DURY LEGAL hat einen großen saarländischen Klinikverband in Hinblick auf den Abschluss eines urheberrechtlichen Rechte Buy-Out Vertrages für das neu entwickelte Corporate Design beraten und begleitet zur Zeit die Neuanmeldung diverser nationaler deutscher Marken (DPMA) für diesen Klinikverband.
Buy-Out-Verträge dienen dazu, die Rechte eines Urhebers an seinem Werk gegen eine entsprechende Vergütung zu übertragen. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die externe Leistungen von Agenturen oder Freelancern beziehen, um sich z. B. die Rechte an ihrem neu entwickelten CD / Logo umfassend zu sichern. Die Schwierigkeiten bei der Verhandlung eines Rechte-Buy-Out-Vertrages bestehen darin, die Interessen beider Parteien – Designer / Agentur und Unternehmen - korrekt abzubilden und die Rechtslage für die Zukunft so eindeutig zu regeln, dass zukünftige Streitigkeiten gar nicht entstehen können.
Das Beratungsprojekt bzgl. des Rechte-Buy-Out-Vertrages wurde von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. geleitet. Die Markenanmeldekampagne wird von dem DURY Marken-Team unter der Leitung von Wirtschaftsjuristin Mükrime Özgün LL.M. DURY LEGAL mit Unterstützung von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. umgesetzt.
Falls Sie Unterstützung beim Schutz Ihres Corporate-Designs und der Sicherung umfassender Nutzungs- und Verwertungsrechte in Zusammenarbeit mit externen Agenturen benötigen, rufen Sie uns unter der +49 (0)681 94005430 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
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