In Luxemburg wurde am 1. August 2018 ein neues Datenschutzgesetz ("Loi portant organisation de la Commission nationale pour la protection des données et du régime général sur la protection des données") verabschiedet. Dieses ist sodann am 20. August 2018 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist die Anpassung der luxemburgischen Datenschutzvorschriften an die seit dem 25. Mai 2018 unmiitelbar anwendbare Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO"). Gleichzeitig ersetzt es das zuvor geltende luxemburgische Datenschutzgesetz vom 2. August 2002.
Die datenschutzrechtlichen Karten werden also auch in Luxemburg neu gemischt.
Die CNPD hat den Erlass des neuen luxemburgischen Datenschutzgesetzes zum Anlass genommen, um eine Einführung zu den wichtigsten Themen der DSGVO zu geben.
Die Veranstaltung ANfang September 2018 richtete sich vor allem an Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Verbände und andere Fachkräfte, die in Luxemburg geschäftlich tätig sind. Themen waren u. a. die Erklärung wichtiger Begrifflichkeiten, die Rechte betroffener Personen, die Pflichten der Verantwortlichen sowie die Rolle der CNPD.
Lesen Sie im Blog der DURY Compliance & Consulting GmbH welche konkreten Inhalte die Veranstaltung der CNPD enthielt und welche Neuerungen im luxemburgischen Datenschutzrecht nun zu beachten sind.

Die 
Durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018, wird ein Dilemma für Anwender und Anbieter deutlich: Nutzer wollen datenbasierte Dienste verwenden, gleichzeitig versucht die DSGVO die Datenhoheit und informationelle Selbstbestimmung der Nutzer mit rechtlichen Mitteln sicher zu stellen. Diensteanbieter können die rechtlichen Anforderungen am einfachsten über technische Mittel gewährleisten. Hierfür brauchen sie Unterstützung. Eine Lösung wird in Zukunft die DaSoMan-Technologie liefern, die zur Zeit in einem BMBF-Forschungsprojekt erforscht wird und die in Zukunft in Webservices und Apps integriert werden kann.
Die Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK), ein gemeinsames Gremium aller Landesdatenschutzbeauftragten und der Bundesdatenschutzbeauftragten, hat am 27.04.2018 zur völligen Verblüffung aller beteiligten Fachkreise, ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die DSK die Ansicht vertritt, dass jeder Einsatz von Tracking-Technologien (z.B. Google-Analytics, Matomo, Google-Tag-Manager, Matelso-Telefontracking, etc.) eine vorherige Zustimmung jedes einzelnen Seitenbesuchers erfordert. Bislang wurde in der Rechtsprechung und in Fachkreisen die Ansicht vertreten, dass es ausreichend sei, wenn die Seitenbesucher nachträglich die Möglichkeit hätten, der Datenerhebung durch die eingesetzten Tracking-Tools zu widersprechen (Opt-Out). Dies soll nach Ansicht der DSK auch für Tracking-Cookies gelten. Das Positionspapier der DSK finden Sie hier:
DURY berät einen deutschen Automobilhersteller bzgl. der Umsetzung der DSGVO auf Vertragshändlerwebseiten.
Der IT-Tag des Saarlandes, ausgerichtet von
Ein angeblicher Datenschutzverstoß beim Einsatz von Google-Analytics, der zu einer datenschutzrechtlichen Abmahnung durch einen Webseitenbesucher führt? Ja, Sie lesen richtig.