies die österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde laut Berichten von Heise.de ab. 

Wir werden die Entscheidung der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde zeitnah juristisch näher prüfen und auf unserem Blog erörtern, welche praktischen Konsequenzen daraus gezogen werden sollten.

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.