BfDI ermittelt wegen Facebook-Fanpage gegen Bundespresseamt

facebook scrabbelDer Bundesbeauftragte für Datenschutz forderte bereits in der Vergangenheit Bundesministerien und oberste Bundesbehörden per Rundschreiben dazu auf, Facebook-Fanpages zu deaktivieren (wir berichtetet im Juli 2021 u.a. hier: https://www.dury.de/datenschutzrecht-blog/behoerden-sollen-ihre-facebook-seite-abschalten). Nun ermittelt er gegen das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), das die Facebook-Fanpage der Bundesregierung betreibt.

Warum Facebook-Fanpages datenschutzrechtlich höchst bedenklich sind

Ein Problem ist bereits das Cookie-Tracking durch den Aufruf einer Internetseite, die einen Like- oder Share-Button von Facebook enthält oder die über eine Facebook-Fanpage verfügt. Unabhängig davon, ob der Websitebesucher einen Facebook-Account besitzt oder nicht, kann der Websitebetreiber so sein Surfverhalten verfolgen. Im Datenschutzjargon spricht man hierbei von einer „Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung“ oder sonstiger Rechtsgrundlage.

Doch das ist nicht das einzige datenschutzrechtliche Problem. Öffentliche Stellen, die eine Facebook-Fanpage betreiben, müssen eine Vereinbarung mit Facebook zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Voraussetzungen des Art. 26 DSGVO entspricht. Diese Vereinbarung liegt bis heute jedoch nicht vor. Facebook hat dem Bund lediglich ein „Addendum“ von Oktober 2019 übersandt.

Dieses Addendum hält der Bundesdatenschutzbeauftragte nach wie vor für unzureichend. Deshalb können Behörden, die Fanpages betreiben, ihrer Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO nicht nachkommen. Darüber hinaus reicht es in einem solchen Fall nicht aus, die Nutzer der Fanpage bezüglich des Datenschutzes auf Facebook zu verweisen. Der aktuelle Zustand verletzt daher nach Auffassung von Prof. Kelber (Anm.: Bundesbeauftragter für Datenschutz) den Schutz personenbezogener Daten der Nutzer der Fanpages und darf nicht weiter aufrechterhalten bleiben. Deshalb forderte er alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden dazu auf, ihre Facebook-Fanpages bis Ende des Jahres 2021 abzuschalten.

Bundesbeauftragter hat Anhörungsschreiben bereits versandt

Prof. Kelber versendete bereits ein Anhörungsschreiben an das BPA zur Nutzung der Facebook-Fanpage. Der BfDI kündigte an, ab Januar 2022 die Nutzung von Facebook Fanpages durch die Bundesbehörden zu prüfen. Gespräche mit dem BPA und Facebook führten jedoch zu keiner Lösung der datenschutzrechtlichen Probleme. So geht es aus einer offiziellen Kurzmeldung hervor (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/07_Anhoerung-BPA.html).

Auch die Landesbeauftragten wirken auf eine Deaktivierung von Facebook-Fanpages hin

Erst im April 2022 hat der hamburgische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit ein Statement abgegeben, in dem es heißt:

„Die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes haben beschlossen, die jeweiligen obersten Bundes- und Landesbehörden über das Kurzgutachten der DSK zu informieren, über die Rechtslage aufzuklären und auf eine Deaktivierung der Seiten durch die betroffenen Behörden hinzuwirken, soweit Nachweise für die datenschutzrechtliche Konformität der Fanpage-Nutzung nicht gelingen. Der HmbBfDI hat bereits in der letzten Woche die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg dementsprechend informiert.“

(vgl. https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2022/04/2022-04-04-fb-pages)

Wie geht es weiter?

Das BPA hat die Facebook-Fanpage noch nicht deaktiviert. Der Bundesbeauftragte macht nun von seinen Abhilfemaßnahmen gemäß Art. 58 DSGVO Gebrauch und fordert das BPA zu einer Stellungnahme unter einer Fristsetzung von einem Monat auf. Sollte das BPA nicht reagieren, könnte ggf. ein Verbot der Facebook-Fanpage drohen.

Auf datenschutzkonforme Alternativen ausweichen

Jeder, der sich datenschutzkonform verhalten möchte, kann in der Angelegenheit auf datenschutzfreundliche Plattformen ausweichen.

Der europäische Datenschutzbeauftragte betreibt beispielsweise seit April 2022 eine Mastodon-Instanz unter dem Namen „EU-Voice“, eine Art Twitter-Alternative. Auch den Bundes- und Landesbehörden steht eine solche nun zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg hat seinen Mastodon-Server bereits eingerichtet. Bei Mastodon handelt es sich um eine dezentrale Open-Source-Software, die nicht an Nutzerdaten interessiert ist. Somit gibt es auch keine problematischen Drittstaatentransfers.

Co-Autor: Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Philipp Schmelz

Bildquelle: Bild von Firmbee auf Pixabay