Seit Jahren steht das Betreiben einer Facebook-Unternehmensseite, einer sog. Facebook-Fanapage datenschutzrechtlich in der Kritik. Für öffentliche Stellen wurde es auch bislang schon von den zuständigen Aufsichtsbehörden als gänzlich unzulässig angesehen.
Betreibern von Facebook-Fanpages ist es nach Ansicht der Deutschen Datenschutzkonferenz (DSK), dem inoffiziellen Zusammenschluss aller deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, nicht möglich, ihre Facebook-Seite datenschutzrechtlich konform zu betreiben. Ein Kurzgutachten der Taskforce Facebook-Fanpages der Datenschutzkonferenz zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpage vom Herbst 2022 kommt zu dem Ergebnis, dass für die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten in Zusammenhang mit dem Betrieb einer Facebook-Fanpage keine wirksamen Rechtsgrundlagen bestehen. Darüber hinaus werden die Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO nicht erfüllt.

Online-Händler müssen einiges an Informationspflichten beachten. Ob solche Informationspflichten auch über Herstellergarantien bestehen, war bisher nicht abschließend geklärt. Nun wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage geklärt, ob für Online-Händler eine Informationspflicht über eine solche Garantie besteht, obwohl der Händler nicht aktiv damit wirbt.
Die Apple Inc. versuchte mit insgesamt drei Klagen vergeblich die Löschung der Wortmarken "THINK DIFFERENT" zu verhindern. Zuvor hatte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Marken mit dem Wortbestandteil „THINK DIFFERENT“ für verfallen erklärt. Das Gericht wies die Klagen der Apple Inc. gegen die Entscheidungen des EUIPO jedoch ab.
Die vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) in ihrem Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland 2021 getätigte Einstufung der IT-Sicherheit als „angespannt bis kritisch“ stellt für alle Unternehmen eine große Gefahr dar.
Die irische Aufsichtsbehörde verhängte gegen Instagram ein Bußgeld in Höhe von 405 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Instagram ist eine Tochtergesellschaft des Konzerns Meta. Zu diesem gehören auch Facebook und WhatsApp, gegen die die irische Aufsichtsbehörde wegen Verstößen gegen die DSGVO bereits Bußgelder verhängte. Damit ist es das bislang zweithöchste Bußgeld seit Inkrafttreten der DSGVO. Das bisher höchste verhängte die luxemburgische Datenschutzbehörde gegen Amazon (746 Millionen Euro) (wir berichteten: 
Unsere Kanzlei DURY LEGAL und unser Partnerunternehmen
Ende des Jahres findet die Fußball-Weltmeisterschaft in Katar statt. Viele Unternehmen nehmen diese zum Anlass, verschiedene Werbe- und Rabattaktionen durchzuführen. Was es in rechtlicher Hinsicht dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in dem folgenden Blogbeitrag.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz forderte bereits in der Vergangenheit Bundesministerien und oberste Bundesbehörden per Rundschreiben dazu auf, Facebook-Fanpages zu deaktivieren (wir berichtetet im Juli 2021 u.a. hier:
Nicht nur Onlinehändler haben beim Angebot eines Newsletters datenschutzkonform vorzugehen. Generell müssen alle Anbieter eines Online-Newsletters die rechtlichen Erfordernisse erfüllen.