IDO Abmahnungen gegen Winzer
Zur Zeit erreichen uns wieder verstärkt Abmahnungen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO). In den Fokus des IDO Verbandes scheinen momentan hauptsächlich Winzer und Weinhändler geraten zu sein.
Gegenstand der Abmahnungen sind veraltete AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und veraltete Widerrufsbelehrungen. Wegen dieser Aspekte werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versendet.
Erhalten Sie nachfolgend weitere Infomationen über die Abmahnungen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Die 
Durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018, wird ein Dilemma für Anwender und Anbieter deutlich: Nutzer wollen datenbasierte Dienste verwenden, gleichzeitig versucht die DSGVO die Datenhoheit und informationelle Selbstbestimmung der Nutzer mit rechtlichen Mitteln sicher zu stellen. Diensteanbieter können die rechtlichen Anforderungen am einfachsten über technische Mittel gewährleisten. Hierfür brauchen sie Unterstützung. Eine Lösung wird in Zukunft die DaSoMan-Technologie liefern, die zur Zeit in einem BMBF-Forschungsprojekt erforscht wird und die in Zukunft in Webservices und Apps integriert werden kann.
Die Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK), ein gemeinsames Gremium aller Landesdatenschutzbeauftragten und der Bundesdatenschutzbeauftragten, hat am 27.04.2018 zur völligen Verblüffung aller beteiligten Fachkreise, ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die DSK die Ansicht vertritt, dass jeder Einsatz von Tracking-Technologien (z.B. Google-Analytics, Matomo, Google-Tag-Manager, Matelso-Telefontracking, etc.) eine vorherige Zustimmung jedes einzelnen Seitenbesuchers erfordert. Bislang wurde in der Rechtsprechung und in Fachkreisen die Ansicht vertreten, dass es ausreichend sei, wenn die Seitenbesucher nachträglich die Möglichkeit hätten, der Datenerhebung durch die eingesetzten Tracking-Tools zu widersprechen (Opt-Out). Dies soll nach Ansicht der DSK auch für Tracking-Cookies gelten. Das Positionspapier der DSK finden Sie hier:
DURY berät einen deutschen Automobilhersteller bzgl. der Umsetzung der DSGVO auf Vertragshändlerwebseiten.
Der IT-Tag des Saarlandes, ausgerichtet von
Ein angeblicher Datenschutzverstoß beim Einsatz von Google-Analytics, der zu einer datenschutzrechtlichen Abmahnung durch einen Webseitenbesucher führt? Ja, Sie lesen richtig.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat im Januar 2018 entschieden, dass die Wortfolge "Fack Ju Göhte” nicht als Unionsmarke schutzfähig ist (Rs. T-69/17).