Amazon muss wegen DSGVO-Verstoß 746 Millionen Euro zahlen

bußgeldDie luxemburgische Datenschutzbehörde belegte Amazon am 16. Juli 2021 mit einer Strafe in Höhe von 746 Millionen Euro. Dies ging aus dem Quartalsbericht von Amazon hervor. Die luxemburgische Aufsichtsbehörde CNPD, welche für die Tochterfirma von Amazon mit Sitz in Luxemburg zuständig ist, verhing die Strafe aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es ist damit die höchste Geldstrafe, die eine Datenschutzbehörde jemals verhängt hat. Gegenstand des Verfahrens ist das Werbetargeting von Amazon, bei dem auf der Plattform von Amazon und auch auf Drittseiten Daten gesammelt werden, um den Kunden personalisierte Werbung anzeigen zu können.

Die Reaktion von Amazon

Amazon weist die Vorwürfe zurück und kündigte an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Ein Sprecher des Unternehmens teilte mit, es läge keine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vor und Amazon habe auch keine Kundendaten an Dritte preisgegeben. Im Hinblick darauf, dass Amazon seinen Kunden relevante Werbung anzeigt, beruhe die Entscheidung der CNPD auf subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts. Zudem stehe die beabsichtigte Geldbuße bei dieser Auslegung in keinem Verhältnis.

Die Verfolgung von datenschutzrechtlichen Verstößen durch die europäischen Aufsichtsbehörden nahm in den letzten Jahren immens zu. Bereits letztes Jahr verhängte die französische Aufsichtsbehörde CNIL eine Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro gegen Google. Die deutsche Rekordstrafe verhängte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ebenfalls letztes Jahr gegen H&M in Höhe von über 35 Millionen Euro. Grund für die Strafen war in beiden Fällen die Missachtung der Voraussetzungen für den Einsatz von Cookies, durch die Webseitenbetreiber die Internetaktivität ihrer Nutzer nachverfolgen können.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob die Rekordstrafe gegen Amazon rechtskräftig wird. Teilweise wurden bereits von den Behörden verhängte hohe Bußgelder von den Gerichten auch deutlich reduziert, so zum Beispiel letztes Jahr, als die Fluggesellschaft British Airways ursprünglich 204 Millionen Euro Strafe zahlen sollte und im Ergebnis doch „nur“ circa 22 Millionen Euro zahlen musste. Die Herabsetzung des Bußgeldeswurde in diesem Fall jedoch mit den hohen Belastungen durch die Corona-Pandemie begründet; ob dieses Argument bei Amazon, das als Versandhandel wohl eher zu den Profiteuren der Pandemie zählen dürfte, auch zählt, ist fraglich.

Es ist in jedem Fall nicht zu verkennen, dass europäische, als auch nationale Aufsichtsbehörden die Einhaltung der DSGVO zunehmend überprüfen und gegebenenfalls auch ahnden. So berichteten wir in unserem Blogbeitrag bereits im Juli , dass nicht nur die Silicon-Valley-Unternehmen, sondern auch nationale (und mittelständische Unternehmen) Ziele von Überprüfungen sind. Auch das vorliegende Bußgeld gegen Amazon passt in dieses Muster, da es auch hier um das Tracking von Nutzern auf eigenen sowie fremden Webseiten geht. Die großen Werbe- und Analyse-Netzwerke, die auch auf vielen kleineren Webseiten zum Einsatz kommen, stehen daher bei vielen der derzeitigen Maßnahmen der Aufsichtsbehörden im Fokus. Wie kürzlich hier berichtet, hat auch die Datenschutzorganisation Noyb derzeit genau diese Technologien im Visier.

 Co-Autor: Wissenschaftlicher Mitarbeiter -  Ref. jur. Philipp Schmelz

Bildquelle:Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Rechtsanwalt Michael Pfeiffer
Autor: Rechtsanwalt Michael Pfeiffer
Angestellter Rechtsanwalt
Autoren-Info:
Rechtsanwalt Michael Pfeiffer, Fachanwalt für IT-Recht, ist seit dem Jahr 2016 als Rechtsanwalt bei DURY LEGAL beschäftigt.